müssen Musikschulen auch psychisch Behinderte einstellen

eine Honorarlehrkraft war psychisch krank und ist nun wieder arbeitsfähig bis zu 6 Stunden pro Tag. Muss die Musikschule, bei der er vorher arbeitete und die inzwischen Ersatz gefunden hat, ihn wieder einstellen und wie kann er das durchsetzen?

Antworten

  • Hallo,

    eine Honorarkraft wird nach erbrachter "Dienstleistung" bezahlt, so wie es im Dienstleistungsvertrag vereinbart wurde.
    Eine Honorarkraft ist keine abhängige Beschäftigungsverhältnis im Sinne eines "Arbeitgeber und Arbeitnehmerverhältnis", sie sind selbstständige Dienstleister die ihre Arbeitskraft verkaufen.

    Daher kann auch kein Recht auf Wiedereinstellung bestehen, da es kein Arbeitsvertrag in Form einer abhängige Beschäftigung war, sondern ein Arbeitsauftrag (Dienstleistungsvertrag in Form eines Honorarvertrages) bestanden hat.

    Honorarkräfte müssen unter anderem sich selber "Sozialversichern" und selbst ihre Einkommensteuer (ggf. als Umsatzsteuer) selbst abführen, da Honorarkräfte in der Regel Bruttozahlungen erhalten.

    Gruß
    rollispeedy
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