Förderung für Ausbildung verweigert

Hallo, mein Sohn (nächsten Monat 1😎hat eine Desmelie am rechten Arm. Er hat eine 50%ige Schwerbehinderung. Aufgrund dessen kam es in seiner jungen Jugend zu vielen Problemen, die u.a. zur Folge haben, dass er lediglich einen Hauptschuldabschluss hat.
Ein handwerklicher Beruf kommt aufgrund des fehlenden Unterarmes nicht in Betracht. Chancen auf dem Ausbildungsmarkt sind gleich null.
Ein Bekannter hat sich nun bereit erklärt ihn mit entsprechender Förderung bei sich eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann machen zu lassen.
Eigentlich benötigt er keinen AZUBI und möchte daher auch nicht unbedingt das Geld ausgeben. Daher besteht er auf eine Förderung. Eine Föderung auch im, Sinne es EQJ würde ihm schon reichen.
Bei der Reha-Abteilung der ARGE mußte mein Sohn dann einen Test machen. Im Bereich Mathe hat er nicht so gut abgeschnitten. Daher verweigert ihm die ARGE nun die Förderung zum Versicherungskaufmann.
Gibt es andere Möglichkeiten? Hat einer von Euch schon solche Erfahrungen gemacht? Gibt es vielleicht eine andere Art der Förderung?
Die Ausbildung machen mit Gehalt unter Tarif ist nicht möglich. Das hatten wir auch schon in Erwägung gezogen.
Vieln Dank 😀

Antworten

  • Frag mal bei der DRV an-Reha -Servicestellen...!
  • Hallo,
    werde morgen früh direkt anrufen und dann hier berichten.
    Danke
    LG
  • Hallo NicoGer,

    mit der Förderung von Ausbildungsplätzen in der freien Wirtschaft kenne ich mich nicht aus, aber ein Anwalt wüsste da sicher einen Rat.

    Ich weiß auch nicht, wie wichtig es für deinen Sohn ist, dass es gerade dieser Ausbildungsplatz ist und dass er sofort dort beginnen kann. Oder ob ihr meinen folgenden Vorschlag schon versucht habt oder ob das im Fall deines Sohnes in Frage kommt, aber da ich es hier noch nicht gelesen habe, schlage ich es einfach Mal vor und ihr entscheidet, ob der Vorschlag gut war oder nicht:
    Vielleicht würde die ARGE ja, einer Eignungsabklärung oder Berufsfindungsmaßnahme in einem der vielen Berufsbildungswerke zustimmen. Da könnte er dann, sagen, was er werden möchte und es würde getestet werden, ob der zu ihm passt, Beziehungsweise es ihm gefällt. Natürlich hätte er da auch die Möglichkeit eventuelle Alternativen zu seinem Berufswunsch zu testen.
    Wenn das Ergebnis positiv ist, könnte man sicher auch ganz anders mit der ARGE verhandeln.
    Natürlich könnte er

    Liebe Grüße.
  • Hallo zusammen,

    erst einmal herzlichen Dank für die Antworten.
    Mit der DRV haben wir Rücksprache genommen. Von dort aus kann nur gefördert werden, wenn er bereits im Berufsleben steht. Eine Ausbildung bzw. während der Ausbildung wird nicht gefördert.

    Zum derzeitigen Berufswunsch kann ich sagen, dass ihm der Beruf sehr viel Spaß macht. Er hat bereits mehrere Praktika gemacht.
    Dadurch, dass der Betrieb ihm ja auch die Chance geben würde, scheint es sich noch zu verstärken.
    Eine Ausbildung sofort zu beginnen ist meinem Sohn sehr wichtig, weil er Sicherheit haben möchte.
    Durch die ARGE bzw Jobcenter wurden ihm mehrere Bildungsmaßnahmen angeboten ( Bewerbungstraining, Computerkurse u.a.)
    In einen Job bzw eine Ausbildung zu vermitteln, ist laut Beraterin schwer bis unmöglich.
    Sie wäre bereit zB eine Ausbildung zum Bürokaufmann zu fördern. Eine Stelle kann sie ihm aber nicht bieten. Vielmehr verlangt sie u.a. dass der Versicherungsbetrieb sich kümmert und unserem Sohn eine Stelle als Bürokaufmann anbietet. Unter Umständen auch mittels Ausnahmegenehmigung. Der Ausbilder selbst, darf nämlich nur im Bereich Versicherungskaufmann ausbilden.
    Insgesamt finde ich es schon sehr frech, ein Unternehmen zu sowas aufzufordern und selbst keinerlei Alternative zu bieten.

    Berufsfindungsmaßnahme hatten wir bereits. Diese gibt es hier in Recklinghausen zusammen mit dem Ziel einen Schulabschluss zu machen. Darüber hat er seinen Schulabschluss gemacht.

    Weitere Förderungsmöglichkeiten gib es laut Sachbearbeiterin nicht.

    Mittlerweile haben wir eine Beschwerde eingereicht. Evtl. gibt es ja beim Jobcenter eine Ausnahmegenehmigung.

    Ansonsten bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt.
    Schade eigentlich, weil wir eigentlich für eine friedliche Lösung sind.

    Nachdem man mich nun aufgeklärt hat, muss ich mich übrigens berichtigen.
    Mein Sohn wird von der Reha-Abteilung der Jobbörse betreut. Nicht von der ARGE.

    Früher war alles Arbeitsamt. Heute muss man da wohl unterscheiden ????

    Für weitere Vorschläge bin ich offen.
    Vielen Dank

    LG
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