muss die kostenerstattung bei pflegeleistungen durch die krankenkasse schriftlich ausgewiesen werden

Habe verschiedene Belege (Re. zur Kurzzeitpflege, Quittungen über Pflegehilfsmittel usw.) bei der Barmer eingereicht, auf dem Kontoauszug sind auch verschiedene Zahlungen drauf, aber diese sind nicht zuzuordnen, da ich keine Abrechnung erhalte, was wofür gezahlt wird. Es sind Nachzahlung zur monatl. Pflege drin usw., also nicht nachvollziehbar was wofür gezahlt wird.
Ist die Kasse verpflichtet, mir das schriftlich aufzulisten, was abgerechnet wird?

Antworten

  • Hallo Karlchen,
    automatisch machen das die Krankenkassen leider nicht, auf Verlangen müssen sie aber die Zahlungen nachweisen.
    Am besten mal anrufen und um schriftliche Aufschlüsselung der Zahlungen bitten.
    Gruß Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    Hallo Karlchen,
    automatisch machen das die Krankenkassen leider nicht, auf Verlangen müssen sie aber die Zahlungen nachweisen.
    Am besten mal anrufen und um schriftliche Aufschlüsselung der Zahlungen bitten.
    Gruß Hippy



    lol... da meint aber jemand Ahnung zu haben... "Breit Grinz"
    Auf Verlangen... "müssen" .... ? Wo steht das???
    Wie der Threadersteller bereits gesagt hat, es wurde ihm bereits erstattet und als Posten in der Abrechnung erwähnt.
    Abrechnungsfähige Quittungen sind somit als Abrechnungsposten in der Abrechnung aufgeführt.

    Natürlich ist aber eine detaillierte Abrechnung nachvollziehbarer und "kann" bei Bedarf bestimmt bei dem Kostenträger angefordert werden. So würde es richtig heißen!
    (Sozialrecht ist eben nicht jedermann Sache!!!)

    Gruß
    rollispeedy
  • Danke für Eure Antworten.
    Bei der Krankenkasse hab ich jedes Mal eine andere Person am Telefon. Eine gab mir zu einer Überweisung mal am Telefon Auskunft. Als ich dann eine schriftliche Aufschlüsselung der gesamten überwiesenen Posten wünschte, sagte sie das ist nicht möglich.
    Hätte halt gern gewusst, ob sie dazu verpflichtet sind
    🥺
  • rollispeedy hat geschrieben:


    lol... da meint aber jemand Ahnung zu haben... "Breit Grinz"
    Auf Verlangen... "müssen" .... ? Wo steht das???
    Wie der Threadersteller bereits gesagt hat, es wurde ihm bereits erstattet und als Posten in der Abrechnung erwähnt.
    Abrechnungsfähige Quittungen sind somit als Abrechnungsposten in der Abrechnung aufgeführt.

    Natürlich ist aber eine detaillierte Abrechnung nachvollziehbarer und "kann" bei Bedarf bestimmt bei dem Kostenträger angefordert werden. So würde es richtig heißen!
    (Sozialrecht ist eben nicht jedermann Sache!!!)

    Gruß
    rollispeedy


    Bereits mehrfach habe ich dich gebeten genau zu lesen! Karlchen würde sicher nicht Fragen wenn es nur um eingereichte Belege geht die im Gesamten ja die Summe der Belege ergeben würde, es geht auch noch um Nachzahlungen zur monatl. Pflege!
    Und ja, die Kasse muß, bin jetzt aber nicht bereit den Schriftsatz rauszusuchen.
    Das hat übrigens nichts mit Sozialrecht zu tun du Schlaumeier sondern mit Verträgen zwischen den Pflegeverbänden und den Krankenkassen. Da gibt es genaue Richtlinien.
    Die Schmerzen müssen schlimm sein, ich bedauere dich 😡
    @Karlchen
    bitte die Kasse schriftlich um Entschlüsselung der Überweisungen.
    Möchtest du selber ausrechen was du an Pflegegeld noch zu bekommen hast, bei Kombinationsleistungen, kannst du dir das im folgenden Link ausrechnen lassen. Betrag aus der Rechnung des Pflegedienst (ohne den Investitionszuschlag)eingeben Pflegegrad auswählen und ausrechnen lassen.
    https://www.pflegegeldrechner.com/
    Gruß Hippy
  • Hippy hat geschrieben:


    ....übrigens nichts mit Sozialrecht zu tun du Schlaumeier sondern mit Verträgen zwischen den Pflegeverbänden und den Krankenkassen. Da gibt es genaue Richtlinien.
    Die Schmerzen müssen schlimm sein, ich bedauere dich 😡
    ...
    Gruß Hippy


    Das zum einen in einem Portal, wo anderen Usern Informationen zur Selbsthilfe gegeben werden soll und dennoch User so ein Dialogverhalten haben, erschwert die Gemeinschaft von Behinderten zusammen zu stehen sehr.

