welchen unterschied macht es ob ich mit 63plus3 oder 63plus3 und einem gdb von 50 in rente gehe?

Ich bin jetzt 63 und möchte noch in diesem Jahr vorzeitig in Rente gehen. Ich warte noch auf den Bescheid vom Versorgungsamt,da ich dort einen Verschlimmerung antrag gestellt habe. Daher möchte ich wissen,ob es überhaupt einen Sinn macht,auf den Bescheid zu warten?

Antworten

  • Verstehe deine Berechnung nicht richtig 🥺
    Wenn du nun bereits 63 Jahre bist, dann bist du Jahrgang 1954.
    Mit dem Jahrgang 1954 besteht nach dem SGB IX die Möglichkeit die Rente für Schwerbehinderte in Anspruch zu nehmen.
    Reguläre Rente für Schwerbehinderte, ohne Abzug, besteht nach 63 Jahren + 8 Monate.
    Eine vorgezogene Rente für Schwerbehinderte, für den Jahrgang 1954, besteht nach 60 Jahren + 8 Monate - wobei jeder Monat der früher begonnen wird als mit 63 + 8 Monaten ein Abzug von 0,3% pro Monat zu berücksichtigen wäre.
    Voraussetzung für diese Rente: es muss eine Schwerbehinderung vorliegen bei Renteneintritt. Es ist unerheblich wie viel GdB 50 + vorhanden sind. Da ein GdB von mindestens 50 eine Schwerbehinderung darstellt.

    Eine andere Rente nach dem SGB VI wäre die "Rente für besonders langjährige Versicherte", die jedoch frühstens mit 63 Jahren und 4 Monaten in Anspruch genommen werden kann. Diese ist ebenso ohne Abzug zu beziehen. Voraussetzung ist: 45 Versicherungsjahre.

    Andere Rentenarten sind hier nicht weiter aufgezählt, so wie gesonderte Vertrauensschutzregelungen nicht berücksichtigt.

    Unmittelbar vor Rentenantragstellung würde ich keinen Verschlechterungsantrag des GdB mehr stellen, sofern die Gültigkeit des Status "Schwerbehinderung" über den Rentenbeginn gegeben ist.
    Je nach dem worauf der GdB bewertet wurde, kann im neuem Bescheid der Schwerbehindertenstatus verloren gehen, da eine neue Bewertung nach den ("neuen") Kriterien vorgenommen wird.
    Nach Rentenbeginn besteht jedoch oft keine Höherbewertung des GdBs, da oft die gemachten gesundheitlichen Einschränkungen als "altersbedingt" gewertet werden.

    Also, deine vorgegeben Zahlen (Alter und möglicher Renteneintritt) stimmen mit der Rentenberechnung nach dem SGB VI nicht überein. Außer du nimmst 1,5% Rentenabschlag bis zum Nimmerleinstag in kauf.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Rollispeedy,
    Herzlichen Dank für deine ausführliche und sehr informative Mail!
    Ich musste allerdings 2x lesen,bis ich alles verstanden habe,aber das macht ja nichts!
    Die Voraussetzungen für sehr langjährige Beschäftigte sind nicht erfüllt,leider nutzt es mir auch nichts
    noch ein paar Monate "dran" zu hängen,es wären zuviele!
    Ich bin ausgebrannt und mag nicht mehr! Meine Handicaps sind Arthrose in allen Gelenken,Rheuma...Und noch ein paar andere Dinge.
    Ich habe schon einen Termin bei der Rentenversicherung und freue mich auf die kommende Zeit
    Toll,dass du dir die Mühe gemacht hast,mir so ausführlich zu schreiben.
    Viele Grüße
    Millie1

  • Leider sind meine Texte so ausgedrückt, das sie im Nachhinein mir nicht falsch ausgelegt werden können.

    Ich würde gerne manche Formulierungen umgangssprachlicher gestalten und so hier auch äußern.
    Jedoch besteht leider dann die Gefahr, das sie zweideutig sind und daher je nach Betonung der Textpassagen anders interpretiert werden könnten als es eigentlich gemeint war. (In diesem Bereich bin ich nun einmal Bürokrat zum Bedauern mancher User hier, die es nicht kapieren - aber man kann ja nachfragen 😀 )

    Aber in deiner Fragestellung "63plus3 oder 63plus3 bei 63 Jahren" ... das passt so erst einmal nicht zusammen.
    Woher kommt dieser Zusammenhang "63plus3 bei 63 Jahren"???
    Der stimmt hinten und vorne dann nicht nach deinen weiteren Ausführungen.

    Sofern du keine 45 Versicherungsjahre oder 35 Versicherungsjahre hast, kannst du nur mit der "Rente für Schwerbeinderte", nach dem SGB IX" mit 63 + 8 Monaten beim Jahrgang 1954, frühzeitiger in die Altersrente gehen (Voraussetzung "Schwerbehindertenstatus" zum Renteneintritt) .

    Gruß
    rollispeedy



Diese Diskussion wurde geschlossen.