Petition - Pflege im EU-Ausland

OOOh-Jeee Hubertus,

ich will es mal Versuchen es ganz einfach Auszudrücken.

Jeder der im wirtschaftlichen Raum der BRD ein Einkommen bezieht, hat „für die Bürger die in der BRD leben“ ein Obolus in die PV zu zahlen. Dazu zählen alle Arten von Einkommen auf die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Die PV ist nur an Bürger zu gewähren, die ihr Lebensmittelpunkt und ihr Lebensaufenthalt in der BRD haben.

Es werden nur Sozialleistungen aus der Solidarkassen nach dem SGB V, VI oder VII ins Ausland gezahlt. Das sind Sozialleistungen die auf einen Solidarvertrag zwischen den Generationen aufbauen (Generationsvertrag).
Was bei den PV nicht der Fall ist, hier zahlen alle Bürger ein.
Da Renten wiederum ein Einkommen aus den Wirtschaftsraum der BRD darstellen, sind hiervon wiederum Sozialbeiträge in die Solidarkassen, nach den Sozialgesetzen, zu entrichten.
Das macht eben ein Sozialstaat, wie es die Bundesrepublik ist, aus.

Unser Sozialstaat hat aber nun einmal Abgrenzungen und das ist auch gut so. Sozialleistungen soll nur der beziehen bzw. bekommen, der in diesem Wirtschaftsraum der Bundesrepublik Deutschland auch lebt. Zu diesen Regelungen bekennt sich jeder, der hier sein Einkommen bezieht und auch lebt.

Wenn du dich nun für ein ständigen Auslandsaufenthalt entscheidest, bist du kein Bürger mit dem Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in der BRD. Also hast du kein Anrecht auf Sozialleistungen aus dem deutschen Sozialversicherungssystemen die für hier lebenden Bürger gelten.

Aber ich möchte nicht wissen, wie viele „anrechtsberechtigte im Ausland“ so schnell wie möglich sich auf das Deutsche Staatsgebiet begeben, um diese Sozialleistungen wieder zu bekommen. Oder doch einen „geldwerten Vorteil“ im Ausland vorziehen. …darüber lässt sich bestimmt ebenso lange philosophieren.

Aber was hat das mit „Europa“ zu tun… das frage ich da schon!
In Europa gelten nicht überall die gleichen Sozialversicherungssysteme, selbst in der Bundesrepublik haben die Bundesländer und Stadtstaaten eigene Gesetze.
Viele Europa Gesetze, Bundesgesetze müssen von den Landesregierungen auf ihr Bundesland ratifiziert werden. Im Bundesrat werden alle Gesetze Länderübergreifend miteinander als Bundesgesetz beschlossen bzw. für den Bundestag vorgelegt, so das sie in der Landesgesetzgebung Geltung haben können.

Die Gesetzgebung ist liegt immer noch in der Hoheit der Mitgliedsstaaten! Es gibt viele EU-Verordnungen die andere Länder umgesetzt haben aber wir noch nicht. Das mal sooo am Rande!!!

Und was jemand unter Sozialkassen versteht… naja… da vergleich einmal USA und Deutschland in Sachen Pflichtversicherung in einer Krankenkasse! Es gibt verschiedene Ansichten von „Sozial-Moral“ !
Oder warum haben wir einen GdB - Ausweis und die Schweizer kennt sozusagen keinen Behindertenausweis!
Es ist immer eine Sichtweise… was und wie Sozialpolitik ist oder man sie sieht. Daher, finde ich es gut, wie wir unsere Sozialleistungen regulieren!

Gruß
rollispeedy

Denke, da vermengst Du einiges, die Begrifflichkeiten sind doch sehr unterschiedlich, auch juristisch. Die nun als „Sozialleistung“ zu vermengen - oh je … Schau Dir mal das EU-Recht und deren Rechtsprechungen genau an. Vielleicht fällt Dir was auf.

In diesem Sinne
Dir alles Gute
Grüße
Hubertus

hui… da versucht man es einem „platt“ zu erklären… und dann das. :smiley:

Okay… dann mach dich einfach mal schlau, wie unser Sozialsicherungssysteme entstanden sind und warum sie entstanden sind - Wo der Ursprung liegt. Eventuell verstehst du dann, warum keine Pflegegelder und andere Sozialkassengelder an Bürger im Ausland gezahlt werden (abgesehen hiervon sind nur die Rentenzahlungen ausgenommen.)

