BI, GI TBI,,was bedeuten diese Bezeichnungen

Im Antrag angegebene Bezeichnung sagen mir nichts

Antworten

  • Hallo jonas,
    es gibt tausende Anträge. Würdest du so freundlich sein uns mitteilen um welchen Antrag es geht?
    Gruß Hippy
  • Hallo,
    folgende Merkrzeichen gibt es nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. Versorgungsgesetz:
    a) G für Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
    b) aG für Außergewöhnliche Gehbehinderung
    c) H für Hilflosigkeit
    d) Bl für Blindheit
    e) Gl für Gehörlosigkeit
    f) TBl für Taubblindheit
    g) B für Begleitperson
    h) 1 Kl für 1. Klasse
    i) RF für Rundfunk/Fernsehen

    Kriegsbeschädigt
    j) EB für Entschädigungsberechtigt
    k) VB für Versorgungsberechtigt

    Gruß
    rollispeedy
  • Offenbar handelt es sich um einen
    Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht -Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Hinweise!
    Danke jonas
    Soweit zur Vollständigkeit-
    Gruß Hippy