Arbeitsunfall und Folgeschäden

Hallo ich hatte im August 2013 einen Arbeitsunfall. Die Untersuchungen wurden gemacht und BG lehnte erstmal ab. 2014 nach op der rechten Schulter stellte sich heraus das die Schulter einen erheblichen Schaden durch den Unfall erlitten hat. Wir stellten den Antrag auf wideraufnahme. Wurde dann 2016 mit 30% genehmigt. Nun hatte ich in jedem Gutachten angegeben, das auch meine linke Schulter Probleme macht. Diese wurde nun am 21.04.17 operiert. Fast der gleiche op Befund wie rechts. Nun meinte mein Orthopäde für folgeschaden Antrag sei es zu lange her, zudem würde wahrscheinlich der Satz, das laprum weißt degenerative Schäden auf alles zu Nichte machen, das die linke Schulter auch minderungspunkte durch den Arbeitsunfall erhält. Wer kann mir hier bitte kompetente Antworten liefern?

Antworten

  • Ob eine Anerkennung auf "Spätfolgen eines Unfall" anerkannt werden können, kann nur ein Sachverständiger der BG bewerten.
    Hier ist ein Antrag an die BG zu stellen unter den bezeichneten Aktenvorgang.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo momo69,

    Such dir Hilfe bei der Gewerkschaft, dem Vdk oder Juvato. Wie schon erwähnt muss die BG erstmal beweisen, das deine Schulterprobleme als Vorschaden zu betrachten sind. Ich bin auch der Meinung, dass bei dir in jedem Fall Handlungsbedarf besteht und das geklärt werden muss. Allerdings würde ich dir auch raten, dir dabei professionelle Hilfe zu suchen, da die BG ja auch immer versucht nicht zahlen zu müssen.
    Ein Freund hatte auch einmal Probleme mit der BG und ist nach einiger Recherche dazu auf Juvato gestoßen. Das ist ein Prozesskostenfinanzierer, der sich auf Arbeits- und Wegeunfälle spezialisiert hat. Vielleicht können die dir ja weiterhelfen.

    Weiterhin gute Besserung!
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