Und dann eventuell, wenn du Zeit und Muse hast, die
- 5 Säulen-Prinzip der Sozialsicherungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland und ihr Grundgedanke
- warum ist die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Rechtsstaat

wenn du dich mit diesen Dingen befasst hast und fertig bist, dann kannst du mir gerne diesen Irrglauben in meinem letzten Thread an Kopp schmeißen :pleading_face:

Ich kann dir nur eines dazu sagen, du wirst dich anschließend entschuldigen! :wink:

Gruß
rollispeedy

Für einen (aktiven) Zahler in die deutsche Pflegeversicherung sollte es unerheblich sein, in welchem EU-Land er die Leistungen aus solcher bezieht, denn sonst findet eine Spaltung behinderter Menschen statt. Wir dürfen nämlich nicht vergessen, dass auch pflegebedürftige Menschen, also solche mit einer „chronisch dauerhaften Erkrankung“ welches gem. § 2 SGB IX als Menschen mit Behinderung zu betrachten sind, auch als solche zu schützen sind und nicht, nur weil sie ihr Recht auf „Freie Ortswahl“ nach der UN-BRK (Art. 18c UN-BRK) nutzen wollen, eingeschränkt werden dürfen.

Es geht hier um Menschen mit einem Handicap und deswegen sollten wir doch für einander da sein, oder wie seht ihr das?
Ich bitte um eure Unterstützung, denn es kann doch nicht sein das man im EU-Ausland nicht Unterstützt wird obwohl man dafür auch in die Pflegekasse zahlt.

Bitte unterschreibt und teilt auch gerne die Petition, es ist für Menschen die unsere Hilfe brauchen.
https://www.change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege?utm_source=embedded_petition_view

unsere Webseite informiert euch noch genauer über alles rund um die Pflege, Auswanderung was zu beachten ist:
www.eu-schwerbehinderung.eu

Vielen Dank an euch da draußen für eure Unterstützung

Und wenn du 10 mal den Link postest, ich werde nicht unterschreiben, ausreichend Gründe sind genannt!
Hippy :enraged_face:


Ich bin ja auf deiner Seite, das behinderte Menschen um Ihr Recht gemeinsam auf Teilhabe und der Gleichen hin arbeiten müssen.
Dennoch darfst du nationales Recht nicht mit EU Recht und anderen Konventionen verwechseln oder in ein Topf vermischen.

Wenn in der EU alle Vertragsstaaten die gleichen Standards, was wohl unmöglich erscheint, haben - habe ich bei länderübergreifende Leistungsbezügen, bei dem Länderfinanzausgleich der EU Staaten, kein Problem.

Aber so lange wir individuelle andere sozial-rechtliche Ansichten der nationalen Leistungsberechtigten per Gesetz verankert haben und diese nicht annähernd in anderen EU Staaten vorfinden, ist und bleibt es eine Leistung die „nur für Bürger auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt“. Wir sind nicht die Sozialkasse anderer Länder.

Wenn du dich für ein anderes politisches System und Land entscheidest, dann musst du dich auch für deren Sozialsysteme mitentscheiden. Man kann sich nicht nur die Rosinen herauspicken - es war deine Wahl hier zu Arbeiten und hast somit deine Entscheidung getroffen, nach unseren Grundwerten in die Sozialkassen der BRD mit einzuzahlen.
Wenn du dich nun wieder umentschieden hast, dann war es ein Fehler hier in Deutschland zu Arbeiten und unsere Sozialrechtssystem anerkannt zu haben.
Du kannst nicht von allen einzahlenden Bundesbürgern erwarten, das sie deiner Petition folgen nur weil du in Ausland leben möchtest wo andere oder keine gleichwertigen Leistungsansprüche gibt.
Unsere Gesetze gelten nur für Bürger, die in der Bundesrepublik Deutschland leben bzw. ihren Lebensmittelpunkt (1. Wohnsitz) haben.
Weltliche, UN-Rechte und EU-Rechte müssen erst von den Einzelstaaten anerkannt werden, das Sie von den Bürgern der Staaten in Anspruch genommen werden können. Deutschland hat bisher den größten Teil aller weltlichen und EU-Rechte anerkannt. Das mal so am Rande bemerkt.
Die Pflegeversicherung ist ein nationales Recht und kein EU Recht! (…man siehe, „wo ist es Einklagbar?“ ..vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH???) Du kannst nicht das Recht so gerade auslegen wie du es dir gerade wünscht.
Jeder Staat ist im Rahmen seiner Gesetzgebung nur auf seine territoriale Geltungsbereich beschränkt und gilt nicht Landesgrenzendübergreifend.
Somit hat man auch nur die geltenden Rechtsansprüche, der geltenden Gesetze in den entsprechenden Ländern, in den man sich auch aufhält. Und das bezieht sich somit auch auf die deutschen Sozialleistungen - die nur für in Deutschland lebenden Bürger gilt und nicht für Bürger die in Ausland lebenden. Die Pflegeversicherung ist eine Sozialleistung für Bürger die in Deutschland leben.
Es ist eine Leistung, die aus den Einkommen von Beitragszahlern, das Einkommen aus dem deutschen nationalen Wirtschaftsbereich erwirtschaftet, der Sozialversicherungssysteme finanziert.

