Scheidung

Ich beziehe eine 100%IV Rente und bin seit fünf Jahren getrennt.
Nun steht die Scheidung seit längerem still und ich bin an den Grenzen meiner Kräfte und finanziell ausgebeutet.
Wie sieht es aus wenn beide Ehepartner im Grundbuchamt als Eigentümer einer Liegenschaft eingetragen sind,doch nur der Mann Eigenkapital eingesetzt hat aus seinem Erbe. Ich konnte nichts investieren,jedoch sehr viel Körper Einsatz zum Unterhalt und zur Pflege der Liegenschaft.
Um eine kurze Stellungnahme bin ich ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüße Nelli Kocher

Antworten

  • Hallo Medusa
    So ein klein wenig weiss ich bescheid , würde das aber lieber über PN verhandeln .
    Wenn es zu komplex wird würde ich mich an den Schweizerischen Beobachter wenden .
    Wünsche dir viel Kraft !
  • Versuchen Sie, einen Anwalt um Rat zu fragen, aber ich denke, das, was Sie haben, sollte Ihnen überlassen werden

  • Okay, wenn die Frage im Februar gestellt wurde hat sich die Frage bis jetzt bestimmt geklärt. Für die Zukunft kann ich eine sehr gute Kanzlei aus dem Allgäu empfehlen: familienrecht-allgaeu.de, die haben uns auch schon einige Male weitergeholfen. Gott sei Dank, in solchen Momenten weiß man manchmal einfach nicht mehr weiter. Dabei denkt man, dass man nach einem Medizinstudium so gut wie alles retten kann. Manche Momente sieht man im Leben leider nicht kommen.

  • RonaldD4
    RonaldD4
    bearbeitet 11. Nov 2021, 20:34

    Die Frage wird schon lange gestellt, aber wenn sie immer noch nicht geklärt ist, empfehle ich Ihnen, sich an eine Anwaltskanzlei zu wenden, denn im besten Fall wird das gesamte Vermögen zu gleichen Teilen zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

    Die Ausnahme kann sein, wenn Sie eine Bedingung im Immobilienvertrag unterschrieben haben und/oder wenn die Immobilie geschenkt wird, gehört sie vollständig dem Begünstigten.

  • Ja, natürlich ist ein einseitiger Scheidungswunsch nicht das einfachste und erschwert den ganzen Vorgang umso mehr. Keine Sorge, die Gründe müssen weder vernünftig noch nachvollziehbar sein, es genügt die subjektive Einstellung. Es muss aus dem Verhalten und den als glaubhaft eingeschätzten Bekundungen des die Scheidung beantragenden Partners zu entnehmen sein, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu seinem Partner zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen. Dann wird der Scheidungsantrag sicherlich als gültig bearbeitet und du bist den Stress los