Mein festgestellter Grad der Behinderung - richtig oder zu niedrig?

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich habe mal eine Frage an Euch Fachleute. Im Zuge einer Nachrüfung (von Amts wegen) des Versorgungsamtes wurde mein Grad der Behinderung (GdB) weiterhin mit 70 festgestellt. So weit so gut. Ich habe mir jetzt aber einmal eine Kopie der "Gutachtlichen Stellungnahme des Versorgungsamtes" mit den Einzel-GdB zuschicken lassen.

Folgendes geht aus dieser Gutachtlichen Stellungnahme hervor:
1. Nervensystem und Psyche "Psychische Störung mit GdB 50"
2. Stoffwechsel, innere Sekretion "Hormonelle oder Stoffwechselstörungen mit GdB 30"
3. Nase "Stirn- und Nasenflügelnarben, Verengung des rechten Nasenganges mit GdB 20"
4. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen " Postentzündliche narbige Veränderungen in beiden Lungenunterfeldern mit GdB 20"
5. Obere Extremitäten "Degenerative Gelenkveränderungen beider Arme mit GdB 20"
6. Untere Extremitäten "Degenerative Gelendveränderungen des linken Beines mit GdB 10"
7. Haut "Kopfhautekzem mit GdB 10"
8. Wirbelsäule "Funktionsstörung der Wirbelsäule mit Ausstrahlungen mit GdB 10".

Als Gesamt-GdB kommt das Versorungsamt auf 70 (wie bisher). Geht das so in Ordnung oder müsste der Gesamt-GdB höher ausfallen? Der Bescheid nach dem laut Versorungsamt "keine wesentlichen Änderungen" eingetreten sind ist am 27.07.2017 ergangen. Der bisherige Bescheid - ebenfalls GdB 70 - ist am 06.03.2014 ergangen und ist bestandskräftig.

Meine Fragen an Euch:
Ist der festgestellt GdB mit 70 korrekt oder zu niedrig? Und kann ich überhaupt noch was unternehmen und ggf. was?

Schon jetzt - vielen Dank für Eure Hilfe.

Beste Grüße Wub

Antworten

  • Hallo Wub,
    Fachleute sind wir keine, sondern Laien wie du auch.
    Daß die einzelnen Posten nicht einfach addiert werden wird dir bekannt sein, es wird immer vom höchsten EinzelGrad ausgegangen. Ich denke die Festsetzung dürfte korrekt sein.
    Gruß Hippy
  • Hallo Hippy, hallo User,

    ...und ich dachte, dass der Gesamt-GdB i.d.R. mit einer Faustformel berechnet wird:

    Höchster Einzel-GdB mit 1/1, zweithöchster mit 1/2, dritthöchster mit 1/3 usw.

    Ist dem nicht so?

    Beste Grüße Wub
  • Genaue Auskunft bekommst du vom Versorgungsamt.
    Gruß Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    Genaue Auskunft bekommst du vom Versorgungsamt.
    Gruß Hippy


    Danke Hippy,
    das Versorgungsamt wird aber sicher sagen, dass alles in Ordnung ist. Deshalb wollte ich vorab Eure Meinung einholen.
    Du meinst ja in Deiner ersten Stellungnahme, dass die 70 GdB wahrscheinlich in Ordnung gehen. Ich denke, dass Du als erfahrener Forums-Nutzer sicherlich Recht hast.
    Oder ist jemand hier anderer Meinung? Vielleicht tummelt sich hier ja ein Bearbeiter irgendeines Versorgungsamtes herum, der mir die Entscheidung aus Sicht des Amts erläutern kann? Oder hat jemand als User noch weitere Erfahrungen?

    Vielleicht gibt es auch einen Fachexperten der sich die Sache mal näher anschaut?!

    LG Wub
  • Danke Hippy für Deinen Link zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30.09.2009, Az: B 9 SB 4/08 R).

