Dazwischen gibt es wohl nichts?

guten Tag.
Ich habe schon einen unbefristeten Ausweis mit einem GDB von 80%.
Mein Augenarzt hat aktuell eine Sehleistung von 10% attestiert bzw. festgestellt.
Nun möchte ich iden ÖPNV kostenlos nutzen da ich mit einer Sehleistung von 10% kein KFZ mehr nutzen kann.
Eine Lösung dieses Problems scheint aber nicht ein mal annähernd in Sicht.
Habe ich da überhaupt Rechte oder Ansprüche?
Ich bin 60 Jahre, ledig und alleinstehend, aufgrund der Augenerkrankung berentet und bekomme 1500.- Rente.
MfG
Adam Zurkaulen

Antworten

  • Guten Abend Adam Zurkaulen,

    grundsätzlich hängt die kostenfreie Beförderung im öffentlichen Nahverkehr vom Grad der Behinderung und der Art der Einschränkung ab. Personen, die das Merkzeichen BI (= Blind) im Ausweis haben, werden kostenlos befördert, wenn sie eine Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis erworben haben (Preis: 80 € pro Jahr, 40 € pro halbes Jahr).

    Inwiefern bei Ihnen die Voraussetzungen für das Merkzeichen BI erfüllt sind, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Arzt.

    Informationen zum Thema finden Sie auch auf MyHandicap.de unter folgenden Links:

    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/freifahrt/
    https://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis/

    Alles Gute für Sie!
    Denis, MyHandicap
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  • Hallo.
    Vielen Dank für die Antworten.
    Aber das ist mir alles schon bekannt.
    Und das heißt für mich: mit 10% Sehleistung ist man weder Blind noch hilflos
    Auto fahren darf man aber natürlich auch nicht mehr. Die Schriften an den Ticket Automaten kann man nicht immer lesen. Fahrpläne sowieso nicht, weil Barrierefreiheit nur ein frommer Wunsch ist.
    Selbst der Antrag vom Versorgungsamt kann nur mit Hilfe einer anderen Person ausgefüllt werden.
    Und alleine diese Tatsache zeigt, dass diese Leute eigentlich nichts mit mir zu tun haben wollen.
    e
    jenner hat geschrieben:
    Hallo,

    wenn du das Merkzeichen Bl hättest, müsstes du keine Wertmarke erwerben.

    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/freifahrt/

    Kostenlose Wertmarke
    Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:
    Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl (blinde Personen)


    Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H (hilflose Personen)
    Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten
    Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten
    Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten
    Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben

    VG jenner


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