Hallo. Es geht um eine dauerhafte Einschränkung, Schädigung/Erkrankung

Der beste Zeitpunkt für eine Antragstellung ist dann, wenn feststeht, dass man mit einer dauerhaften Behinderung, Einschränkung, Schädigung oder Erkrankung konfrontiert ist.
Hallo. Den o. g. Satz habe ich dem Einstiegstext entnommen. Bei mir ist nun leider der Fall der dauerhafte Einschränkung, Schädigung/Erkrankung aufgetreten. Mein Knie ist hinüber! Ich frage mich nun, ob ich Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis habe und wie die Voraussetzungen dafür sind?
Kann mir jemand helfen? Danke
😳 😳 😢 😢

Antworten

  • Hallo,
    du schreibst dein "Knie ist hinüber". Was kann ich mir darunter vorstellen? Neues Kniegelenk nicht möglich, Op nicht möglich?
    Gruß Hippy
  • Hallo Hippy,

    ich habe einen irreparablen Knorpelschaden (Kniescheibe) und schwerst Arthrose. Ich bin erst 40 - über ein künstliches Kniegelenk brauche ich nicht nachdenken, nur wenn nichts anderes mehr geht bzw. man will es erst mit der Implantations OP versuchen, die genau wie andere ähnliche Methoden keinerlei Garantie gibt. Es gibt auch keine Studien über diese OP Methoden. Grundsätzlich habe ich aktuell immer! Schmerzen, bin zusätzlich je nach Schmerzen auch AU.
    LG
  • Hallo,
    ich sehe da kaum Chancen auf einen Schwerbehindertenausweis solange die Probleme nicht austherapiert sind.
    Du kannst es aber gerne versuchen, kostet ja nichts, vielleicht hast du Glück.
    Gruß Hippy
  • 🥺

    OK
    Ich habe halt den Einstiegssatz gelesen, wie schon geschrieben, deshalb habe ich mir gedacht ich frage mal nach.

    Das Problem kann man nicht austherapieren......

    Was muss ich denn dafür machen?

    Danke
    lg
  • Austherapieren bedeutet z.B. Implantations OP und neues Kniegelenk.
    Gruß Hippy
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