Beförderungsanspruch bei Gehbehinderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie verhält es sich, wenn man mit einer Gehbehinderung (GdB 100%; Merkzeichen g, ag, h, + B für Begleitperson) umzieht und zwischen dem neuen Arbeitsort und dem neuen Wohnort ca. 20-40 km liegen, die gehbehinderte Person keinen Führerschein besitzt und die neue Stelle nicht oder nur eingeschränkt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zugänglich ist. Besteht in diesem Fall Anspruch auf Beförderung? An welche Stelle muss man sich hierbei wenden? Welche Voraussetzungen sind erforderlich, damit ein Beförderungsanspruch geltend gemacht werden kann?
Was ist sonst noch zu beachten?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Seenymphe

Antworten

  • Da du einen GdB 100 + Merkzeichen aG usw. hast, hast du einen Anspruch auf Kostenfreie Beförderung im ÖPNV, der aber zu beantragen ist beim Versorgungsamt (Wertmarke).

    Eine weitere Finanzierung durch dritte wird es in deinem Fall nicht geben (zu mindestens Fällt mir spontan dazu weiter nichts ein).

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Rollispeedy,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Über die Wertmarke verfüge ich bereits. Sie bringt mir jedoch nichts, wenn die Stelle nicht oder nur eingeschränkt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, oder habe ich dich irgendwie missverstanden?

    Gruß
    Seenymphe

  • tzja... da stehst du wie jeder andere Arbeitnehmer, ob mit oder ohne Behinderung, vor dem gleichem Problem.

    Ich weiß nicht, wie stark deine Beeinträchtigungen sind, ich kenne nur deine Aussage vom Threadanfang - ansonsten hast du nur die Möglichkeit dir über die KFZ-Hilfe dir einen Führerschein und Auto finanzieren zu lassen bzw. eine Teilfinanzierung hinzubekommen. (Ist aber ein langer Weg)

    Eventuell solltest du dich mit dem "IFD" zusammen setzen und dich beraten lassen!!

    Gruß
    rollispeedy

  • Hallo Seenymphe,

    wenn du eine Wertmarke besitzt, kann man wohl daraus schließen, dass du auch mit deiner Behinderung den ÖPNV grundsätzlich nutzen kannst. Grundsätzlich wäre ein Auto behinderungsbedingt also nicht notwendig. Das ist aber Voraussetzung für die KFZ-Hilfe.

    Insofern besteht für dich kein Anspruch auf staatliche Unterstützung. Wie schon geschrieben wurde ist die schlechte ÖPNV-Anbindung ein behinderungsunabhängiges Problem. Ein Faktor, den jede/r - egal ob mit oder ohne Behinderung - bei der Wohnort- bzw. Arbeitsplatzwahl berücksichtigen muss.

    Tut mir leid, dir da keine positivere Antwort geben zu können.
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