KFZ mit Behinderung

Hallo Zusammen,

krankheitsbedingt (rechter Fuß nicht wirklich bewegungs- und steuerungsfähig) kann ich derzeit kein normales Auto bedienen, nun habe ich ein paar Fragen auf die ich bisher leider keine vollständige Antwort gefunden/gehört habe 😀

Ich habe derzeit ein Fahrzeug; ein Umbau (laut Umbau-Service: Gas und Bremse mit dem linken Fuß - Handbetrieb wohl nicht sinnvoll) würde sich jedoch nicht lohnen.

Nun habe ich gelesen, dass die Anschaffung eines neues Fahrzeuges und auch entsprechende Umbaumaßnahmen finanziell unterstützt werden. Leider weiß ich nicht von wem und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Bisher dachte ich, dass die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ausreichend ist; nun bin ich mir jedoch nicht sicher, ob auch das Kennzeichen "G" erforderlich ist.
Ein Schwerbehindertenausweis mit GdB 60 liegt mir seit ein paar Tagen vor.

Ich bin berufstätig und das Auto wäre bei der Fahrt zur Arbeit "sinnvoll". Selbstverständlich habe ich den Hinweis "der Weg zur Arbeit kann nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden" gelesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Anreise durchaus möglich, diese würde jedoch ca. 1,5 Stunden in Anspruch nehmen bzw. würde einen zweimaligen Umstieg beinhalten.

Im Internet habe ich bereits recherchiert, leider stoße ich jedoch immer wieder auf verschiedene bzw. widersprüchliche Aussagen.
Auch beim VdK habe ich bereits vorgesprochen und mich informiert, was grundsätzlich zu beachten ist, wenn sich das Leben plötzlich ändert und nicht mehr alles so möglich ist, wie es einmal war. Bei diesem Gespräch hat sich jedoch keine gravierenden Erkenntnisse/Richtungen ergeben.

Ich würde mich daher freuen, wenn Ihr mir behilflich sein könntet bzw. mitteilen würdet, was ich beachten soll bzw. an wen ich mich sonst noch wenden kann.

Herzlichen Dank und viele Grüße
Buckelfips

Antworten

  • Hallo,
    da du noch im Erwerbsleben stehst, ist dein wahrscheinlicher Kostenträger die Rentenversicherung.

    Daher ist dein Ansprechpartner sinnvoller Weise eine Auskunft und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
    Im Rahmen einer direkten Kfz- Kraftfahrzeughilfeberatung oder über eine Rehabilitationsmaßnahme (wobei die Kraftfahrzeughilfe mit einfließt), kann eine für dich sinnvoller Infoweg sein.

    Ob eine Kraftfahrzeughilfe gegeben werden kann, entscheiden deine gesundheitlichen Einschränkungen und sind nicht an einen GdB/MdE/GdS + Merkzeichen gebunden.
    Also, einen Termin bei einem Kostenträger für Kraftfahrzeughilfe dir geben lassen und dich adäquat beraten lassen.
    Kostenträger können sein: Krankenkasse, örtliche Sozialamt oder Rentenversicherung und bei ursächlichen berufsbedingten körperlichen Gesundheitseinschränkungen auch die DGUV bzw. Berufsgenossenschaft, Gesundheitseinschränkungen die durch einen Unfall verursacht wurden durch Dritte im privatem Bereich ist der Ansprechpartner die Versicherung des Unfallgegners.
    Bei der Terminvergabe den Grund angeben um welches Thema es geht, damit auch ein Fachberater die Beratung auch durchführt.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hi rollispeedy,

    ganz herzlichen Dank für Deine schnelle Hilfe .... dann schau' ich mal, was sich machen lässt.

    Viele Grüße und eine tolle Woche
    Buckelfips
Diese Diskussion wurde geschlossen.