Neue Wertmarke nur mit Dienstsiegel

Hallo,
ich habe in meinem Antrag auf eine neue kostenlose Wertmarke/Beiblatt den Satz stehen, dass ich vom Amt, von dem ich Sozialleistungen beziehe nun einen Dienstsiegel brauche. Das verstehe ich so, dass eine Kopie des Leistungsbescheids - wie bei jedem anderen Amt üblich - nun nicht mehr ausreicht, sondern man als Schwer- oder Schwerstbehinderter nun zur Erlangung der kostenlosen Wertmarke gezwungen wird zu irgendeinem anderen Amt zu fahren/fahren zu lassen und dort dann in der Schlage zu stehen (was Schwerbehinderte ja besonders gut können meist).

Das regt mich gerade total auf. War das schon immer so? Habt ihr das auch so? Das kommt mir neu vor, ich kann mich nicht erinnern, dass das früher auch so war.

Antworten

  • Könntest du die Umstände näher beschreiben???
    Regulär reicht es aus, unter dem aktuellen Bescheid Bezug zu nehmen und die Wertmarke telefonisch zu beantragen.Diese wird nach Überweisung (sofern notwendig) an die gemeldete Adresse gesendet.

    🥺 🥺 🥺
  • @ rollispeedy, es geht um einen Antrag für eine kostenlose Wertmarke. Also nix mit Telefonieren und nix mit Überweisung...
    Von deiner Freundlichkeit hatte ich schon bei früheren Anliegen bereits mehr als genug, ich bitte dich höflich von der Beantwortung meiner Anliegen künftig komplett abzusehen, und mich zu ignorieren.

    Für alle anderen gern nochmal zur Verdeutlichung ein Bild:

  • Antworte über PN 😉

    Gruß
    rollispeedy
  • Auf Nachfrage übersenden Behörden üblicherweise auch entsprechende Bescheinigungen zum Weiterleiten postalisch.

    @rollispeedy: Wir bitten dich, den Wunsch von Jannis zu respektieren und seine Anliegen künftig zu ignorieren. Vielen Dank!
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Auf Nachfrage übersenden Behörden üblicherweise auch entsprechende Bescheinigungen zum Weiterleiten postalisch.


    Interessant. Danke! Dann werde ich da mal explizit nachfragen. Ich finde diese Vorschrift ein Unding.
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