Von 100 auf 70 Grad der Schwerbehinderung muss ich mich äußern u.Wie muss ich jetzt richtig handeln?

Ich bin mit 100°seit 2011 Schwerbehindert, da ich einen Leber-Gen-Defekt habe, Leberkrebs.Bin in Österreich transplantiert wurden, da ich in Deutschland zu Gesund war um auf die Liste zu kommen. Meine um 2 Jahre jüngere Schwester hat es mit dem gleichen Defekt, in Österreich leider nicht meht geschafft.Nun soll mein Grad der Behinderung auf 70°gekürzt werden. Ich bin aber leider nicht gesundheitlich in der Lage, die 70°zu akzeptieren.Wie soll ich mich nun äußern? Am 10.8.2017 ist mir das Schreiben zugestellt wurden und habe sofort angerufen, dass ich die Frist bis 05.09.17 nicht einhalten kann. Da ich am 12.8.17 für 2 Wochen in den Urlaub fahre und schon am 29.8 17 am Auge operiert werde. Ich habe Aufschub bis 10.09.17 gebeten und gebilligt wurde. Heute kann ich mich damit befassen, weil ich mit dem Auge wieder einigermaßen Lesen kann. Was kann ich nun tun, um in Widerspruch gehen zu können? Mit freundlichen Grüßen.

Antworten

  • Hallo,
    ich würde mich erst einmal mit dem behandelnden Arzt besprechen wie er dazu steht, hält er einen Widerspruch für nötig wende dich am besten an den vdk oder anderen Sozialverein, beachte aber die Fristen.
    Gruß Hippy
  • Leider hat mir dein Kommentar nicht geholfen, aber trotzdem vielen Dank!
  • Du kannst "Einspruch" ergheben und schreiben: "Begründung folgt". Damit ist die Frist gewahrt.
    Es könnte aber auch sein, dass du nach weiterer Begutachtung auf 50% oder weniger gestuft wirst.
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  • Sonne hat geschrieben:
    Leider hat mir dein Kommentar nicht geholfen, aber trotzdem vielen Dank!


    Was hast du denn erwartet?
    Wir sind alle Laien und antworten nach besten Wissen und Gewissen. Reicht dir das nicht solltest du dich an Profis wenden, die kosten allerdings Geld.
    Gruß Hippy
  • Hallo Sonne,
    aufgrund meiner eigenen Situation, nehme ich an, dass Deine Rückstufung auf 70% erfolgte, weil Du Dich nach 6 Jahren nicht mehr in der Akutphase der Transplantation befindest. Wenn sich allerdings seitdem nichts an der Intensität der Behandlung (also engstmaschige Kontrollen, hohe Dosen an Immunsuppressia mit NW, Biopsien etc.) wie in den ersten Jahre nach der Transplantation geändert hat und es womöglich auch immer wieder zu Komplikationen kam, wäre dass meiner Meinung nach ein gutes Argument um Deinen früheren GdB zu bekommen. Aber - wie schon die anderen User angesprochen - Du musst es mit Deinem Arzt besprechen, er muss das Gutachten schreiben. ... und ganz ehrlich gesagt, würde ich Dir wünschen, dass es Dir besser wie nach der Transplantation geht. Aber da fällt mir ein - Nebenwirkungen (kann ja bis zu Neuerkrankungen, z.B. Diabetes etc. gehen) aufgrund der ständigen Einnahme von Immunsuppressiva könnten sicher auch ein Argument sein, dass keine Verbesserung stattgefunden.
    Wie in anderen Beiträgen zu diesem Thema immer wieder betont wird, ist es auch wichtig, darzustellen wie stark es Dich in Deiner Alltagsbewältigung beeinträchtigt.
    Wie Einbein schreibt, besteht natürlich auch das Risiko heruntergestuft zu werden.
    Alle Gute Tündi
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