Wann genau wurde der Nachteilsausgleich eingeführt? Gab es schon vor dem NA unterstützende Massnahme

Der NA ist eine Massnahme des BehiG zur Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung. Meine Frage ist nun, wann genau der NA eingeführt wurde und ob es schon vorher unterstützende Massnahmen für e. g. gehörlose Menschen in der Schule gab.
Zudem stellt sich die Frage, wie der NA (der zusätzliche Ressourcen benötigt) finanziert wird.
Besten Dank für die Antworten!

Antworten

  • Guten Morgen AlBundi

    Ich hoffe, dir mit folgender Antwort zu helfen:

    Die Bundesgesetzgebung

    Auf Stufe des Bundes bilden die Grundlage des Nachteilsausgleiches das 2002 erlassene Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die zugehörige, ein Jahr später in Kraft gesetzte Verordnung. Das BehiG hat laut Art. 1 «den Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind». Art. 5 schreibt vor, dass «Bund und Kantone entsprechende Massnahmen zu ergreifen haben». Der Begriff «Nachteilsausgleich» kommt im ganzen BehiG nicht vor.

    Art. 3 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) aus dem Jahr 2002 legt folgenden Grundsatz fest: «Dieses Gesetz fördert und entwickelt die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.» Art. 22 sieht zudem Stützkurse vor, die eine lernende Person im Hinblick auf eine erfolgreiche Absolvierung der Berufsfachschule besuchen kann. Die Kurse können unter anderem den Dyslektikern helfen, ihre Lese- und Rechtschreibschwäche zu überwinden. Nicht selten reichen jedoch diese eher allgemeinen Förderkurse nicht aus. Individuelle, auf die Dyslexie ausgerichtete Fördermassnahmen können notwendig sein, damit die Nachteile nachhaltig ausgeglichen werden.

    Konkrete Vorschriften bezüglich des Nachteilsausgleiches sind auf Bundesstufe keine zu finden.

    Liebe Grüsse
    Maria
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