Merkzeichen RF bei psychischer Erkrankung
Hallo zusammen.
Ich habe bereits einen GdB von 60 % aufgrund meiner psychischen Erkankung. Leider macht es mir die Erkrankung unmögliche Radio zu hören und fernzusehen (schwere Misophonie). Öffentliche Veranstaltungen sind mir nicht möglich zu besuchen, da ich ansonsten verhaltensauffällig werde und in schwere Unruhe geraten würde (mit dieser Beschreibung halte ich mich noch zurück) und andere dadurch sehr stören würde. Eine Geh-, Seh- oder Hörbehinderung liegt nicht vor. Das beschriebene Leiden würde als Voraussetzung für die Anerkennung des Merkzeichens RF ausreichen.
Dieses Merkzeichen möchte ich auch beim Versorgungsamt beantragen. Entsprechende Atteste liegen auch vor.
Wie seht ihr die Erfolgsaussichten?
Ich habe bereits einen GdB von 60 % aufgrund meiner psychischen Erkankung. Leider macht es mir die Erkrankung unmögliche Radio zu hören und fernzusehen (schwere Misophonie). Öffentliche Veranstaltungen sind mir nicht möglich zu besuchen, da ich ansonsten verhaltensauffällig werde und in schwere Unruhe geraten würde (mit dieser Beschreibung halte ich mich noch zurück) und andere dadurch sehr stören würde. Eine Geh-, Seh- oder Hörbehinderung liegt nicht vor. Das beschriebene Leiden würde als Voraussetzung für die Anerkennung des Merkzeichens RF ausreichen.
Dieses Merkzeichen möchte ich auch beim Versorgungsamt beantragen. Entsprechende Atteste liegen auch vor.
Wie seht ihr die Erfolgsaussichten?
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Antworten
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Beantragen und abwarten! Spekulieren nutzt niemanden. Ich sehe die Chancen eher gering aber du wirst es ja sehen.
Viel Glück
Gruß Hippy
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Teilnehmer1 hat geschrieben:
".... Leider macht es mir die Erkrankung unmögliche Radio zu hören und fernzusehen (schwere Misophonie). ..."
Wozu dann ein Merkzeichen "RF" 🥺 🥺 🥺
Gruß
rollispeedy
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rollispeedy hat geschrieben:Teilnehmer1 hat geschrieben:
".... Leider macht es mir die Erkrankung unmögliche Radio zu hören und fernzusehen (schwere Misophonie). ..."
Wozu dann ein Merkzeichen "RF" 🥺 🥺 🥺
Gruß
rollispeedy
Zum Beispiel hierfür:
3. Rundfunkbeitragsermäßigung
Personen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, können beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,83 € pro Monat.
Gruß Hippy
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Teilnehmer1 hat geschrieben:
"""...Leider macht es mir die Erkrankung unmögliche Radio zu hören und fernzusehen ....."
Für wenn soll dann das Merkzeichen gelten???
Gruß
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Wenn ich dass richtig verstehe, kann Teilnehmer 1 aufgrund einer psychischen Störung weder Radio noch Fernsehen nutzen, also ist ja davon auszugehen, dass er diese Geräte gar nicht hat. Das er dafür keine Gebühr bezahlen will finde ich nachvollziehbar. Aber ... der Antrag auf das Merkzeichen RF beinhaltet, dass er sie kostenlos oder kostenreduziert nutzen will, was eigentlich nicht stimmt.
Da er offensichtlich nicht zum entsprechenden Personenkreis gehört, sehe ich es wie rollispeedy und es ist eher unwahrscheinlich, dass er dieses Merkmal zugesprochen bekommt.
Also ich habe noch die Zeit erlebt, da musste man die Gebühr nur bezahlen, wenn man ein Gerät hatte(es gab sogar Kontrollen). Ich nehme fast an, dass inzwischen jeder bezahlen muss, weil es so selbstverständlich geworden ist.
Wäre es da nicht sinnvoll diesen Beitragsservice, also die frühere GEZ direkt anzuschreiben und mit der entsprechenden Begründung um Befreiung zu bitten?
Natürlich dürfen dann solche Geräte wirklich nicht vorhanden sein, auch kein Autoradio.
Gruß Tündi
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Hallo tündi,
daß der Fragesteller ggf. nicht für die Vergabe des Merkbuchstaben in Frage kommt hatte ich bereits angemerkt.
