Schlüssel verloren

Mein Schreiben:
Sehr geehrte Frau vermieterin
 
Das Schreiben vom 4. Juli 2017 habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Der Schlüssel war nicht angeschrieben und wurde ca. 100 Km von Lachen entfernt gestohlen. Rückschlüsse zu welcher Anlage oder WC der Schlüssel passt scheint mir unmöglich.
 
Ich habe mich dazu entschlossen den Schlüssel selber duplizieren zu lassen und ihnen gleich mit abzugeben, weil der Preis von CHF 250.- für ein Duplikat in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten steht. Bei verschiedenen Häfen welche ich als vorbildlich kennengelernt habe, kostet es immer zwischen CHF 80 bis 120.- und dabei handelt es sich auch noch um Patent Schlüssel. Den Wucher welcher hier meiner Meinung nach betrieben wird möchte ich nicht unterstützen. Mir wurde damals auch der Schlüssel nur gegen eine sofortige Barzahlung eines Depots von CHF 250.- pro Schlüssel ausgehändigt. Ich werde beide Schlüssel im Büro vorbei bringen und das Geld gleich entgegennehmen.

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Antwort von Vermieterin:

Sehr geehrte Frau (geändert mieterin)
 
Mit Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass Sie ohne unseres Wissens einen Anlagenschlüssel duplizieren liessen.
 
Das Depot von CHF 250.-- wird Ihnen bei Rückgabe des Original-Schlüssels zurückvergütet. Gleichzeitig erwarten wir von Ihnen die Herausgabe des unrechtmässig angefertigten Duplikats.
 
Wir können Ihnen folgende Vorschläge für die Schlüsselübergabe anbieten:
Montag, 10. Juli 2017, 10.00 Uhr oder 16.30 Uhr
Dienstag, 11. Juli 2017, 08.00 Uhr
Mittwoch, 12. Juli 2017, 14.00 Uhr
Mittwoch, 12. Juli 2017, 16.30 Uhr
Bitte geben Sie uns Bescheid, welches Datum Ihnen geht.
 
Besten Dank.

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Antwort von mir:

Sehr geehrte Frau vermieterin
 
Ihre Unterstellung, dass ich bereits eine Kopie habe anfertigen lassen, ist falsch. Verstehe ich das richtig, Sie sind gegen eine Duplizierung wodurch ich den Schaden des Wucherpreises vermeiden kann und weigern sich zudem das Depot auszuzahlen?
 
Besten Dank für ihre Stellungnahme.

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Sehr geehrte Frau (geändert mietern)
 
Wir verlangen pro Schlüssel ein Depot von CHF 250.--. Bei Rückgabe der ausgehändigten Original-Schlüssel wird auch das Depot zurückbezahlt.
 
Für die Rückgabe des Schlüssels bitten wir Sie, uns noch einen Termin bekannt zu geben.
 
Besten Dank.
 
Freundliche Grüsse

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Kann mir jemand sagen was das genau heisst? Wie sieht das rechtlich aus? Darf die Vermieterin ein Duplikat ablehnen?

Besten Dank!

Antworten

  • The user and all related content has been deleted.
  • Salü Jenner

    Mir war nicht bewusst, dass man irgendwelche Voraussetzungen erfüllen muss, um hier Hilfe zu erhalten. Sollte ich diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann der Beitrag ruhig geschlossen werden.

    Trotzdem, vielen Dank für deine Bemühungen.
    LG Andrea
  • Ich sehe das Problem nicht. Soweit ich verstanden habe (dafür bin ich übrigens auch) darf hier jeder schreiben, sich unterhalten und nach Hilfe suchen.
  • Seeteufel11 hat geschrieben:
    Salü Jenner

    Mir war nicht bewusst, dass man irgendwelche Voraussetzungen erfüllen muss, um hier Hilfe zu erhalten. Sollte ich diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann der Beitrag ruhig geschlossen werden.

    Trotzdem, vielen Dank für deine Bemühungen.
    LG Andrea


    Hallo Andrea,
    Jenner hat gefragt was es mit deinen Zeilen auf sich hat, das darf er und ich sehe das auch als berechtigt an. Ebenso lese auch ich lediglich einen Schriftverkehr und nicht mehr. Einen Hilferuf oder Frage kann ich daraus nicht erkennen!
    Es gelten immer die abgeschlossenen AGBs, So wie ich das erkennen kann hat die Vermieterin völlig recht. Bei Übernahme des Schlüssel hast du sicherlich eine Unterschrift geleistet bzw Willenserklärung abgegeben, daran hast auch du dich zu halten!
    Gruß Hippy
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