Angabe der Schwerbehinderung beim Arbeitgeber / Schweigepflicht?
MyHandicap User
✭✭✭
Hallo,
ich bin aktuell in der folgenden Situation: Ich habe mich auf eine Stelle bei einem großen öffentlichen Arbeitgeber beworben und diese auch bekommen. Ich habe in der Bewerbung und im Personalbogen meine Schwerbehinderung genannt (ohne Grad der Behinderung), aber den Schwerbehindertenausweis nicht als Anlage hinzugefügt. Inzwischen habe ich den Vertrag unterschrieben und muss als nächstes ein paar Unterlagen in der Personalabteilung einreichen. Ich hatte mich bewusst dazu entschieden, meinen GdB (100) nicht zu nennen, da er - möglicherweise - etwas abschreckt. Ich denke, dass ich konkret in diesem Beruf zwar Einschränkungen habe, aber nicht so sehr eingeschränkt bin, wie der GdB vermuten lässt.
Nun stellt sich für mich die Frage, wie ich weitermache. Ich möchte einerseits nicht auf die Nachteilsausgleiche, die mir zustehen, verzichten, möchte aber gleichzeitig auch nicht, dass meine Chefs und Kollegen meinen GdB kennen (bezieht sich nur auf den GdB, meine Behinderung ist durch die Bewerbung bekannt, offen sichtbar und kein Geheimnis). Gibt es innerhalb der Personalabteilung eine Art Schweigepflicht? Oder gelangen Daten wie der GdB auch z.B. zu meinem Chef?
Außerdem würde mich interessieren, inwiefern ich überhaupt Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen kann, wenn ich bei der ursprünglichen Bewerbung zwar die Schwerbehinderung angegeben, den Schwerbehindertenausweis aber nicht als Anlage beigefügt habe.
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich bin aktuell in der folgenden Situation: Ich habe mich auf eine Stelle bei einem großen öffentlichen Arbeitgeber beworben und diese auch bekommen. Ich habe in der Bewerbung und im Personalbogen meine Schwerbehinderung genannt (ohne Grad der Behinderung), aber den Schwerbehindertenausweis nicht als Anlage hinzugefügt. Inzwischen habe ich den Vertrag unterschrieben und muss als nächstes ein paar Unterlagen in der Personalabteilung einreichen. Ich hatte mich bewusst dazu entschieden, meinen GdB (100) nicht zu nennen, da er - möglicherweise - etwas abschreckt. Ich denke, dass ich konkret in diesem Beruf zwar Einschränkungen habe, aber nicht so sehr eingeschränkt bin, wie der GdB vermuten lässt.
Nun stellt sich für mich die Frage, wie ich weitermache. Ich möchte einerseits nicht auf die Nachteilsausgleiche, die mir zustehen, verzichten, möchte aber gleichzeitig auch nicht, dass meine Chefs und Kollegen meinen GdB kennen (bezieht sich nur auf den GdB, meine Behinderung ist durch die Bewerbung bekannt, offen sichtbar und kein Geheimnis). Gibt es innerhalb der Personalabteilung eine Art Schweigepflicht? Oder gelangen Daten wie der GdB auch z.B. zu meinem Chef?
Außerdem würde mich interessieren, inwiefern ich überhaupt Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen kann, wenn ich bei der ursprünglichen Bewerbung zwar die Schwerbehinderung angegeben, den Schwerbehindertenausweis aber nicht als Anlage beigefügt habe.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Antworten
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Hallo Markusfe,
verheimlichen ist wahrscheinlich schwierig, weil die Kopie dem Arbeitgeber vorliegen muss
um den Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen, dann ist der Grad sichtbar.
Früher war ich da auch vorsichtig, wird einem oft negativ ausgelegt je höher der Grad......
Aber aus heutiger Erfahrung denke ich du kannst mit offenen Karten spielen, die Kollegen müssen und
brauchen es allerdings nicht zu wissen. Du hast ja die Stelle schon gekriegt, kannst einfach erklären das der Grad sich
" nicht direkt " auswirkt bei diesem Job. Somit hast du den Zusatz Urlaub.
Oder du checkst mal ob es eine Vertrauensperson gibt in dem Bereich. Die helfen da weiter.
gruß wessi
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Angst wegen represalien ist unbegründet. Ich würde den behindertenausweis bzw. Die Kopie an die Personalabteilung geben. Wenn du den nschtrilausgkeich haben willst, muss dein Vorgesetzter, ggf. Kollegen informiert sein.
Bei uns in der Fa. Hat das die Chefin gekriegt und fertig. Da fragt auch keiner nach %en. Ich mache meine Arbeit, habe mein Sonderurlaub und fertig.
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