Entfällt der Freibetrag von 300 000 CHF, wenn der Besitzer vom selbstbewohnten Haus in Heim zieht?

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  • Hallo muerell

    Zuerst einmal herzlich willkommen in unserer Community.

    Ich habe folgendes für dich herausgefunden:

    FREIBETRAG FÜR WOHNEIGENTUM
    Bei selbstbewohntem Wohneigentum beträgt der Freibetrag für Alleinstehende 112’500 Franken. Bewohnt ein Ehegatte die Liegenschaft, während der Partner im Heim oder Spital lebt, gilt ein höherer Freibetrag von 300’000 Franken. Vom angerechneten Vermögen (Liegenschaftswert minus Freibetrag) werden AHV-Rentnern jeweils 1/10 abgezogen, während für IV- und Hinterlassenen-Rentner ein Abzug von 1/15 gilt.

    Siehe Link: https://pensionscoach.cash.ch/ratgeber/vorsorgekapital/budgetplanung/ergaenzungsleistungen/wie-werden-die-ergaenzungsleistungen-berechnet

    Hoffe dir damit weitergeholfen zu haben und wünsche dir noch eine schöne Restwuche.

    Beste Grüsse
    Claudia

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