was für rechte habe ich als schwerhindeter autofahre mit 60 protzent

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  • Du hast soviel Rechte wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch - nicht mehr oder weniger!

    Gruß
    rollispeedy


    ups - schließt natürlich auch die Pflichten ein!
    Mit einem GdB 60, ohne blauen Parkausweis hast du "keine" Sonderparkerlaubnisse.
    Auf Behindertenparkplätze darfst du ohne gültigen blauen Parkausweis nicht parken - wenn du das mit deiner Frage meintest
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