Antrag für Kraftfahrzeughilfe bei Kindern

Hallo Zusammen! Ich muß einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe stellen, weil meine Tochter (11 Jahre / 100% GB) wachstumsbedingt mit einem neuen größeren Elektrorollstuhl versorgt wird.Der alte kleine Rolli hat noch in unser 10 Jahre alten Kommbi gepasst ( auf Tochter zugelassen). Der neue größere Rollstuhl past aber nicht mehr rein, also neues Auto. Antrag auf KFZ-Hilfe beim Integrationsamt fällt ja raus- Sie ist keine Beamte oder Selbstständig tätig. RV soweit wie ich weis auch, AA eigentlich auch - geht ja nicht Arbeiten sondern zur Schule. Bleibt ja eigentlich nur das Sozialamt, das wiederum sagt die KK wäre zuständig, weil es in den Bereich der Plege eingreift. Wäre dann die KK -Pflegegeltstelle zuständig???? Nach KFZHV ist laut §3 Absatz 2 die Persönliche Voraussetzungen gegeben und gewährleistet, daß ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn führt. Damit sie am Geselschaftlichen Leben teilhaben kann, Arztbesuche, Krankenhaus ect. Nun Frage: KK oder Soz.Amt??? Danke in voraus. schöne Grüße Reinhold

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