Wo soll ich wohnen, wenn ALG II abgelehnt wird?
Ich bin 43, ledig, kinderlos. Ich bin seit November arbeitslos. Habe bisher ALG I bezogen. Das bekomme ich jetzt nicht mehr. Ich habe einen ALG II-Antrag gestellt. Der wurde nun abgelehnt. Mein Mietvertrag mit mir als alleinige Person wurde nicht akezptiert. Auch die Vermieterbescheinigung zu den Kosten wurde als "falsch" deklariert. Angeblich soll ich in einer Bedarfsgemeinschaft leben, was nicht der Fall ist. Ich bekomme nun keinerlei Leistungen, weiß nicht, wovon ich Miete usw. bezahlen soll. Mein Vater ist verstorben, und meine Mutter ist als Pflegefall im Heim. Ich kann also auch nicht bei meinen Eltern wohnen.
Ein Bekannter hat dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich einen Freund habe, was auch stimmt. Jetzt wollen sie auch von ihm eine Vermieterbescheinigung und den Mietvertrag haben und ausrechnen, ob er mich nicht mitfinanzieren kann. Er verdient 1.200 Euro netto und hat eine 1-Zimmer-Wohnung.
Ich dachte eigentlich, jeder über 25 könne Harzt IV beantragen.
Ein Bekannter hat dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich einen Freund habe, was auch stimmt. Jetzt wollen sie auch von ihm eine Vermieterbescheinigung und den Mietvertrag haben und ausrechnen, ob er mich nicht mitfinanzieren kann. Er verdient 1.200 Euro netto und hat eine 1-Zimmer-Wohnung.
Ich dachte eigentlich, jeder über 25 könne Harzt IV beantragen.
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Antworten
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Hallo Gina,
irgend etwas ist da nicht stimmig.
Hast du Einkommen?
Wohnst du in einer abgeschlossenen Wohnung alleine?
Wenn das geklärt ist können wir weiter reden.
Übrigens kannst du viele Freunde haben, solange du nicht mit ihnen zusammen wohnst oder mit einem verheiratet bist hat das keine Relevanz zu haben.
Scheinst ja da einen netten Bekannten zu haben.
Gruß Hippy 👿
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Ja, etwas stimmt hier nicht. Möchte aber keine Ferndianose abgeben. Am Besten Beratungstelle vom VdK (fast in jeden Ort vertreten) aufsuchen, die konnen meistesn weiterhelfen und wenn du mitglied bist, gehe die auch mit dir vor das Sozialgericht. Dass muss aber ein Jurist überprüfen.
cioa
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Ja, etwas stimmt hier nicht. Möchte aber keine Ferndianose abgeben. Am Besten Beratungstelle vom VdK (fast in jeden Ort vertreten) aufsuchen, die konnen meistesn weiterhelfen und wenn du mitglied bist, gehe die auch mit dir vor das Sozialgericht. Dass muss aber ein Jurist überprüfen.
ciao
😢
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