Ausweis

Hallo,
ich habe heute eine Schwerbeh.-Ausweis vom Amt bekommen. Der GdB ist dort mit 50 bewertet, hat ein Lichtbild, ist kplt. grün
und gültig vom 08.05.2017 bis 08/2019. Was kann man damit machen / welche Vorteile hat man damit???

Antworten

  • Hallo jookl,
    du hast doch das Forum über Google. de gefunden, da wäre es doch ein leichtes deine Frag, die schon tausend mal beantwortet wurde, in Google suche einzugeben.
    Das sieht dann so aus:
    https://www.google.de/search?source=hp&q=der+schwerbehindertenausweis+im+%C3%BCberblick&oq=Der+Schwerbehindertenausweis&gs_l=psy-ab.1.1.0j0i22i30k1l3.2966.10997.0.17798.29.28.0.0.0.0.320.3800.0j24j2j1.27.0....0...1.1.64.psy-ab..2.27.3781.0..0i131k1.oJDdbBSXbdI
    Hippy
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  • Hallo jookl,

    du kannst dein Ausweis auch deinem Arbeitgeber geben ( um eine Kopie zu machen ).

    Denn Originalen Ausweis bekommst du wieder.

    Du bekommst 5 Tage mehr Urlaub nicht in ( diesem Jahr! die volle ).

    Du mußt nicht deine Erkrankungen ( Diagnose ) sagen!!, beim AG.

    Du hast auch einen Kündigungsschutz.

    Wenn du noch Fragen hast immer gerne.

    Gruß Wessi
  • wessi hat geschrieben:
    Hallo jookl,

    du kannst dein Ausweis auch deinem Arbeitgeber geben ( um eine Kopie zu machen ).

    Denn Originalen Ausweis bekommst du wieder.


    Gruß Wessi


    Was hat das nun mit der Frage zu tun?
    Kopien werden in der Regel nicht anerkannt wenn man an der Kasse Vergünstigungen haben möchte usw.
    Gruß Hippy
  • Hallo Hippy,

    sehr viel, Bitte noch mal genauer Lesen.

    jookl hat geschrieben:
    Was kann man damit machen / welche Vorteile hat man damit???


    Die Kopie des Ausweis ist für den AG bestimmt, und wird dann in die Personalakte rein legen, um ein Nachweis zu haben für den ( AG ).
    So war das bei mir damals auch so.

    und nicht zu vergessen, die Lohnsteuer für ( 2017 ) mit aus zufüllen.

    Hippy hat geschrieben: Kopien werden in der Regel nicht anerkannt wenn man an der Kasse Vergünstigungen haben möchte


    Das weiß ich auch selber!!!!. 😡

    Gruß Wessi
  • wessi hat geschrieben:
    Hallo jookl,

    du kannst dein Ausweis auch deinem Arbeitgeber geben ( um eine Kopie zu machen ).

    Denn Originalen Ausweis bekommst du wieder.

    Du bekommst 5 Tage mehr Urlaub nicht in ( diesem Jahr! die volle ).

    Du mußt nicht deine Erkrankungen ( Diagnose ) sagen!!, beim AG.

    Du hast auch einen Kündigungsschutz.

    Wenn du noch Fragen hast immer gerne.

    Gruß Wessi


    Hallo,

    was ein Schwerbehindertenstatus für Vor- & Nachteile für einen bedeutet, kannst du auf dieser Forumseite hier ebenso nachlesen mit den dazugehörigen weiterführenden Links. Je nach dem was du hast, gibt es auch Selbstholfegruppen mit Internetpräsenz.
    Zu den oben aufgeführten "Details " ist jedoch zu sagen,
    1. dem Arbeitgeber ist man nicht verpflichtet den Schwerbehindertenstatus mitzuteilen, jedoch auf eine Nachfrage schon.
    Man hat nur die Arbeitnehmervergünstigungen beim Arbeitgeber, wenn dieser auch die Kenntnis über die Schwerbehinderung (GdB 50, 50 +) hat.
    2.Die Art der Schwerbehinderung ist dem arbeitsplatzbeogenen Arbeitsmediziner mitzuteilen (er hat jedoch ärztliche Schweigepflicht gegenüber den Arbeitgeber aber er muss beurteilen, ob man gesundheitlich weiterhin oder richtig beschäftigt wird oder ob Arbeitshilfen zu beantragen sind)
    3.Man hat "nur" einen erhöhten Kündigumngsschutz, man kann weiterhin gekündigt werden wie jeder andere Arbeitnehmer auch! Eine Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, wo der Arbeitgeber Kenntnis darüber hat, ist vorher das Integrationsamt zu informieren, Mitarbeitervertretung und der Arbeitnehmer um eine Stellungsnahme zu bekommen.
    Hier soll eine gerechte Sozialauswahl der Kündigung gewährleistet werden. Aus wirtschaftlichen Gründen kann auch jeder schwerbehinderte Mensch gekündigt werden!

