Darf ich in München mit der blauen Parkkarte auf Behindertenparkplätze parken???

Antworten

  • Mit dem deutschen blauen Parkausweis?
    Nicht so viel schreiben, es strengt an! 🥺
  • sorry nein mit der schweizerischen Karte, habe diese erst grad erhalten
  • Liebe margaritta

    Danke für Deine Frage in unserem Forum.

    Die Parkkarte besitzt Gültigkeit in der ganzen Schweiz und den Ländern, welche sich der Empfehlung der Europäischen Transportministerkonferenz (CEMT) angeschlossen haben. Die Anerkennung der Parkkarten von Organisationen, die nachweislich gehbehinderte Personen transportieren obliegt im Ausland der Beurteilung des jeweiligen Staates.

    Damit Du keine bösen Überraschungen erlebst, würde ich mich an Deiner Stelle an das Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III Straßenverkehr München wenden:

    http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1072008/

    Ich wünsche Dir eine gute Fahrt und einen schönen Aufenthalt.

    Liebste Grüsse,

    Pascale
  • "Die Anerkennung der Parkkarten von Organisationen, die nachweislich gehbehinderte Personen transportieren obliegt im Ausland der Beurteilung des jeweiligen Staates."

    Hallo Pascale,
    ich ging davon aus daß der Fragesteller private Fahrten mit eigener blauen schweizer Parkkarte meint.
    Da bleibt es beim ,Nein!
    Gruß Hippy

  • Moin,

    wenn es ein blauer Parkausweis ist, der nach den Richtlinien der EU ausgestellt wurde (offizieller Parkausweis, durch eine Behörde eines europäischen Herkunftlandes) , darfst du die Behindertenparkplätze nutzen.
    Der blaue Parkausweis, für behinderte Menschen, ist in ganz Europa gültig.
    In Deutschland gibt es noch weitere Parkerleichterungen, sie gelten aber nicht für den Behindertenparkplatz.
    Aber bitte beachten:
    - Es spielt keine Rolle, wer der Fahrer ist – der blaue Parkausweis für behinderte Menschen ist an den Inhaber gebunden, nicht an das Fahrzeug.
    - Ausschließlich der blaue Parkausweis berechtigt nur zum Parken auf Parkplätze für schwerbehinderte Menschen.
    - Der Schwerbehindertenausweis ist nicht ausreichend.

    Wer dennoch mit nur einem Auslegen eines Schwerbehindertenausweis parkt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und diese kann 35 € kosten - unabhängig was auf dem Schwerbehindertenausweis steht.

    Eine Link auf das Tema in diesem Forum:
    https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/behindertenparkplatz/

    Gruß
    rollispeedy


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