Werkseitig behinderungsbedingt erforderliche Zusatzausstattungen

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Hallo Community 😉,

habe hier schon vieles nachgelesen, super informative Seite.
Nun möchte ich mal nachhaken, bevor das nur noch schief geht.

Nach meiner Ausbildung steht nun das erste Kfz mit Umbau durch ersten Arbeitgeber mit Handicap an.
Vorläufiger Bewilligungsbescheid (Arbeitsamt) habe ich bereits, Umbau geht klar, Kfz ist bestellt, da warte ich nun die Lieferzeit ab und kümmere mich noch um die Zusatzkosten vom Kostenträger für behinderungsbedingte Ausstattungen werkseitig.

Obwohl mir da schon zwei Punkte mündlich zugesagt wurden, schrieb mein Technischer Berater nun: Es liegt kein ärztlicher Befund vor und er kann dies erst prüfen wenn das Auto in Augenschein genommen wird. 🥺 Habe keine Lust, dass es nach Erhalt vom Brumm Brumm nochmals Monate dauert bis alles fertig ist. Bin bereits bei 9 Monaten 😳! Rückfahrkamera und Lederausstattung habe ich nicht im TÜV Eignungsgutachten stehen, behinderungsbedingt aber notwendig.
Kann ich da vorab bereits was klar machen, gerade jetzt in der Lieferzeit von VW ?

Bin um jede Hilfe froh und offen für Ratschläge. 😺

Dank im Voraus.

Antworten

  • Hallo Brooklyn,

    na ein entsprechendes ärztliches Gutachten wirst du doch sicher schon besorgen können. Im Anschluss daran dann noch mal nett beim technischen Berater nachfragen, wo genau der Klärungsbedarf besteht. Vielleicht kann dies auch bereits erklärt werden. So lief es zumindest im letzten Jahr bei mir, als ich ein neues Auto bekommen habe 😉
  • Hallo Justin_MyHandicap_Autoclub,

    danke für die schnelle Antwort. Habe ein gutes Attest bereits weitergeleitet und warte die Lieferzeit nun ab.
    Lässt sich auch am Telefon erklären, aber wenn nicht, dann soll der Techn. Berater sich es live ankukken. 😳

    Grüßle Brooklyn 😉
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