Welche Folgen in bezug auf die Grundsicherung hat eine Kündigung in einer Wfbm?

Ich möchte gerne den Werkstattvertrag in einer Werkstatt für behinderte Menschen durch Eigenkündigung auflösen. Die Frage stellt sich nun, ob mir negative Folgen mit der Grundsicherung erwachsen können. Ich habe einen GDB von 50, paranoide Schizophrenie und bin laut Rentenversicherung voll erwerbsgemindert auf Dauer. Die 20-Jahresrente werde ich aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten nicht erhalten. Bin seit 01.06.2015 im Arbeitsbereich einer Wfbm beschäftigt. Mein Alter beträgt 42 Jahre.

Antworten

  • Unabhängig deines Alters...
    ich habe da ein paar Nachfragen 🥺
    - wer hat den Vertrag mit der Wfbm gemacht?
    - hast du einen Betreuer?
    - was soll bitte die "20 Jahresrente" bedeuten????
    - unter welchen Voraussetzung bzw. warum bist du in einer WfbM untergebracht worden?

    Zur Frage der Grundsicherung:
    Du beziehst Grundsicherung, dass heißt, das deine reguläre "Rente wegen Erwerbsminderung" unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt oder das dein Einkommen durch abzugsfähigen Beträgen, von lebenserhaltende Kosten, von deinem Einkommen ein Anspruch auf Grundsicherung hast.
    Unabhängig von einer Arbeit in einer WfbM oder nicht - ändert dieses nichts an den Anspruch auf Grundsicherung - sofern die Grundvoraussetzungen weiterhin bestehen.

    Gruß
    rollispeedy

  • rollispeedy hat geschrieben:
    Unabhängig deines Alters...
    ich habe da ein paar Nachfragen 🥺
    - wer hat den Vertrag mit der Wfbm gemacht?
    - hast du einen Betreuer?
    - was soll bitte die "20 Jahresrente" bedeuten????
    - unter welchen Voraussetzung bzw. warum bist du in einer WfbM untergebracht worden?

    Zur Frage der Grundsicherung:
    Du beziehst Grundsicherung, dass heißt, das deine reguläre "Rente wegen Erwerbsminderung" unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt oder das dein Einkommen durch abzugsfähigen Beträgen, von lebenserhaltende Kosten, von deinem Einkommen ein Anspruch auf Grundsicherung hast.
    Unabhängig von einer Arbeit in einer WfbM oder nicht - ändert dieses nichts an den Anspruch auf Grundsicherung - sofern die Grundvoraussetzungen weiterhin bestehen.


    Gruß
    rollispeedy



    Hallo,

    also, den Vertrag habe ich gemacht und unterschrieben. Einen Betreuer habe ich, mit den Aufgabenkreisen: Gesundheitssorge, Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt und Vertretung gegenüber Ämtern,Behörden,Versicherungen, Renten-und Sozialleistungsträgern. Die Vermögenssorge soll aber im Juni aufgehoben werden auf Anregung meines Betreuers. Der Betreuer hat den Werkstattvertrag nicht mit unterschrieben. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält ein behinderter Beschäftigter einer Wfbm nach 20 Jahren dortiger Tätigkeit(in der Regel). Ich werde diese Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht erhalten, da ich vor meiner Wfbm-Zeit normal auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig war, aber die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt habe( in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einzahlen). Daher erhalte ich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. In die Wfbm bin ich auf Veranlassung meiner damaligen Führungsaufsichtshelferin "gegangen worden". Meine Führungsaufsicht ist seit 25.04.2017 beendet. Der Grund für die Führungsaufsicht war eine Straftat im Stande der Schuldunfähigkeit(§ 20 STGB) mit der Folge der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus(§63 STGB).
  • hmm....

    Es erschließt mir nicht, ob dein Betreuer deinem Kündigungswunsch zustimmen muss aber egal - da das eine andere Baustelle ist die du selber wissen müsstest.

    Auf deine Grundsicherung hat eine Kündigung keinen Einfluss. Die Grundsicherung wird nach deinem Einkommen berechnet - unabhängig ob du in einer WfbM arbeitest oder nicht.
    Durch einen DRV-Bescheid bist du wahrscheinlich bereits als "Vollerwerbsgemindert" anerkannt worden jedoch ohne Leistungsbezug wegen fehlendet Versicherungsjahren.
    Dieser Bescheid reicht aber aus, um Grundsicherungsberechtigt zu sein um einen Antrag zu stellen.
    Die Zugangsvoraussetzung zur Grundsicherung ist bei allen Antragstellern gleich und wird nach den gesetzlichen Regelungen ermittelt und berechnet.
    Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist wahrscheinlich ein neuer Antrag auf Grundsicherung zu stellen, da die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sich geändert haben. (Den Antrag rechtzeitig stellen, damit keine finanzielle Überbrückungszeiten entstehen - z.B. Miete, Lebenserhaltungskosten usw.)

    Gruß
    rollispeedy
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