Antrag auf KFZ - Hilfe beim AA zieht sich - was kann ich tun?

Hallo liebe community, bin neu hier und würde gern um Rat bitten. Ich kann seit Jahren immer schlechter laufen und erhielt vor einem guten halben Jahr die (Schock)Diagnose ...Muskeldystrophie (mittlerweile durch gen. Untersuchung bestätigt). Ich habe G 70 und bei der RV den KFZ-Hilfe Antrag gestellt, der dann zum AA ging. Jetzt sind gut 7 Wochen rum, und ich erhielt eine Art Ablehnungsbescheid (formlos per mail ohne Rechtsmittelbelehrung) mit dem Tenor, es müsse ein technisches Gutachten vom TÜV her, sonst könne man nicht weiterbearbeiten. Vor 2 Wochen hatte ich noch eine mail bekommen, in der stand, der Arzt der AA habe die Hilfe befürwortet incl. Automatik und SHZ, und in diesem Sinne würde jetzt ein Bescheid ergehen.
Kennt Ihr so einen Sinneswandel? Sieht das Eurer Erfahrung nach "Hinhalten" aus? Ist die Einbeziehung des TÜV (+eines Gutachters - in meinem Fall wohl Neurologe, der Verkehrsmediziner ist) jetzt doch zwingend vorgeschrieben? Ich las im Forum nämlich von einem jungen Mann, der im Praktikum war, und er sprach auch ausschliesslich von der Befürwortung durch den Arzt der AA. Wären die Gutachterkosten von der KFZ - Hilfe abgedeckt (in der KFZ - Hilfe Verordnung meine ich das gelesen zu haben)?
Ich will es jetzt nicht gleich zu ausführlich machen. Wäre sehr dankbar für den einen oder anderen erfahrenen Rat. Danke schonmal im voraus.

Antworten

  • Hallo krank_aber_nicht_verzweifelt,

    schön, dass du bei uns bist 😀

    Also habe ich das richtig verstanden, dass man es bewilligen will? Auch ohne Gutachten? Dann ist doch alles super 😀
  • Hallo Justin,

    danke für die Begrüßung. Nein, das hast du nicht richtig verstanden. Keine Genehmigung ohne Gutachten, obwohl es vor her so aussah. Daher meine Fragen.

    Viele Grüße
  • Sehr komisch verfaster Satz Zitat: " .....erhielt eine Art Ablehnungsbescheid (formlos per mail ohne Rechtsmittelbelehrung) ...."
    Entweder ist es ein Bescheid oder nicht, wenn es ein Bescheid ist, dann müssen Rechtsmittelbelehrung beigefügt sein (eventuell auf der Rückseite???).
    Regulär ergeht ein Bescheid "schriftlich" und nicht per Mail - außer du hast beim Arbeitsamt etwas anderes schriftlich unterschrieben und hinterlegt (De-Mail) und/oder du kommst auf einem personenbezogenem passwortgeschütztem Portal des Arbeitsamtes.

    Weiterhin hast du geschrieben, "...Vor 2 Wochen hatte ich noch eine mail bekommen, in der stand, der Arzt der AA habe die Hilfe befürwortet incl. Automatik und SHZ, und in diesem Sinne würde jetzt ein Bescheid ergehen...." ...daher stimmt doch die Aussage von Justin 🥺 🥺 🥺

    Ich verstehe somit deine Frage auch nicht.

    Gruß
    rollispeedy
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  • hallo krank_aber_nicht_verzweifelt,

    bei mir als rollstuhlfahrer lief es damals wie folgt ab mit der beantragung.
    ich hatte meinen kfz-führerschein schon vor meinem unfall gehabt,so brauchte ich damals nur ein scheiben vom arzt,das ich körperlich und geistig im stande bin ein fahrzeug zu führen.damit habe ich mich bei einer entsprechenden fahrschule zu einer begutachtungsfahrt mit einem dekra oder tüv-gutachter angemeldet.die ganze fahrt dauerte dann nur gut eine halbe stunde,da wurde halt auch mit geschaut was man für umbauten zum fahren benötigt bzw. welche zusatzausstattung noch nötig ist bzw. vom gutachter empfohlen wird.gekostet hatte mich das ungefähr 170 € für das gutachten und 50 € für die stunde mit dem fahrschulauto.
    nach gut 14 tagen hatte ich dann das gutachten, mit dem ich damals beim aa die kfz-hilfe beantragt habe.das ganze lief dann auch recht schnell und der kfz-zuschuss,sowie die mehrausstattung wie automatik,standheizung,klima,usw. wurden ohne probleme genehmigt.
    das gleiche lief dieses jahr auch wieder ohne probleme ab,als ich über meinen renterträger die hilfe beantragte.man muss halt etwas vorbereitet sein und es den entscheidern quasi muntgerecht vorbereiten (gutachten wegen umbauten und somderausstattung,kostenvoranschläge für das kfz und den umbau).nach eingang aller unterlagen ware es nur gut 14 tage bis ich die zusage im briefkasten hatte.

    dein fall wo die ablehnung anfangs per mail kam ist sehr komisch,weil bei all diesen fördersachen sind behörden und kostenträger nie geizig mit papier und porto.ich habe bei jeder mitteilung,egal wie unwichtig die waren immer unmengen von aufklärungsbögen und was weiss ich nicht alles bekommen.
    wegen dem gutachten würde ich an deiner stelle mal eine fahrschule kontaktieren die auch den bereich "fahren mit einschränkung" abdeckt.
    die sache ist nämlich die,das diese begutachtungsfahrten nur mit einem entsprechend umgebauten fahrschulfahrzeug gemacht werden können/dürfen/sollen.

    mfg

    wölle81




  • Danke für Eure Antworten erstmal. Ich hatte gedacht, ich hätte es halbwegs deutlich erklärt, aber vielleicht doch nicht 🥺

    @Wölle81 Danke für deine ausführliche Schilderung. Da gibt es große Ähnlichkeiten. Ich sag mal, wie es bei mir ist/war.

