Wie muss der Ausweis ins Auto gelegt werden und wo finde ich ein Gesetz dazu?

Wir haben einen Strafzettel bekommen weil der Ausweis falschherum im Auto lag. Auch nach langer Suche, habe ich keinen Text dazu gefunden wie der Ausweis im Auto liegen MUSS! Sollte ich hier nichts erfahren, werde ich ein Betrugsverfahren einleiten. Denn die Abzocke von benachteiligten Kindern und deren Familien und Helfern geht mir gegen den Strich!

Antworten

  • Hallo Quertreiber,

    zunächst einmal freut es uns, dass du MyHandicap gefunden hast.

    Ich kann nachvollziehen, dass du aufgebracht bist.

    Um dir helfen zu können, gestatte bitte ein paar Nachfragen:
    - Wo hattest du geparkt?
    - Welchen Ausweis hattest du gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt?
    - Was genau (inkl. der Zahlen) stand auf dem Strafzettel?
  • LOL... in der Anlehnung an den § 45 ff der StVO wird "nur" eine gut sichtbar ausgelegte Parkberechtigung gefordert.

    Selbst in der Verwaltungsvorschrift zum § 45 ff der StVO "Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte Menschen" (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung Vom 4. Juni 2009) , heißt es:
    "Die Berechtigungistentwederdurchden EU einheitlichen Parkausweis für behinderte Menschen (vgl. Nummer IX1 Buchstabeb zu § 45 Absatz 1 bis 1e) oder durch einen besonderen Parkausweis, den das zuständige Bundesministeriumim Verkehrsblattbekannt gibt, nachzuweisen. Der Ausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein."
    ....zu deutsch: Der Ausweis muss gut lesbar und unmittelbar ersichtlich von außen erkennbar im Fahrzeug ausgelegt sein. Das kann hinter der Windschutzscheibe sein oder auch auf der Hutablage. Hier sollte man sich an den Nachbarautos orientieren wo diese ihre Parkscheinautomaten-Schein, Anwohnerausweis etz. ausgelegt haben oder wie das Auto in der Parkreihe zu den anderen Autos steht.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,
    Schön dass sich jemand damit beschäftigt. Also, auf dem Strafzettel stand nur, dass unberechtigter Weise auf einem Sonderparkplatz geparkt wurde. Der Ausweis lag aber von außen gut Sicht und lesbar an Der Scheibe. Wir kontrollieren das immer. Auch um unnötigen Ärger zu vermeiden. Der Parkplatz ist direkt vor dem Krankenhaus in Mutlangen (Ostalbkreis). Ich habe meine Lebensgefährtin besucht, die zwei Tage vorher meinen Sohn geboren hat. Ihr anderer Sohn lebt mit Cerebral Parese und wir haben deshalb den Ausweis bekommen. Die Merkmale auf dem Ausweis sind G, aG und H. Sprich... Rein rechtlich darf ich auf einem Behindertenparkplatz parken. Ausserdem ist es ein 100% Ausweis.
    Viele Grüße

  • Hast du denn einen "blauen Parkausweis"??? Ohne diesen blauen Parkausweis bist du nicht berechtigt auf einen Behindertenparkplatz zu Parken.
    Der Schwerbehindertenausweis alleine , egal wie Hoch der GdB ist oder welche Merkzeichen darauf ersichtlich sind, berechtigt nicht auf einen Behindertenparkplatz zu parken! ! !

    Gruß
    rollispeedy
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  • Oh Leute... Habt ihr gelesen was ich geschrieben habe? Es gibt eine Definition der Behinderung an Hand von Merkmalen. Um Euch das näher zu bringen: G steht für eine Gehbehinderung, aG steht für eine außergewöhnliche Gehbehinderung und das H für eine hilflose Person die auf ständige Hilfe angewiesen ist. Eine Cerebral Parese erfüllt alle Merkmale voll umfänglich. Die Definition erlaubt das parken auf Sonderparkplätzen. Und zwar jede einzelne! So hat es auch das ausstellende Landratsamt vorgesehen und bestätigt!

    Es geht um die Frage welche Seite des Ausweises maßgeblich ist! Und wo das steht!


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  • Quertreiber hat geschrieben:


    Es geht um die Frage welche Seite des Ausweises maßgeblich ist! Und wo das steht!



    Hallo Quertreiber,
    das Ergebnis einer Anzeige würde mich brennend interessieren! 😃 😃
    Die Antwort zu deiner Frage:
    Der Ausweis ist mit dem Lichtbild nach oben deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen.
    Psst, dein Schwerbehindertenausweis(grün/rosa) berechtigt dich nicht auf Sonderparkplätzen zu parken, da ist es wurscht welcher Buchstabe drauf steht, auf dem Sonderparkausweis steht kein Buchstabe.
    Gruß Hippy

    @jenner
    Zitat:
    Selbst wenn es der blaue Ausweis wäre, hättest du keine Berechtigung gehabt für den genannten Zweck einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz zu benutzen, sondern nur für Fahrten mit dem o.g. Sohn.
    Ende.
    Das stimmt nicht ganz,. steht aber schon oft genug im Forum. 😉
  • Nochmal... Ein blauer Ausweis ist Fahrzeug gebunden. Unser Bub ist erst 6 Jahre alt. Wo soll denn der blaue Ausweis herkommen?? Der ist natürlich für die begleitende Person! Und das ist nicht immer das selbe Fahrzeug... warum auch. Der ist mal mit der Oma unterwegs, oder mit mir oder mit seiner Mutter.
    Natürlich missbrauchen wir den Ausweis nicht. Ist unser Bub nicht an Bord wird ordnungsgemäß geparkt.