    Aber hier mit Steuerrecht (§ 14 des Umsatzsteuergesetzes) sowie der Abgabeordnung (AO) hier im Detail herumgekämpft werden muss, nur weil einige meinen sie wüssten es besser... na denn... dann soll es eben so sein.
    Ja, ich kenne sehr gut das Sozialrecht, denn ich übe es aus.

    Du musst mich nicht bedauern, in keiner Weise! Du solltest nur ein bisschen Respekt gegenüber anderen Usern hier haben in deinen Antworten.
    Nicht umsonst fragen User hier nach. Weil Sie gegebenen Falls hier von "gleich betroffenen Menschen" ehrliche Hilfe eher erhoffen als auf eine Internetseite auf die du sie eventuell verweißt.
    Wir hier alle haben unsere "Handycaps" die einen mehr - die anderen weniger. Doch jedes Handycap ist ein individuelles eigenes Erschwernis, womit jeder am Ende selbst sich zurecht finden muss. Das heißt nicht, das wir hier nach der Wertigkeit einer Frage fragen, da sie wohl für den Fragensteller wichtig ist und eine von gleichgesinnten betroffenen Menschen eine Hilfe erwartet bzw. einen Lösungsansatz. Das mindeste was User hier einen Threadersteller geben können ist moralische und gefühlsvolle Unterstützung. Das macht eine Gemeinsamkeit einer Gemeinschaft aus und eigentlich sind wir hier das auch. User helfen User, ...und User ergänzen mit Ihren Worten andere Threads. Gib dem Threadersteller doch die Chance, dieses Forum als eine positive Informationsquelle anzusehen!

    Ein netten "Handycap-User-Gruß" 😀
    rollispeedy
  • Was willst du eigentlich? Warum lenkst du von meiner Kritik an deinem Beitrag ab und versucht mich erneut zu diffamieren?
    Ich habe dem Fragesteller eine Auskunft gegeben, nach Besten wissen und Gewissen.
    Du kritisierst diese ohne aber die Frage genau gelesen zu haben!
    Wo wird hier von Steuerrecht geschrieben?
    Ich finde es sehr klitschich wie du versuchst ständig den Spieß rumzudrehen ohne zuzugeben daß du etwas übersehen hast.
    Ja so sind die Schreibtischhengste, sie reden von miteinander wollen sich aber in Wirklichkeit nur profilieren.
    Ein widerliches Verhalten.
    Genau wegen solchen tauchen die vielen Fragen erst auf.
    Und nun mach endlich das wahr was du angekündigt hast und reagiere nicht länger auf meine Beiträge.
    Es schadet nur deiner Glaubwürdigkeit.
  • Das was du hier sagst,.. ..überlege bitte was du schreibst.
    Schau einfach mal dein Profil an, ...das was du dort siehst, das kann ich auch nur von dir halten. Und nach deinen Inhalten der Texten die du hier als Antworten von dir gibst, verweiße auf externe WEB-Site, damit glänzt du auch nicht mit einer Erklärung für den Threadersteller. Google hat jeder und wird es ebenso nutzen. Hier sucht jemand unter seines gleichen eine Information oder Unterstützung - weil er denkt, hier bekommt er Ratschläge von betroffenen Personen.
    Zu dem Thread:
    Wenn du das Steuerrecht anschaust, wie oben bereits von mir erwähnt, da wird dargelegt was in einer Rechnung enthalten sein muss. Die AO schreibt vor, wie die einzelnen Berechnungspositionen hinsichtlich der Steuerberechnung auf einer Rechnung aufgeführt sein muss.

    Aber egal, ich bitte dich nur, wenn du mit mir ein Problem hast, dann überlese doch einfach meine Beiträge oder ergänze diese mit weiteren guten Informationen., das ist der Sinn dieses Forums.

    Dir ein nettes Woochenende User "Hippy"

    PS: Ja ich bin Aalglatt in meinen Statements aber fair zu den Threadersteller. .