    Hat sonst noch jemand eine Idee? Was müsste denn nach Meinung der "Fachexperten" unter Berücksichtigung des vorgenannten Urteils bei mir als Gesamt-GdB "herauskommen"?
  • Hallo "Wub"

    das was der User Hippy" in seiner ersten Threadbeantwortung geschrieben hat, ist ausschlaggebend...
    unabhängig des Gerichtsurteil, welches ich nu nicht gelesen habe.

    Wenn alle gesundheitlichen Einschränkungen im gesamten einen "höheren GdB" rechtfertigen, das die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insbesondere beeinträchtigter ist als die höchste Einzelbewertung, obliegt es dem Sachbearbeiter eine individuelle höhere Gesamt-GdB zu treffen.

    In erster Linie wird die Behinderung seit 2008 bewertet, als zweites wird die Diagnose hinzugezogen. Anhand einer Diagnose kann auch eine Behinderung (GdB) weitgehend bewertet werden (GdS-Tabelle). Was in den meisten Fällen auch geschieht, da die Antragsteller oft nur die Befundberichte einreichen.
    Jedoch liegt es an jeden selbst, in wie weit er seine Behinderung darlegt. Es gibt für jeden die Möglichkeit, seine Alltagsprobleme in Stichworte zu beschreiben um seine Behinderung(en) einen außenstehenden Person verständlich zu machen. Kopfschmerzen sind eben nicht gleich Kopfschmerzen. Hierzu kann man bei einem GdB-Antrag zusätzliche Angaben machen (keine Romane).

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Hallo "Wub"

    das was der User Hippy" in seiner ersten Threadbeantwortung geschrieben hat, ist ausschlaggebend...
    unabhängig des Gerichtsurteil, welches ich nu nicht gelesen habe.

    Wenn alle gesundheitlichen Einschränkungen im gesamten einen "höheren GdB" rechtfertigen, das die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insbesondere beeinträchtigter ist als die höchste Einzelbewertung, obliegt es dem Sachbearbeiter eine individuelle höhere Gesamt-GdB zu treffen.

    In erster Linie wird die Behinderung seit 2008 bewertet, als zweites wird die Diagnose hinzugezogen. Anhand einer Diagnose kann auch eine Behinderung (GdB) weitgehend bewertet werden (GdS-Tabelle). Was in den meisten Fällen auch geschieht, da die Antragsteller oft nur die Befundberichte einreichen.
    Jedoch liegt es an jeden selbst, in wie weit er seine Behinderung darlegt. Es gibt für jeden die Möglichkeit, seine Alltagsprobleme in Stichworte zu beschreiben um seine Behinderung(en) einen außenstehenden Person verständlich zu machen. Kopfschmerzen sind eben nicht gleich Kopfschmerzen. Hierzu kann man bei einem GdB-Antrag zusätzliche Angaben machen (keine Romane).

    Gruß
    rollispeedy


    Hallo rollispeedy,

    jetzt sehr ich schon etwas klarer.

    Was mir bei der Entscheidung des Versorgungsamtes noch nicht "in den Kopf" will ist folgendes:

    2010 würde meine Depression mit GdB 40 bewertet. Alle meine anderen Behinderungen waren gleich. Das Versorgungsamt kam auf 70 GdB insgesamt.

    Jetzt - seit ein paar Jahren - haben sich meine Depressionen auf GdB 50 verschlimmert. Alles andere blieb gleich und wurde nicht mehr durch das Versorgungsamt überprüft. Ergebnis ebenfalls wieder GdB 70. Im damaligen (jetzt aber rechtskräftigen) Bescheid stand: "Die übrigen Behinderungen wirken sich jetzt nicht mehr so stark aus. Es verbleibt daher - trotz Abhilfe bei Ihrer Depression - auch im Widerspruchsverfahren bei 70 GdB."

    Meine Frage an Euch "Spezialisten". Kann denn das Versorgungsamt bei Stattgabe bei einer Sache bei der anderen Sache von seinem bisherigen Standpunkt wieder abrücken und darüber "negativ" entscheiden? Dann könnte man als Antragsteller vorbringen was man will. Das Ermessensergebnis des Versorgungsamtes bliebe ja immer gleich.

    Das verstehe ich nicht. Versteht Ihr es?