    Steuerliche Erleichterung gelten für das komplette Steuerjahr, in dem der Bescheid erteilt wurde.

    Gruß
    rollispeedy
  • wessi hat geschrieben:
    Hallo Hippy,

    sehr viel, Bitte noch mal genauer Lesen.

    jookl hat geschrieben:
    Was kann man damit machen / welche Vorteile hat man damit???


    Die Kopie des Ausweis ist für den AG bestimmt, und wird dann in die Personalakte rein legen, um ein Nachweis zu haben für den ( AG ).
    So war das bei mir damals auch so.

    und nicht zu vergessen, die Lohnsteuer für ( 2017 ) mit aus zufüllen.

    Hippy hat geschrieben: Kopien werden in der Regel nicht anerkannt wenn man an der Kasse Vergünstigungen haben möchte


    Das weiß ich auch selber!!!!. 😡

    Gruß Wessi


    Meine Frage bleibt unbeantwortet!, OK. 🥺
    Hippy
  • Hallo rollispeedy,

    es ging doch um Vorteile. Ein Schwerbehinderter ab 50 % hat diese 5 Tage Urlaub mehr.

    Das soll ein " Vorteil " sein. Kriegt er ja nicht unter 50 %.

    Die Kopie ist NUR für den Arbeitgeber gedacht, nicht zum Vorzeigen an irgend einer Kasse.

    Somit ist ein Vorteil der erweiterte Urlaub und eine Frage beantwortet.



  • Hallo Hippi,

    sorry das was ich gerade Rollispeedy geschrieben habe war an dich gedacht.

    Sorry. Nochmal zum Arbeitgeber. Er Braucht und muss es nicht erfahren, ist freiwillig.

    Nur wenn sich die Tätigkeit an sich direkt auf die Schwerbehinderung auswirkt.

    So hat es mir das Integrationsamt mitgeteilt. Manche wollen es lieber geheim halten, verlieren aber dann halt den
    Kündigungsschutz, und zusätzlichen Urlaub.

    Ist also kein Muss sondern abwägen brauche ich die Vorteile oder warte ich.
  • Hallo rollispeedy,

    das was du schreibst habe ich am eigenen Leib alles so erlebt.

    Kündigungsschutz ja. Wenn der AG einen aber los haben will, geht das. Ist nur schwerer, dauert länger.

    Integrationsamt hat mich lange begleitet, habe viel Erfahrung auf dem Gebiet.

    Vorteile und Rechte hat man viele, man sollte sie aber leider nicht in Anspruch nehmen. 😡
  • Hallo Joki,

    nochmal hier die Zusammenfassung einiger Vorteile:

    du wolltest wissen was du mit den 50 % anfangen kannst.

    Einmal sind es steuerliche Vorteile, einmal der zusätzliche Urlaub.

    Weiter der erweiterte Kündigungsschutz. AG darf NUR mit Zustimmung vom Integrationsamt kündigen.

    Ist ein Verfahren wo beide Seiten angehört werden, habe das alles hinter mir.

    Weiter gibt es Vergünstigungen bei Eintritt in Schwimmbädern, und anderen öffentlichen Einrichtungen.
    Manchmal aber auch erst ab 70 % da muss man nachfragen.

    Auch bei einem Autokauf gibt es ab 50 oft je nach Händler Rabatt.

    Weiter hat man bei vielen Unternehmen Rabatt auf Mitgliedsbeiträge. ( Beispiel ADAC )

    Bei Veranstaltungen Rabatt wie Messen etc.

    Das sind die Dinge die mir einfallen.