Gruß
rollispeedy

rollispeedy hat geschrieben:
...
Ich bin ja auf deiner Seite, das behinderte Menschen um Ihr Recht gemeinsam auf Teilhabe und der Gleichen hin arbeiten müssen.
Dennoch darfst du nationales Recht nicht mit EU Recht und anderen Konventionen verwechseln oder in ein Topf vermischen.

Wenn in der EU alle Vertragsstaaten die gleichen Standards, was wohl unmöglich erscheint, haben - habe ich bei länderübergreifende Leistungsbezügen, bei dem Länderfinanzausgleich der EU Staaten, kein Problem.

Aber so lange wir individuelle andere sozial-rechtliche Ansichten der nationalen Leistungsberechtigten per Gesetz verankert haben und diese nicht annähernd in anderen EU Staaten vorfinden, ist und bleibt es eine Leistung die "nur für Bürger auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt". Wir sind nicht die Sozialkasse anderer Länder.

Wenn du dich für ein anderes politisches System und Land entscheidest, dann musst du dich auch für deren Sozialsysteme mitentscheiden. Man kann sich nicht nur die Rosinen herauspicken - es war deine Wahl hier zu Arbeiten und hast somit deine Entscheidung getroffen, nach unseren Grundwerten in die Sozialkassen der BRD mit einzuzahlen.
Wenn du dich nun wieder umentschieden hast, dann war es ein Fehler hier in Deutschland zu Arbeiten und unsere Sozialrechtssystem anerkannt zu haben.
Du kannst nicht von allen einzahlenden Bundesbürgern erwarten, das sie deiner Petition folgen nur weil du in Ausland leben möchtest wo andere oder keine gleichwertigen Leistungsansprüche gibt.
Unsere Gesetze gelten nur für Bürger, die in der Bundesrepublik Deutschland leben bzw. ihren Lebensmittelpunkt (1. Wohnsitz) haben.
Weltliche, UN-Rechte und EU-Rechte müssen erst von den Einzelstaaten anerkannt werden, das Sie von den Bürgern der Staaten in Anspruch genommen werden können. Deutschland hat bisher den größten Teil aller weltlichen und EU-Rechte anerkannt. Das mal so am Rande bemerkt.
Die Pflegeversicherung ist ein nationales Recht und kein EU Recht! (...man siehe, "wo ist es Einklagbar?" ..vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH???) Du kannst nicht das Recht so gerade auslegen wie du es dir gerade wünscht.
Jeder Staat ist im Rahmen seiner Gesetzgebung nur auf seine territoriale Geltungsbereich beschränkt und gilt nicht Landesgrenzendübergreifend.
Somit hat man auch nur die geltenden Rechtsansprüche, der geltenden Gesetze in den entsprechenden Ländern, in den man sich auch aufhält. Und das bezieht sich somit auch auf die deutschen Sozialleistungen - die nur für in Deutschland lebenden Bürger gilt und nicht für Bürger die in Ausland lebenden. Die Pflegeversicherung ist eine Sozialleistung für Bürger die in Deutschland leben.
Es ist eine Leistung, die aus den Einkommen von Beitragszahlern, das Einkommen aus dem deutschen nationalen Wirtschaftsbereich erwirtschaftet, der Sozialversicherungssysteme finanziert.

Gruß
rollispeedy


Lieber Rollispeedy,

eigentlich wollte ich diesen Thread nicht mehr kommentieren.
Leider habe ich den Verdacht, dass Du Dich im Bereich Recht nicht auskennst. Sowohl das Bundessozialgericht, als auch das BVerfG haben bereits festgestellt, dass Völkerrecht einem Bundesgesetz gleichzustellen ist. Dieses ist sogar im Artikel 25GG verankert.

Selbst die EU-Charta steht dem gleich und Beschlüsse des EuGH oder IGH können sogar nationales Recht revidieren.

