Prothese scheuert Hose kaputt, erstattungsfähig ?
Ich habe eine Unterschenkelprothese und sowohl der aktuelle, als auch die ~10 Schäfte davor, scheuern alle die Hosen im Kniebereich durch. Die Hosen sind reif für die Tonne, obwohl die andere Seite noch aussieht wie neu. Auch durch anecken entstehen natürlich sofort Löcher, ich bin jetzt kein Tollpatsch der alle Nase lang irgendwo gegenläuft, aber ich kann mich erinnern das ich in den letzten Jahren so die ein oder andere Hosen "zerstört" habe. Gerade Stoff/Anzughosen sind hier sehr anfällig, da muss es nur mal etwas hektischer im Konferenzraum zugehen und schon hat man ein schickes Löchlein und flicken ist bei der Art Hose auch nicht möglich.
Gleiches trifft auch auf die Schuhe zu, durch das allgemein negativ beeinträchtigte Gangbild ist das Profil des Schuhs an der gesunden Färse schon durch, wenn das an der Prothese bzw. überhaupt der gesamte Restbereich beider Solen, nur minimal abgelaufen ist.
Ich weiß von einer anderen Prothesenträgerin das diese die Kosten für die verschlissenen Hosenanteilig erstattet bekommt, leider kann ich sie auch über drei Ecken nicht mehr erreichen und im Internet so gar nichts zu dem Thema finden.
Hat hier jemand Infos wo/wie man konkret ansetzen kann und was genau erstattungsfähig ist ?
Immerhin ist eine Behinderung/Hilfsmittel ursächlich für diese "Schäden", da müssen diese doch zumindest anteilmäßig erstattungsfähig sein.
Gleiches trifft auch auf die Schuhe zu, durch das allgemein negativ beeinträchtigte Gangbild ist das Profil des Schuhs an der gesunden Färse schon durch, wenn das an der Prothese bzw. überhaupt der gesamte Restbereich beider Solen, nur minimal abgelaufen ist.
Ich weiß von einer anderen Prothesenträgerin das diese die Kosten für die verschlissenen Hosenanteilig erstattet bekommt, leider kann ich sie auch über drei Ecken nicht mehr erreichen und im Internet so gar nichts zu dem Thema finden.
Hat hier jemand Infos wo/wie man konkret ansetzen kann und was genau erstattungsfähig ist ?
Immerhin ist eine Behinderung/Hilfsmittel ursächlich für diese "Schäden", da müssen diese doch zumindest anteilmäßig erstattungsfähig sein.
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Antworten
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Die IV erstattet mir Kleidung, die durch das Tragen der Prothese ungebührlich stark beschädigt werden. Dazu muss ich Dokumentation und Rechnungen einreichen. Hier ist das der Fall, wo das Kabel scheuert und auch dort, wo teils vorstehende Schrauben die Aermel übermässig. durchscheuern. Einmal war es teurer, da riss der Prothesenhook aus Versehen aus einer teuren Lederjacke um die Tasche ein wirklich riesiges Loch.
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