BI, GI TBI,,was bedeuten diese Bezeichnungen
Im Antrag angegebene Bezeichnung sagen mir nichts
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Antworten
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Hallo jonas,
es gibt tausende Anträge. Würdest du so freundlich sein uns mitteilen um welchen Antrag es geht?
Gruß Hippy
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Hallo,
folgende Merkrzeichen gibt es nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. Versorgungsgesetz:
a) G für Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
b) aG für Außergewöhnliche Gehbehinderung
c) H für Hilflosigkeit
d) Bl für Blindheit
e) Gl für Gehörlosigkeit
f) TBl für Taubblindheit
g) B für Begleitperson
h) 1 Kl für 1. Klasse
i) RF für Rundfunk/Fernsehen
Kriegsbeschädigt
j) EB für Entschädigungsberechtigt
k) VB für Versorgungsberechtigt
Gruß
rollispeedy
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Offenbar handelt es sich um einen
Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht -Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Hinweise!
Danke jonas
Soweit zur Vollständigkeit-
Gruß Hippy
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