Nur dann bekäme er eine Ermäßigung auf die Rundfunkgebühr die jeder Haushalt egal ob Empfangsgeräte bereit gehalten werden (Handys sind auch welche). Eine Befreiung bekäme er als ALG2 Empfänger oder Grusiempfänger.
Übrigens wurde von rollispeedy folgendes geschrieben:
" Für wenn soll dann das Merkzeichen gelten???"
über die Frage kann ich nur grinsen.
Gruß Hippy
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Also, wenn man meine Antworten nicht richtig lesen kann, dann entschuldige ich mich an dieser Stelle.
Die "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (ehemals GEZ Gebühreneinzugszentrale) zieht für die Nutzung von Ton- & Bildrechten die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ein.
Endgeräte sind alle Geräte, womit ich Hörfunk (Radio) und öffentlich rechtliche Fernsehsender abspielen kann.
Dazu gehören auch Handys, TV-Geräte und vergleichbare Endgeräte ebenso auch die eine Internetfähigkeit haben.
Siehe dazu auch auf der Internetseite " https://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html ". Hier werden auch die Ermäßigungen erklärt. Leben aber weitere Personen im Haushalt, wird eine "Befreiung" sehr unwahrscheinlich.
Aber wieso eine Befreiung (Merkzeichen RF), wenn ich keine Endgeräte habe, die ich anzumelden habe (Wohnung, Haushalt), da ich sie ja nicht nutzen kann????
Gruß
rollispeedy
...aber Egal... Schmunzel-Frage-Stellung!
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Auch ohne daß ein Endgerät vorhanden ist ist der Rundfunkbeitrag pro Haushalt fällig. Es gilt das sogenannte Sollidarprinzip.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e225/Merkblatt_Buergerinnen_und_Buerger.pdf
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Dann besteht immer noch, das er sich "grundsätzlich eine Befreiung" beantragen kann.
Aber dafür ist wiederum ein Antrag nötig. ....
Aber das steht doch alles in dem Link, welche ich in meinem vorherigen Threadantwort beigefügt habe.
Wollen wir uns hier wieder in Kleinigkeiten und an dem eigentlichem Problem vorbei herum debattieren?
Du hättest doch in deiner ersten Antwort bereits alle deine Anregungen voll ausschöpfen können. 🥺
Und ich denke, das es keinen "Haushalt" gibt, wo es keine Rundfunk-Endgeräte gibt, wie ich bereits in meinem vorherigem Threadantwort aufgezählt habe, die nicht von weiteren Mitbewohnern in vollen Umfang mitgenutzt werden (ausgenommen sind nun Kinder).
Wenn ich es mir recht überlege... und er die Nachweise erbringen kann, dass er eine wesentliche Einschränkung an der Teilhabe am öffentlichen Leben hat (Vermeidung von Menschenansammlungen wie bei Kino, Theater und Kulturveranstaltungen, keine PC/TV/Handy-Nutzung, kein Radioempfänger hören kann...) müsste ein RF eventuell möglich sein. Aber aus meiner distanzierten Sicht - sehr sehr sehr schwer belegbar und nachvollziehbar!
(Theoretische medizinische Gleichstellung mit einem Taub/Blinden müsste eine psychiatrisches/neurologisches Gutachten ergeben🥺 🥺 🥺 )
Gruß
rollispeedy
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Danke Euch - Hippy und Tündi - für Eure Beiträge. Um die Gebühr zahlen zu müssen, reicht ja schon ein PC mit Internetanschluß. Das es in Verbindung mit meinem Fall keine Erfahrungswerte gibt, war schon sehr wahrscheinlich. Werde aber trotzdem versuchen, das Merkzeichen "RF" zu erhalten um wenigstens nur einen ermäßigten Beitrag zahlen zu müssen.
@rollyspeed
"Theoretische medizinische Gleichstellung mit einem Taub/Blinden müsste eine psychiatrisches/neurologisches Gutachten ergeben"
Bin auch der Meinung, wie Hippy, daß solche Spekulationen, gerade in diesem schwierigen, sehr unüblichen Fall, keinen Sinn machen. Zudem finde ich, daß dieser Ansatz, auch wenn gut gemeint, falsch ist. Meine Erkrankung ist eine ganz andere und kann nicht mit einer buchstäblichen Seh- oder Hörbehinderung gleichgesetzt oder nur in die Nähe davon gebracht werden. Maßgebend muß hier doch sein, ob plausibel bestätigt werden kann, daß ich in dieser Hinsicht komplett eingeschränkt bin.
Grüße.
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