Sint die rechte gleich bei Anfrage des behinderte Ausweis hin in Bundesgebiet betreft EU burgers in

Rechte hier in Deutschland bei behinderte Ausweis Anfrage. ...für EU die hier wohnen gilt die gleiche rechte?

Antworten

  • Camelion hat geschrieben:
    Rechte hier in Deutschland bei behinderte Ausweis Anfrage. ...für EU die hier wohnen gilt die gleiche rechte?


    Nein, im SGB IX wird eindeutig festgelegt, für wen die deutschen Gesetze anwendbar sind.

    § 2 SGB IX Behinderung
    (2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.


    Der Geltungsbereich des Gesetzes SGB IX ist nur auf die in Deutschland lebende Bürger bezogen und nicht auf die EU Bürger! Aber ein EU Bürger kann, wenn er hier lebt und einen Wohnsitz hat, ebenso diese Rechte in Anspruch nehmen.

    Es werden aufgrund "zwischenstaatlichen Abkommen" auch anerkannte Behinderte aus den EU-Staaten, z.B. Österreich, im Bereich der Finanzbehörde (Steuer) , Personenbeförderung (ÖPNV) oder nach der Straßenverkehrsordnung (Blauer Parkausweis - EU Regelung)) anerkannt bzw. berücksichtigt.

    Gruß
    rollispeedy

    PS ... wann ein Ausweis hier ausgestellt wird, ist allgemein bekannt (SGB IX "...eine Behinderung muss länger als 6 Monate.." bestehen).
    Liegt bereits eine Anerkennung einer Schwerbehinderung vor, die nach deutschen Maßstäben gewährtet wurde (z.B. Österreich), kann ggf. unmittelbar ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
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