Feststellungsantrag Rücknahme

Hallo Forum,
ich habe einen Feststellungsantrag gestellt, der eine neue Gesundheitsstörung bewerten sollte.
Die Empfehlung dazu hatte ich von Betreuern im Krankenhaus, Schlaflabor.
Ich hatte schon einen GdB 50, der wurde durch Heilbewährung auf 80 erhöht. Heilbewährung war beendet.
Nach der Bearbeitung meines neuen Antrages und Abfragen der Ärzte kam die Anhörung.
Info des Amtes dann kommt Entscheidung zum GdB.
Es kam aber keine Entscheidung sondern neue Arztanforderungen, die mit meinem Antrag fachlich keinen Bezug hatten.
Ich teilte dem Amt mit, dass ich meinen Antrag zurück nehme.
Das Amt aber bearbeitete meinen Antrag einfach weiter und erteilte einen Bescheid, der meine in Antrag enthaltene Gesundheitsstörung enthielt + der Gesundheitsstörungen aus dem "alten GdB 50".
- Kann ich einen Feststellungsantrag zurück nehmen und wie muss das Amt reagieren?
Ich bin der Meinung, dass ich diesen Antrag zurück nehmen kann und das Amt darf die darin enthaltenen Informationen nicht weiter verwenden?
- Was nutzen dem Amt die behandelnden Ärzte, denn das Amt fordert keine Einwilligungserklärung von mir.
Die Einwilligungserklärung mit Feststellungsantrag enthält meinen Eintrag: "Die Einwilligungserklärung gilt nur für ......-....".
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe !

Antworten

  • Tja, da bist du wohl in die Falle gelaufen.
    Sicherlich kann man einen "Antrag zurückziehen". Je nach Sachbearbeiter kann dieser den Antrag zur Seite legen oder den bereits erteilten Bescheid überprüfen.

    Das Amt darf und muss, nach den gesetzlichen Regelungen ist das Amt dazu verpflichtet, erteilte Bescheide zu überprüfen ob diese anzupassen sind.
    Erteilte Bescheide werden dann nach den neuen GdB/GdS Tabellenrichtwerten (aktualisierte GdB/GdS Tabellenwerte.ab 2008 ) ermittelt.


    Gruß
    rollispeedy
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