Die Pflegeversicherung ist zwar als "national" zu betrachten, aber nur in so weit, wenn sie nicht gegen völkerrechtliche Aspekte verstößt und genau dieser Verdacht wird hier geäußert. Denn der Chronisch Kranke, ist laut UN-BRK und SGB als Mensch mit Behinderung zu betrachten und somit wird der im EU-Ausland lebende Rentner, der genauso ins deutsche Sozialsystem einzahlt, nur weil er sich im EU-Auslandaufhält, als Zahler schlechter gestellt. Nur darum geht es hier.

Hör doch endlich auf, darauf rum zu reiten, wer Zahler ist und wer nicht. Der Rentner ist nun mal Zahler in die deutsche Pflegeversicherung, unabhängig davon wo er sich aufhält.

Ich habe beinahe den Verdacht, dass Du nur dagegen bist weil (Zitat aus Deinem Profil) "Barrierefreiheit bei einem Sozialverband. Beratung im Rahmen des Rentenrechts für die DRV "

Damit ist für mich die Diskussion auch beendet.

Schönes Wochenende
Gruß
Hubertus

Lieber Hubertus,
du wolltest nicht mehr kommentieren, hattest es bisher doch auch gar nicht!
Dein Gebetsmühlen mäßiges posten des Petitionslinks zeigt doch deine Borniertheit daß du keinerlei Gegenargument gelten lässt! Solch militantes Getue stößt bei mir auf Abwehr, selbst wenn es für eine gute Sache wäre.
Mach dir mal Gedanken zum Solidarprinzip und um Sozialschmarotzer.
Gruß Hippy

Mir zu unterstellen, ich kenne das „Deutsche Recht“ nicht…??? …hmm… Da magst du recht haben, ich kenne es nicht komplett! Das wäre anmassend. LOL… dafür gibt es genügend Fachjuristen und die wissen es noch nicht einmal im Detail.
Ich weiß aber recht viel darüber und kenne sehr wohl für wen das deutsche Recht gilt und wo es nur Anwendung hat, siehe dazu GG § 23ff und nicht §25!!!

Wie übergeordnete Gesetzesvereinbarungen und Konventionen als nationales Recht in Deutschland und auch anderen Ländern Anerkennung bekommt… solltest du eigentlich wissen.
In Deutschland kann der Bundestag begrenzt nationales Recht für die Bundesrepublik entscheiden. Andere Gesetze werden in den Bundesländern ratifiziert und müssen ebenso erst in Landesrecht umgesetzt werden.(z.B Ausführungsverordnungen,- -gesetze und der Gleichen): Es gibt sogar Landesgleichstellungsgesetze, dass sollte dir schon einmal zu denken geben!

Nur weil ich hier für in Deutschland lebende Bürger eintrete und wenig Sinn dafür habe, das Menschen sich Aufgrund ihrere persönlichen Vorteile mal hier ihr Lebenserwerb erarbeitet haben ohne dabei Rücksicht und Kenntnisse zu nehmen welche soziale rechtsstaatliche Sozialsysteme hier damit ebenso dadurch mitfinanziert werden, kann ich wohl sagen "wir in Deutschland haben uns verpflichten, durch unsere Sozialversicherungsbeiträge, nur Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auch in Deutschland haben zu unterstützen.
Wie unsere Sozialversicherungssysteme finanziert werden, habe ich bereits dargestellt. Und diese gelten auch für alle, die durch das deutsche Wirtschaftssystem ihr Einkommen beziehen.
Und für wen das deutsche Sozialsystem Geltung hat, habe ich ebenso bereits ausführlich dargelegt.

Aber ich stehe da wohl nicht alleine, das Sozialgelder aus den deutschen Sozialsystemen nur für Bürger „in Deutschland“ gelten sollen.
Wir mischen uns auch nicht in die Sozialsicherungssysteme anderer Länder ein, da es eine hoheitliche Aufgabe eines Landes/Staates ist. Wir bestimmen nur für die Bürger, die in Deutschland leben. Und wir deutschen Bürger haben uns durch das demokratische und parlamentarische Gesetzesverfahren entschieden, dass unsere Sozialsicherungssysteme auch nur in Deutschland gelten.
Deutsche Sozialleistungen werden nur auf territorialem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewährt.
Wie andere Länder ihre Sozialsicherungssysteme und Gesetze, im Sinne internationalen Vereinbarungen nachkommen, obliegt der Souveränität des anderen Staates.
Wenn du im Ausland lebst, dann ruht dein Recht der Leistung in Deutschland.
Also, ich finde, dass soll mal ein Land nachmachen, was wir unter anderem alles ausländischen Bürgern zugestehen.

Komm nach Deutschland zurück,… und du bekommst alle Sozialleistungen, die wir hier für deutsche Bürger (Einwohner = 1. Wohnsitz) vorhalten. Ich schätze aber mal zu recht, wer Leistungsbezieher ist, bekommt mehr raus, als was er je einzahlt!

