verschlechterung aufgrund hüftgelenkathrose

hallo forum

nachdem mir ein orthopäde,der auch gutachter ist nahegelegt einen verschlechterung der unfallfolgen zu begutachten tat ich dies auch.
nach der bereits gemachten begutachtung,bei der es nur um die hüfte bzw. die athrose geht,wird jetzt von gutachter verlangt ich solle nochmal vorstellig werden um die ganzen unfallfolgen zu begutachten.das will ich aber nicht.nach 13 jahren ist mir das ganze etwas suspekt,vielleicht stuft man mich noch herab.nach so vielen jahren gehe ich davon aus das die rente sich nach unten nicht ändert,höchstens nach oben.
kann der gutachter das überhaupt verlangen?oder sollte ich nur die sachen untersuchen lassen die sich verschlimmert haben?
gibt es da rechtsrechung/gesetzestexte?


gruss

Antworten

  • Hallo,
    du bist zur Mitarbeit verpflichtet, schau mal in deinen Bescheid was da steht.
    Kommst du der Aufforderung nicht nach kann es sein daß nach Aktenlage entschieden wird welches Kürzungen zur Folge haben ggf sogar eine Teilarbeitsfähigkeit usw.
    Gruß Hippy
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