Wer übernimmt Kosten für Autoumbau bei Passivfahrern?

Tochter im Rollstuhl nicht in der Lage selbst zu fahren
geht nicht arbeiten

Antworten

  • Hallo,
    da wirst du wohl selber in die Tasche gehen müssen. In der Regel wird das nur für arbeitende Behinderte finanziert.
    Gruß Hippy
  • Hallo katze luccy 😀

    Auto auf Tochter Anmelden ( KFZ Steuer Befreiung ). Wenn Auto auf Tochter zugelassen ist, werden auch Umbauten von der KK oder andere Kostentäger übernommen. Hier ein Link - ( http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/ ) Kraftfahrzeughilfe §3 und §7 solltest Du genauer Lesen. §1 geltet nicht nur zur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern generell für das Gesellschaftliche und Soziale Leben.

    Gruß Manfred
  • Hallo Manfred,
    "
    Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV)
    § 1 Grundsatz




    Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben richtet sich bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kriegsopferfürsorge und der Bundesagentur für Arbeit sowie den Trägern der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben nach dieser Verordnung."


    Ich lese hieraus nichts von "§1 geltet nicht nur zur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern generell für das Gesellschaftliche und Soziale Leben. "
    Wo her deine Kenntnis? Ist der § eine Lüge?
    Gruß Hippy
  • Hallo Hippy, hallo katze luccy 😀
    Mein Opa sagte schon „ ich habe die Weisheit mit den Löffel gefressen“ 😉 Nein Spaß bei seite.
    Gesetze Lügen natürlich nicht. Sie sind wichtig, sonst würde unsere Gesellschaft ins Chaos versinken.
    Aber über die Hälfte unserer Gesetze sind so genante Gummiparagrafen. Je nachdem wie man Sie auslegt, kann ein für oder gegen Entschieden werden. Wusstest Du, das alleine durch ein Wort im Paragrafentext, ein Gesetz gekippt werden kann und zum Gummiparagrafen wird. 😳
    Selbst Politiker drehen sich die § so wie sie es brauchen. Also warum soll die/der kleine Frau/Mann sich dies nicht auch zu nutze machen, um sein Antrag bei Ämtern und Behörden bei berechtigten Anspruch durchzusetzen.
    Meine Weisheit habe ich aus den Gesetzbüchern, über zehn Jahre Kampf mit Behörden und Ämtern vor Gerichten. Mann sollte mit wachem Auge und klaren Verstand die Gesetze lesen, auch mal zwischen den Zeilen, da lernt man eine ganze menge.
    Das Gesetz KfzHV stammt aus den 1980ziger Jahren. Das oberste Bundessozialgericht hat in den Anfang 2000 Jahren schon dahingegen Geurteilt das nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben, sondern auch die Teilhabe am Gesellschaftlichen Sozialen Leben ein Grundbedürfnis ist. Grundbedürfnisse sind im Grundgesetz verankert.

    Also katze luccy, ich würde es versuchen. Auto auf Tochter ummelden und Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Bei Ablehnung in Widerspruch gehen und Unterlagen in Kopie anfordern die die Ablehnung begründen. Dann Deine Begründung zum Widerspruch zurück ( Teilhabe - ect. ).
    Gruß Manfred 😀

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