Grundsicherung 21jährige schwerstbehinderte Frau - 100GdB, H, B, G - Ausmusterung vom Arbeitsamt

Haben einen Grundsicherungsantrag gestellt auch auf Anraten der Arbeitsagentur da alle beruflichen Rehaversuche aufgrund der Behinderung gescheitert sind und die Rehaberaterin meint es liege erwerbsunfähigkeit vor. Entsprechende ärztliche Facharteste zur Schwerbehindrungsfeststellung liegen vor. Schwere körperliche und psychiche Errankungen - Autoimmun, HAE Anfallseiden, Zolliakie. Bein- und Rückenbehinderung, Depressionen, Borderline, Angstzustände, posttraumatische Belastungsstörrung - soziale Phobie- Beschulung in Kindheit seit 13 Lebensjahr nicht mehr möglich - 8 Ausbildungsversuche . Wird von Oma und Eltern Normalverdiener, Erwerbsunfähigkeitsrentnerin (gleiche körperliche Erkrankung - unbefristet) versorgt. Der Grundsicherungsantrag wurde einfach ohne Begründung abgelehnt oder Weiterleitung Rentenversicherung- sonstige ärztliche Dienste, Rückfragen Arbeitsagentur. Verweis auf Harz4 - Bedarfsgemeinschaft Eltern. Geplant ist auch ein Antrag auf Eingliederung und persönliches Bugdet.. Das die junge Fau ständig Hilfen braucht und Begleitung - die soziale Situation - kompletter sozialer Rüchzug - zumindest eine Verbesserung der Teilhabe am leben erziehlt werden soll. Haus wird nicht verlassen, wie ist da Erwerbsfähigkeit gegeben, Arbeitsagentur sagt nicht erwerbsfähig - keine weitere Förderung, Amt für soziale Hilfen sagt ist nicht zuständig, erwerbsfähigkeit liegt vor- ohne Begründung. ? Wie sollen wir vorgehen, wie wird er Elternunterhalt angerechnet - da wir noch eine pflegebedürftige Oma betreuen, zwei schwerbehinderte Geschwister der Mutter unterstützen, die Mutter selber schwerst krank ist u. a. Krebs.. ? Einspruch einlegen, wie begründen? Ist Eingliederungshilfe möglich wenn jemand kaum das Haus verlassen kann? Sollte hier zuerst Antrag gestellt werden?

Antworten

  • uiii - welch ein Gewussel... 😳 ...sooo, eines nach dem anderen 😉

    Taktisches Vorgehen:

    1. Antrag auf Schwerbehinderung stellen, da im Schritt 2 - Rentenantrag - dies mit vermerkt wird, dass eine GdB-Antragsstellung läuft
    a) alle aktuellen ärztlichen Unterlagen zusammenstellen die nicht älter sind als 1 Jahr (außer bei Langzeitdiagnosen).
    b) Ärzteliste zusammenstellen wo aktuelle Befundberichte, samt der kompletten Anamnese, vorliegen
    c) Beim GdB - Antrag gesondert alle individuellen gesundheitlichen Alltagsprobleme zu den Antragspunkten darstellen (keine Romane)

    2. Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.
    Alle aktuellen Befundberichte mit einsenden!!!! (Bei Bedarf kann in der Antragsstellung der Vermerk gegeben werden, das man alle miteingereichten Befundberichte wieder haben möchte, ein nachträgliche Herausgabeanforderung wird meist nicht nachgekommen) Weil aufgrund der Befundberichte die Erwerbsminderung festgestellt wird. Liegen keine Befundberichte vor und die erforderlichen Beitragszeiten fehlen, ergeht nur ein Ablehnungsbescheid wegen fehlenden Versicherungsjahre an den Versicherten. Um Kosten zu sparen werden keine Befundberichte bei Ärzten angefordert, wenn die Vorversicherungszeiten von vornherein nicht gegeben sind.
    Sollte hier eine Ablehnung der Rente wegen Erwerbsminderung erfolgen, wegen zu geringen Beitragszeiten, aber dennoch eine Erwerbsminderung festgestellt werden - kann man mit diesem Bescheid der DRV die Grundsicherung beantragen, da eine Erwerbsminderung festgestellt wurde und ein Anrecht dadurch auf Grundsicherung besteht.

    3. Die persönliche Grundsicherung ist anrechnungsfrei auf andere weitere soziale Leistungen in der häuslichen Gemeinschaft.
    Aber für weitere soziale Hilfen nach dem SGB XII werden wieiterhin alle Einkommen in der häuslichen Gemeinschaft angerechnet sofern sie nicht eine persönliche Förderung darstellen (Eingliederungshilfen, Persönliches Budget usw.)

    Ich würde jedoch einen Rechtsbeistand bei der Beantragung von Hilfen nach dem SGB IX und XII hinzuziehen. Sozialverbände wie der Sozialverband Deutschland oder Sozialverband VdK sind hier ein guter Ansprechpartner. Jedoch ist bei diesen Verbänden die Mitgliedschaft erforderlich. Je nach Sachkompetenzen der Mitarbeiter vor Ort dieser Verbände kann dort sehr gut geholfen werden. Auch andere Institutionen bieten vergleichbare Hilfen eventuell an, z.B. Gewerkschaften, AWO, Behindertenverbände usw. ist jedoch regional unterschiedlich.

    4. Viel Geduld mitbringen, das geht alles nicht "von Heut auf Morgen" ... 🥺

    Gruß
    rollispeedy
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