  • Wub hat geschrieben:
    " ....Meine Frage an Euch "Spezialisten". Kann denn das Versorgungsamt bei Stattgabe bei einer Sache bei der anderen Sache von seinem bisherigen Standpunkt wieder abrücken und darüber "negativ" entscheiden? Dann könnte man als Antragsteller vorbringen was man will. Das Ermessensergebnis des Versorgungsamtes bliebe ja immer gleich...."

    Das verstehe ich nicht. Versteht Ihr es?




    Was willst du eigentlich erreichen???

    Du bist als schwerbehinderter Mensch anerkannt! Ich denke, das ist schlimm genug für einen Menschen!

    Die Höhe eines Schwerbehinderten-Gdb, GdB 50+, hat "nur noch Auswirkungen bei der Steuer" und in manchen Bereichen auch im Zusammenspiel mit dem Merkzeichen. Also, was willst du eigentlich erreichen???

    Das du mit deiner Diagnose nicht sooo schwer Behindert bist wie jemand der am Rolli oder wesentlich schwerwiegendere gesundheitlichen Einschränkungen hast, wirst du doch einsehen, oder?
    Es geht um "Teilhabe am gesellschaftlichem Leben und welche körperliche/gesundheitliche Einschränkungen vorliegen".

    Du lebst recht gesund, hast Hände & Füsse die voll funktionsfähig sind und einen gesunden Verstand scheinst du auch zu haben. Deine Vitalfunktionen sind auch normal. Deine Sinnesorgane ebenso... Viele der hier aufgezählten gesundheitlichen Einschränkungen werden oft bei anderen Personen "nicht" als Behinderung soo schnell anerkannt!

    Ein GdB wird niemals "NEGATIV entschieden".
    Er wird in Anbetracht der vorliegenden Erkenntnissen, im Zusammenhang der vorliegenden geltend gemachten gesundheitlichen Einschränkungen, beschieden.
    Daran ist nichts negativ! Es wird nach Fakten entschieden und nicht nach dem Begehren eines GdB!!!

    Es kann aus der Sicht des Antragsteller negativ sein, da er nicht das bekommen hat, was er sich erhofft hat.

    Was ist an der Bewertung also falsch??? (Siehe dazu GdS-Tabelle)

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo rollispeedy!

    Ja, Antonio, was will ich erreichen? Ich wollte eigentlich nur wissen, ob der bei mir festgestellte GdB mit 70 korrekt ist und ob das Versorgungsamt bei mir rechtlich einwandfrei vorgegangen ist.

    Klar ist Dein Fall mit meinem in keinster Weise vergleichbar. Und ich bin dankbar, dass es mir vergleichsweise noch relativ gut geht, wenn man in diesem Zusammenhang noch von "gut" sprechen kann. Du kannst es mir ruhig glauben, dass ich gerne lieber "gesund" wäre. Jedenfalls bewundere ich Dich wie und was Du alles so in Deinem Leben leistest. Ich könnte es nicht und komme kaum noch raus. Aber lassen wir das

    Ich dachte, dass bei mir möglicherweise 80 GdB ohne Merkzeichen möglich wäre, auch wenn dies nur einen Steuervorteil bedeuten würde. Als dienstunfähiger pensionierter Beamter könnte ich dann wenigstens ein paar Euro zusätzlich sparen. Mit kleiner Pension und studierenden Sohn wäre es zu schön gewesen. Leider wohl falsch gedacht.

    Apropos Behindertenpauschbetrag. Dieser wurde seit mehr als 40 Jahren nicht mehr erhöht. Dagegen wurde der Arbeitnehmerfreibetrag in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht (von 564 DM also rund 300 € auf nunmehr 1000 €). Der Freibetrag für Behinderte blieb in diesem Zeitraum gleich. Das interessiert scheinbar weder die Politik noch die Gewerkschaften. Wenn ich Dein Profil richtig gelesen habe, bist Du ja in der Gewerkschaftsarbeit tätig. Hast Du möglicherweise andere Informationen was eine Anpassung des steuerlichen Behindertenpauschbetrag betrifft?
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