Und ich schätze eher auch, dass ein vergleichbare Sozialleistung nicht gibt, wo du leben möchtest. Aber dafür kannst du deutsche Bürger nicht verantwortlich machen, die sich entschieden haben, für deutsche Bürger in ein Sozialsystem einzuzahlen (Gründe habe ich ebenso bereits erwähnt).

Eventuell solltest du eine Petition an die EU stellen, das eine „einheitliche Sozialgesetzgebung“ (EU-Sozialkasse) eingeführt werden sollte! Wobei, dieser Gedanke gab es schon einmal… konnte jedoch nicht umgesetzt werden, da die Staaten unterschiedliche Finanzierungsmodelle der Sozialversicherungssysteme haben.

Unter anderem wäre auch Deutschland eines der größten Beitragszahler wieder gewesen. Da haben einige nicht mitgespielt… da der Grundsatz immer noch heißt… wer bezahlt, sagt auch wo lang es geht.

Gruß
rollispeedy

Unser Sozialleistungssysteme beruhen auf ein Solidaritätsprinzip der Beitragszahler. Es ist keine Versicherung bei einer privaten Kapitalversicherung! Eventuell verwechselst du da was??? Und unsere Sozialleistungssystemen sind eben für deutsche Bürger.

Hallo zusammen,
eigentlich wollte ich mich aus der Diskussion heraushalten.
Ganz klar hat das BSG und das BVerfG geurteilt:

Das Vertragsgesetz zur UN-BRK ist gemäß dessen Art 2 Abs 1 am 1. 1. 2009 in Kraft getreten. Es erteilt innerstaatlich den Befehl zur Anwendung der UN-BRK und setzt diese in nationales Recht um (vgl allgemein BVerfG NJW 2007, 499, 501; BVerfGE 104, 151, 209; 90, 286, 364; 77, 170, 210).


Damit ist die UN-BRK höchstrichterlich al Bundesgesetz gleich zu setzen. Wer diese höchstrichterlichen Entscheidungen anzweifelt, dem ist dann auch nicht mehr zu helfen.

Weitere Diskussionen sind unter diesem Thread nicht mehr hilfreich
Vielen Dank für die hier geführte Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen

Natürlich sollte man das Urteil auch richtig verstehen und nicht für eigene Zwecke mißbrauchen! :pleading_face:
Das ist schon sehr arm.
Hippy

Hippy hat geschrieben:
Natürlich sollte man das Urteil auch richtig verstehen und nicht für eigene Zwecke mißbrauchen! 🥺
Das ist schon sehr arm.
Hippy


Welches Urteil? Es ist eine Randnotiz und "Es erteilt innerstaatlich den Befehl zur Anwendung der UN-BRK und setzt diese in nationales Recht um" ist wohl sehr unmissverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Lass bitte das dusselige direkte zitieren.
Eine Randnotiz gibt Befehle, AHA! :laughing: :laughing: :laughing: :laughing:
Ich hoffe es geht dir gut.
Hippy :face_with_tongue:

Hippy hat geschrieben:
Lass bitte das dusselige direkte zitieren.
Eine Randnotiz gibt Befehle, AHA! 😆 😆 😆 😆
Ich hoffe es geht dir gut.
Hippy 😛


Scheinst nicht viel mit Urteilen vom BVerfG oder BSG zu tun zu haben. Oder?

@EU-Schwerbehinderung : Mache es wie ich jetzt. Einfach E-Mail Alarmierung abschalten und auf die wesentlichen Dinge konzentrieren.

Grüße
Hubertus

Nö, warum auch, ich Lebe und kümmere mich nicht um unsolidarische Genossen die nur ihre Vorteile suchen aber selbst nur wenig geben wollen, man sagt auch … dazu!
Wenn ich auswandern möchte dann tue ich das mit allen Konsequenzen, mir steht es nicht zu zu fordern, basta!
Hippy :enraged_face:

1Person, 2 Nicks, naja, das sagt alles!

Hippy hat geschrieben:

1Person, 2 Nicks, naja, das sagt alles!


Diese Behauptung wirst Du jetzt gut begründen dürfen.

Klar, aber der richtige Stelle!
Hippy

Hippy hat geschrieben:
Klar, aber der richtige Stelle!
Hippy


Wie Du wünscht. Werde dem folgen.

Verlauf dich aber nicht! :smiley: :laughing: :laughing:

Freue mich schon auf deinen Rechtsbeistand! :face_with_tongue: