kein Arbeitsvertrag trotz mehr GdB (als Eingestellter)
Ich wurde als externer Bewerber bei einer Berufsgenossenschaft abgelehnt. Der eingestellte Bewerber hat
sogar 10 Prozent weniger GdB: Ich suche ein URTEIL, wo in Vergleichsfall dem Abgelehnten Schadensersatz/Schemrzensgeld gerichtlich zugesprochen wiurde ! (Qualifikation beider Bewerber ist als gleichweritig zu betrachten.)
sogar 10 Prozent weniger GdB: Ich suche ein URTEIL, wo in Vergleichsfall dem Abgelehnten Schadensersatz/Schemrzensgeld gerichtlich zugesprochen wiurde ! (Qualifikation beider Bewerber ist als gleichweritig zu betrachten.)
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multicapped hat geschrieben:
"....(Qualifikation beider Bewerber ist als gleichweritig zu betrachten...."
Woher willst du das wissen???? So etwas kann nur über persönliche Kenntnisse über den anderen Bewerber vorkommen oder nur durch ein juristische Verfahren offenbart werden.
Abgesehen davon, sofern der andere ebenso ein schwerbehinderter Mensch ist, ist somit "kein Nachteil" entstanden.
Es zählt nicht wer "mehr an GdB" hat, sondern das "schwerbehinderte Menschen" berücksichtigt werden müssen.
Weiterhin findet die Auswahl der zu erledigenden Aufgaben und Tätigkeiten statt.
Ansonsten musst du mal Tante Suchmaschine fragen! (z.B. Gleichstellungsgesetze, Nachteilsverbot für behinderte Berufstätige)
Gruß
rollispeedy
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Ok, das hörte ich schon mündlich, dass ein unterschiedlich hoher GdB keine Priorität und schon gar keine Benachteiligung (nach AGG) erzeugen würde:
Wenn man aber davon ausgeht, dass beide Bewerber gleich gut qualifiziert sind, ("Eignung, Befähigung, fachliche Leistung") muss es aber doch letztlich zu einer Rangfolge kommen.
Mich würde noch interessieren, ob es irgendwo geschrieben steht (Gesetz), dass der prozentuale Schweregrad der Behinderung im Arbeitsrecht bei der Personalauswahl wohl keine Auswirkung und keinen Schutz hat ? (Dazu aber anderes im Sozial- und Steuerrecht [Freibeträge] !)
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Ich bin kein Anwalt, aber ich würde behaupten, dass du deine Zeit sinnvoller einsetzen kannst, als zu klagen. Ich lege dir gern auch dar, wie ich zu dieser Auffassung komme:
1.) Du schreibst, es geht hier um die BG. Du kannst dir sicher sein, dass derartige Institutionen fitte Rechtsabteilungen haben, die aufpassen, dass bei solchen Verfahren keine Fehler gemacht werden.
2.) "Wenn man aber davon ausgeht, (...)" - dies ist schlicht deine Vermutung, oder? Es wird wohl doch Unterschiede zwischen dir und dem anderen Bewerber geben. Und sei es nur die persönliche Eignung aus Sicht des Arbeitgebers.
Wenn ich du wäre (ich weiß, bin ich nicht und dein weiteres Vorgehen obliegt einzig und allein dir), würde ich mich lieber darauf konzentrieren, etwas neues zu finden, als damit Lebenszeit zu verlieren.
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