Kann man sich das Freizügkeitskonto (Bank) mit 60 auszahlen lassen, wenn man eine Iv-rente erhaltet?

Antworten

  • Liebe vanessa_545

    Herzlich Willkommen bei uns im Forum, schön, dass du MyHandicap gefunden hast.

    Ich habe folgendes für dich herausgefunden:

    Bezug Freizügigkeitskonto: Das Geld ist nicht frei verfügbar
    Wie bei Säule 3a-Konten ist auch bei einem Freizügigkeitskonto eine vorzeitige Auszahlung nur in wenigen Fällen möglich:

    • Selbst genutztes Wohneigentum
    • Auswanderung aus der Schweiz (mit Einschränkungen falls die Auswanderung innerhalb Europas erfolgt)
    • Aufnahme Selbständigkeit ohne Anschluss an eine Pensionskasse
    • Invalidität (volle Invalidenrente der IV)
    • Tod

    Auszahlung bei Bezug einer ganzen Invalidenrente
    Bezüger einer ganzen Rente der Invalidenversicherung (IV) haben das Recht, sich das Freizügigkeitskonto
    auszahlen zu lassen. Es können keine Renten ab dem Freizügigkeitskonto ausgerichtet werden. Eine volle Invalidität liegt ab einem IV-Grad von 70% vor. Um die Auszahlung verlangen zu können, muss das IV-Verfahren abgeschlossen sein.
    Sollte die Invalidität zum Zeitpunkt eingetreten sein, als der Kontoinhaber noch der Pensionskasse angeschlossen war, muss die Freizügigkeitsleistung der Pensionskasse zurückvergütet werden, damit diese eine Rente ausrichten kann.

    Die zuständige kantonale IV Stelle kann dich bestimmt bei deinem Anliegen kompetent beraten und dich über deine Rechte aufklären.

    Ich lege dir ans Herz, dich gut bei deiner Kontaktperson zu informieren, was eine Auflösung für dich genau heisst.

    Hoffentlich konnte ich dir weiter helfen.

    Herzliche Grüsse,

    Pascale


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