Sehbehindert Billet telefonisch best.kontrolle fast immer probleme.gibt es keine Karte für diesen f

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  • Karte wo für?
  • Lieber Null Problemo

    Herzlich Willkommen in unserem Forum.

    Laut der SBB Webseite, solltest du immer die Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung dem Kontrolleur vorweisen.

    Vorgehen:

    Als Reisender mit einer Behinderung können Sie Ihre Fahrausweise über die Gratisnummer 0800 181 181 beziehen und hinterlegen lassen. Für die Reise wird kein physisches Billett ausgestellt. Bei der Kontrolle im Zug klärt das Zugpersonal telefonisch ab, ob für Sie ein entsprechendes Billett hinterlegt ist. Zudem müssen Sie die «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» (Begleiterkarte) vorweisen. [u]

    Da ich nicht weiss, ob Du im Besitz einer solchen Ausweiskarte bist, schicke ich Dir gerne den Link, damit Du bei Bedarf die Ausweiskarte bestellen kannst:

    https://www.sbb.ch/de/bahnhof-services/reisende-mit-handicap/fahrverguenstigung/ausweiskarte-behinderung.html

    Hoffentlich konnte ich Dir weiterhelfen.

    Alles Liebe und viel Spass beim Reisen,

    Pascale


  • Hallo Pascale

    Erst mal Danke

    Alles was du mir geschrieben hast stimmt.
    Ich habe auch alle Ausweise (Begleitkarte)

    Nur das Zugspersonal (Kontrolleure) sind leider
    überfordert.
    Mit allen Angaben wissen Sie nicht was Sie unternehmen müssen.
    Darum meine Frage gibt es etwas wo der Ablauf beschrieben ist oder
    eine Karte oder......wo man zusätzlich vorweisen kann.

    Der letzte Kontrolleur schickte mich zum Schalter das ich mir eine Fahrkarte ausstellen lasse.


    Gruss Null problemo

  • Lieber Null problemo

    Gerne möchte ich Dein Anliegen an einen unserer Fachexperten weiterleiten.

    Schnellstmöglich hörst Du wieder von mir.

    Ich wünsche Dir einen schönen Tag und grüsse Dich herzlich.

    Pascale


  • Lieber Null problemo

    Wie versprochen habe ich Kontakt zu unserem Fachexperten der SBB aufgenommen und bereits eine Antwort erhalten.

    Der SBB ist dieses Problem bekannt. Daher hat die SBB eine kleine Handlungsanweisung für die Kunden geschrieben, dass die Kunden dem Zugbegleiter vorweisen können. Dieses Formular habe ich per E-Mail von unserem Fachexperten erhalten.

    Wärst du bitte so lieb und würdest mir bei Gelegenheit eine E-Mail schreiben, damit ich Dir die Handlungsanweisung zusenden kann?

    Meine E-Mail Adresse ist: pascale.nef@myhandicap.ch

    Herzliche Grüsse und ich freue mich von Dir zu hören.

    Pascale

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