    Auch nochmal... Der Ausweis berechtigt die begleitende Person auf Sonderparkplätzen zu parken, wenn die benachteiligte Person dabei ist. Und das war damals so.

    jenner hat geschrieben:
    "Ihr anderer Sohn lebt mit Cerebral Parese und wir haben deshalb den Ausweis bekommen"

    Ach, das habe ich erst eben gelesen, es wird ja irgendwie alles für mich immer bizarrer. 🥺
    Selbst wenn es der blaue Ausweis wäre, hättest du keine Berechtigung gehabt für den genannten Zweck einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz zu benutzen, sondern nur für Fahrten mit dem o.g. Sohn.

    jenner

  • Quertreiber hat geschrieben:
    Oh Leute... Habt ihr gelesen was ich geschrieben habe? Es gibt eine Definition der Behinderung an Hand von Merkmalen. Um Euch das näher zu bringen: G steht für eine Gehbehinderung, aG steht für eine außergewöhnliche Gehbehinderung und das H für eine hilflose Person die auf ständige Hilfe angewiesen ist. Eine Cerebral Parese erfüllt alle Merkmale voll umfänglich. Die Definition erlaubt das parken auf Sonderparkplätzen. Und zwar jede einzelne! So hat es auch das ausstellende Landratsamt vorgesehen und bestätigt!

    Es geht um die Frage welche Seite des Ausweises maßgeblich ist! Und wo das steht!




    Es zählt "nur der blaue Parkausweis" als Parkausweis auf Behindertenparkplätzen in der Bundesrepublik und europaweit zu Parken!
    Der Schwerbehinderzenausweis berechtigt nicht auf Behindertenparkplätzen zu Parken, egal wie rum er liegt.
    Wenn ein Ordnungshüter hier eine Ordnungswidrigkeit wegen fehlendem Parkausweis ausstellt, ist das Rechten! Dazu gibt es eindeutige Urteile.
    Der Parkausweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden im Sinne einer "Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung, Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und vergleichebaren gesundheitlichen Einschränkungen.

    Das auslegen eines Schwerbehindertenausweis ist keine Parkberechtigung!
    (egal wie rum dieser liegt und welche Merkzeichen darauf ersichtlich sind, siehe dazu meinen vorherige Antworten!)
    Dwr blaue Parkausweis ist nicht am Fahrzeug gebunden sondern Personenbezogen!!!


    Gruß
    rollispeedy
  • Das ausstellende Landratsamt hat uns das aber bestätigt!

  • Da hat sich wohl jemand "missverständlich Ausgedrückt". Mit vorliegen bestimmter gesundheitlichen Einschränkung hat man die Möglichkeit einen Parkausweis zu beantragen.
    Siehe dazu auch:
    https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/behindertenparkplatz/

    Überschneiden sich die Ausstellungszeit und der Notwendigkeit des Gebrauches der Sonderrechte, kann man im dieses im Ordnungswidrigkeitsverfahren (Busgeldverfahren) erläutern und das Busgeldverfahren wird meist eingestellt.

    Eine Link Informationsseite der "Behindertenbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland" zu den geltenden Gesetzen zur Umsetzung und Anwendung der Strassenverkehrsordnung.
    http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Downloads/DE/%C3%84ndVerwaltungsvorschriftParkerleichterungen.html

    Ich denke, das ist ausführlich beschrieben - wo es kein wenn und aber in der Anwendung des Parkausweises der Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung hinsichtlich des "blauen Parkausweises" gibt.
    PDF Datei direkt vom Surfer oder unten als Anhang:
    http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Downloads/DE/%C3%84ndVerwaltungsvorschriftParkerleichterungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

    Gruss
    rollispeedy 🥺
  • Sodele! Damit kann ich was anfangen und mich morgen gleich drum kümmern.
    Danke schön!
    Und das LRA wird zu der fehlinformation befragt. Sollten die mir das nochmal schriftlich bestätigen, wird in Zukunft der schrieb als Wiederspruch geschickt. Genau zwei mal. Dann müssten die den Fall kennen.


    rollispeedy hat geschrieben:
    Da hat sich wohl jemand "missverständlich Ausgedrückt". Mit vorliegen bestimmter gesundheitlichen Einschränkung hat man die Möglichkeit einen Parkausweis zu beantragen.
    Siehe dazu auch:
    https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/behindertenparkplatz/

    Überschneiden sich die Ausstellungszeit und der Notwendigkeit des Gebrauches der Sonderrechte, kann man im dieses im Ordnungswidrigkeitsverfahren (Busgeldverfahren) erläutern und das Busgeldverfahren wird meist eingestellt.

    Eine Link Informationsseite der "Behindertenbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland" zu den geltenden Gesetzen zur Umsetzung und Anwendung der Strassenverkehrsordnung.
    http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Downloads/DE/%C3%84ndVerwaltungsvorschriftParkerleichterungen.html

    Ich denke, das ist ausführlich beschrieben - wo es kein wenn und aber in der Anwendung des Parkausweises der Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung hinsichtlich des "blauen Parkausweises" gibt.
    PDF Datei direkt vom Surfer oder unten als Anhang:
    http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Downloads/DE/%C3%84ndVerwaltungsvorschriftParkerleichterungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

    Gruss
    rollispeedy 🥺

  • Sorry, mir kommen die Tränen!
    Daß das Landratsamt die Aussage so gemacht hat wie du sie schilderst bezweifele ich stark. Beweisen kannst du es eh nicht.
    Bevor du rum tobst und von Abzockerei usw schreibst solltest du dich einfach besser informieren.
    Behördenangehörige lesen hier gelegentlich mit, wenn es denen zu bunt wird können die auch anders.
    Gruß Hippy
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