Darf ich als Begleitperson eines behinderten (unentgeltl bef.) Kleinkindes mit Ausweis 100+B fahren?

Kind 3 Jahre alt, Schwerbehindertenausweis 100+B

Antworten

  • Ja darfst du.
    Gruß Hippy
  • 😃 Ja darfst Du, dafür steht im Ausweis das B für Begleitung !

    Liebe GRüße
    Tanja
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  • .....
    tut mir leid, aber die Antworten der vorherigen User sind falsch!

    Wofür steht das "B"??? Wofür hat man das Merkzeichen "B" bekommen???
    Ist ein 3 jähriges Kind in der Lage, die Hilfestellung zu gewährleisten, für die man das Merkzeichen "B" bekommen hat??

    Ein Blick in die GdS/GdB/MdE Tabelle reicht wohl danach aus, dort kann man nachlesen, welche Einschränkungen vorhanden sein müssen für die Vergabe des Merkzeichen B.

    In der Regel wir es zuerkannt, das ab den 7. Lebensjahr Hilfe und Unterstützung gegeben werden kann (Hierzu gibt es bereits Urteile). Selbstverständlich richtet sich dieses nach der Form und Weise, wofür Hilfestellungen benötigt werden.
    z.B. Bei Rollifahrern sollte die Begleitperson ggf. den Rolli auch die Rampe vom Bus hochschieben können - da der Busfahrer dazu nicht verpflichtet ist. Dafür hat der Rollifahrer zum Beispiel unter anderen das B.

    Ein behinderter Mensch, der Orientierungsschwächen hat, der hat die Begleitung um sich hier besser zurecht zu finden.
    Nun kann mir keiner sagen, das ein 3 jähriges Kind dem Erwachsenen mit Bestimmtheit sagen kann.... ... wo lang der Weg gehen muss.... usw.

    Das "B" sagt aus, das keine weitere Hilfsperson notwendig ist, um "selbstbestimmt, im Vergleich zu einem gesunder Mensch, seine Verrichtungen tätigen kann und das die Teilhabe am öffentlichem Leben gewährleistet ist".

    Hinzu kommt aber bei dieser Frage auch, Kinder bis zu einem bestimmten Alter genießen so wie so im ÖPNV eine unentgeltliche Beförderung.

    Gruß
    rollispeedy
  • Lesen bildet rolly,
    sofiasmama ist die Begleitperson der 3 jährigen, steht klar im Titel.
    Darf ich als Begleitperson eines behinderten (unentgeltl bef.) Kleinkindes mit Ausweis 100+B fahren?
    Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    Lesen bildet rolly,
    sofiasmama ist die Begleitperson der 3 jährigen, steht klar im Titel.
    Darf ich als Begleitperson eines behinderten (unentgeltl bef.) Kleinkindes mit Ausweis 100+B fahren?
    Hippy


    ....ups... 😺 ....

    hab da wohl einen Querdenker gehabt... (knicks & tiefe Verbeugung der Entschuldigung 😺 😉 )

    Da hast du recht... 😉 ...für mich stellt sich da eher dann die Fragae, "wie kommt man zu so einer Frage?"
    Jede Erziehungsberechtigte Person eines behinderten Kindes kutscht sein Kind alleine zum Arzt und zu sonstigen Veranstaltungen. 🥺 🥺 🥺
    Es hängt doch eher davon ab, ob man alleine als Begleitperson die Verantwortung übernehmen kann.

    Gruß
    rollispeedy

  • Entschuldigung angenommen.
    Die Frage resultiert (meine Vermutung) vielleicht daraus weil das Kleinkind keine Wertmarke braucht da es eh kostenlos fährt.
    Schade daß die Fragesteller hier Fragen hinschmeißen und nur sehr selten sich wieder melden.
    Gruß Hippy
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