    Mein Antrag ging zuerst an die RV, die sich aber nicht zuständig erklärte - wird schon stimmen. Die RV verlangt übrigens zB das behördliche Abmessen der Fusswege zur Arbeit. Und der ist einfach zu lang. Aktenkundig, belegt und abgesegnet. Das aber nur am Rande. Ich sag das nur, damit keiner denkt, der Anspruch stünde irgendwie in Frage.

    Ok, also AA, neuer Antrag (die haben einen eigenen). Nach (insgesamt) 5 Wochen die Nachricht, der Arzt der AA habe das Ganze befürwortet (s. mein Ausgangspost), was mich natürlich freute. 2 Wochen später dann die oben genannte mail:
    "....können wir Ihren Antrag erneut! nicht positiv bescheiden ...", was mich dann natürlich geschockt hat, da mein Anspruch auch im persönlichen Beratungsgespräch überhaupt nie in Zweifel gezogen worden war.

    Gefolgt von einer Erklärung über ein - genau, vom TÜV anzufertigendes Gutachten, welches vorher ein ärztliches Gutachten verlange. Dieses müsste ich dann in Auftrag geben und dementsprechend auch selber bezahlen.

    Daher meine Fragen im Ausgangsposting zwecks Hinhaltetaktik/Mürbemachen.

    Nun bin ich auf den Trichter gekommen, dass möglicherweise der technische Berater der AA gesagt hat, ohne dieses TÜV Gutachten geht gar nichts. Was ja gut möglich ist, wenn ich deine Schilderung lese. Deshalb im Ausgansposting meine Frage, ob ohne dieses TÜV+Arzt Gutachten gar nichts geht, selbst wenn der Arzt der AA den Antrag befürwortet hat - wie in meinem Fall. Vllt ist ja der Fall denkbar, dass man überhaupt nicht, auch nicht mit einem umgerüsteten HighTech Fahrzeug fahren kann, und dass dieses Gutachten immer her muss? Was aber ist dann die Rolle des Arztes der AA gewesen, wenn jetzt ein externer medizinischer Gutachter neben dem Mann vom TÜV entscheidet?

    Um es deutlich zu sagen: Ich kann noch (schlecht zwar und wenig) gehen, aber ich kann. Wann ich nicht mehr können werde, ist Kaffeesatzleserei lt. Aussage meiner behandelnden Ärzte (immerhin auch eine Uniklinik dabei).
    Deswegen weiss ich gar nicht so recht, wie jetzt ein TÜV Mensch da Prognosen in Bezug auf jetzt notwendige Zusatzausstattungen/Umbauten stellen will...

    Was mich zudem etwas verunsichert, ist die Aussage, die Kosten dafür seien selber zu tragen, da das m.A. nach in eklatantem Widerspruch zu §8, Abschn. 2) Kraftfahrzeughilfeverordnung steht.
    Ich hab mich da versucht kundig zu machen: Richtig ist, dass wenn der Verdacht im Raum steht, dass du aus irgendwelchen Gründen nicht mehr ohne Hilfsmittel fahrtüchtig bist, die Strassenverkehrsbehörde dich zu einem Gutachten zwingen kann, das du selber bezahlen musst.
    Hier geht es aber um beantragte KFZ Hilfe, ohne behördliche Aufforderung zu einem Gutachten, und da sollte doch wohl die KFZ-Hilfeverordnung greifen?

    Da ich mich wohl darauf einstellen muss, in dieser Angelegenheit gut argumentieren zu können, meine Frage, ob ich damit richtig liege, dass bei der Kostenübernahme für Gutachten, TÜV, evtl. paar Fahrstunden??? (ja, ich hatte den Führerschein auch vorher schon), dieser §8 2) die Rechtsgrundlage ist? Oder gibts eine andere? Weiss das jemand? Oder ist dieses Gutachten tatsächlich eine Grauzone?

    Ich seh jetzt den Unterschied: Du hast die "Vorarbeiten" samt Gutachten vor dem Antrag erledigt, ich nicht. Aber lies dir doch bitte mal den Absatz 2: durch
    "(2) Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine werden in vollem Umfang übernommen."

    Ich hab übrigens heute eine bekannte Umrüstfirma kontaktiert, die meine Auffassung bestätigt hat. Sie hätten damit noch nie Probleme gehabt angeblich.

    Und zum Schluss nochmal zu dem "Bescheid": Ich habs ja oben zitiert. Und ja, natürlich genügt dieser der Form nicht. Und das hab ich auch gleich gesehen.
    Aber es ist halt nun mal so. Ich hab ja nicht ohne Grund gepostet.

    Danke fürs Lesen. Hoffe, ich hab mich jetzt klarer ausgedrückt. Aber jetzt ist es halt wieder sehr lang geworden.

    Grüße an alle


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