Geschüzter Arbeitsplatz wechseln in den 2. Arbeitsmarkt

Ich habe eine psychische Einschränkung, habe eine 1/2 IV Rente und EL und möchte mich jetzt weiterentwickeln, Jetzt arbeite ich in der ESB in Reinach. Ich möchte jetzt in den 2. Arbeitsmarkt wechseln, und niemand kann mir sagen, wer die Finanzielle Unterstützung für den neuen Arbeitgeber übernimmt. Weder die IV noch die EL noch der Kanton fühlen sich zuständig. Wenn dies wirklich so ist, kann ich mich nicht weiterentwickeln um so wieder zurückzukehren auf den 1. Arbeitsmarkt. Alle Anbieter vom 2. Arbeitsmarkt wollen einen Finanziellen Abgleich. Hilfe....kann mir jemand ganz konkret helfen?

Antworten

  • Leider leider nein
    Ich versuche etwas ähnliches wie du seit 10 Jahren . Wenn es eine Medallie für die besten :wir wollen zwar aber können nicht Organisationen gäbe würden IV RAV Pro infirmis und wie all die unfähigen Organisationen heissen gemeinsam den ersten Platz belegen
  • Hallo popol

    Zuerst einmal herzlich Willkommen in der MyHandicap-Community.

    Du schreibst, du arbeitest in der ESB in Reinach und möchtest in den 2. Arbeitsmarkt wechseln.
    Gemäss Information im Internet ist die ESB eine Eingliederungsstätte. Also es ist ein Ort des. 2. Arbeitsmarktes.

    Falls du in den 1. Arbeitsmarkt wechseln möchtest, solltest du das mit dem IV-Berater resp. mit dem zuständigen IV-Berufsberater absprechen.

    Viele Informationen zur IV und Eingliederungsmöglichkeiten findest du hier:
    https://www.myhandicap.ch/recht-behinderung/invalidenversicherung/invalidenversicherung-eingliederung-vor-rente/

    Hoffe dir damit weitergeholfen zu haben und wünsche dir noch eine schöne Restwuche.

    Liebe Grüsse

  • colores hat geschrieben:
    Leider leider nein
    Ich versuche etwas ähnliches wie du seit 10 Jahren . Wenn es eine Medallie für die besten :wir wollen zwar aber können nicht Organisationen gäbe würden IV RAV Pro infirmis und wie all die unfähigen Organisationen heissen gemeinsam den ersten Platz belegen


    Colores es reicht langsam! Die Liste der dümmsten Sprüche führst du bereits an, es kann keine Organisation unfähiger sein als du. Es gibt den Klageweg vor Gericht, wenn du dort verlierst ist dem Recht entsprochen und du solltest deine Frust hier nicht länger abladen.
    Gerne verlinke ich aber deine Beiträge und sende sie den, deiner Meinung nach, unfähigen Organisationen mal zu, sicher wird dir dann geholfen!
    Und sei es nur mit Geldbußen.
    Gruß Hippy 😡
  • Hippy hat geschrieben:


    Colores es reicht langsam! Die Liste der dümmsten Sprüche führst du bereits an, es kann keine Organisation unfähiger sein als du. Es gibt den Klageweg vor Gericht, wenn du dort verlierst ist dem Recht entsprochen und du solltest deine Frust hier nicht länger abladen.
    Gerne verlinke ich aber deine Beiträge und sende sie den, deiner Meinung nach, unfähigen Organisationen mal zu, sicher wird dir dann geholfen!
    Und sei es nur mit Geldbußen.
    Gruß Hippy 😡


    Deine Kommentare sind auch nicht wesentlich besser! Du hast immer die Möglichkeit es zu überlesen und weiter zu klicken.
    Zu deiner Info, es handelt sich hier um ein "CH" Problem und nicht um ein "BRD" Problem.
    Solange die freie Meinungsäußerung nicht unter die Gürtellinie eines Betroffenen geht... muss man eben ein bissi tolerant sein und es dulden - auch wenn es gegen die eigene Weltanschauung ist!!

    Gruß
    rollispeedy

  • Ach Gottchen rolly, meinste nicht ich hätte selbst erkannt daß es um "CH" geht?
    Wo meine Toleranzgrenze ist bestimme ich ganz alleine.Klar?
    Über die Wertigkeit deiner oft komplizierten Antworten gebe ich keine weitere Wertung ab!
    Grüssle Hippy
  • Also ich finde es super, dass hier jemand ist der sich so ausgezeichnet im Paragraphen-Dschungel auskennt und sich auch die Zeit nimmt Fragen so sorgfältig zu beantworten. Das dies oft komplizierte Antworten beinhaltet, die unsereins durchaus mehrmals lesen muss, um sie zu verstehen, liegt in der Sache an sich. Müssten wir sonst immer wieder Rechtsberatung, Steuerberater und Rechtsanwälte aufsuchen, wenn das so einfach wäre? Das Juristendeutsch könnte man manchmal fast als eine eigene Sprache bezeichnen und Rollispeedy bringt es wirklich so einfach wie möglich herüber, da es aber trotzdem stimmen soll ... naja, lässt sich eine gewisse Kompliziertheit nicht immer vermeiden.

    Und .... auch wenn man sich auf die Zehen getreten fühlt, man muss nicht zwingend zurücktreten .....
    Einen schönen Tag
    Tündi
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  • Ihr Lieben
    ich bitte Euch doch, bei der Sache zu bleiben.
    Für mich ist das Forum kein Chat.
    Danke

    🙁
  • Off Topic:
    Das darf jeder für sich sehen wir sie/er es möchte, ich bevorzuge leicht verständliche und unkomplizierte Antworten!
    Wenn explizit nach dem Gesetzestext gefragt wird kann man entsprechend antworten.

    Ich habe schon mehrfach hier gelesen daß man doch mehr Verständnis für Fragesteller aufbringen soll weil sie sich z. B. nicht so gut ausdrücken können usw. Daß diese dann so komplizierte Antworten verstehen sollen ist ja wohl nicht sehr wahrscheinlich.
    Im übrigen habe ich auch schon falsche Antworten gelesen auf die gestellte Frage weil diese wohl falsch verstanden wurde.

    Ich frage dann lieber nach als Antworten in den Himmel zu geben. Die Gefahr daß der Fragesteller die Antwort so aufgreift daß sie/er entsprechend anwendet ist groß.
    Gruß Hippy
  • popol hat geschrieben:
    Ihr Lieben
    ich bitte Euch doch, bei der Sache zu bleiben.
    Für mich ist das Forum kein Chat.
    Danke

    🙁


    Aber Hallo, das Forum ist zum diskutieren da! Das Thema ist durch und beantwortet, ein Danke oder so wäre vielleicht sinnvoller als dein Beitrag!
    Warum bringst du dann nichts zur Sache? 🥺
    Gruß Hippy
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