Berücksichtigung Schwerbehinderung bei Trennungs-/nacherhelichem Unterhalt?

Hallo zusammen,
ich bin hochgradig schwerhörig und habe einen GdB von 50%. Ich befinde mich gerade in den Unterhaltsverhandlungen.
Nun sagt meine Anwältin, dass mein behinderungsbedingter Mehrbedarf nicht relevant sei, da ich den 1. betragsmäßig im Einzelnen nachweisen müsse und 2. selbst wenn ich z.B. die von mir regelmäßig selbst zu tragenden Kosten für die Hörgerätebatterien im Einzelnen nachweisen würde, die nicht zum tragen käme, da diese ja aus dem ansehnlichen Unterhalt meines noch-Mannes ja tragbar wären. Ist es richtig, dass für die Anrechnung bzw. -abrechnung vom Einkommen die höhe dessen relevant ist? Die Weiteren Kosten die sporadisch anfallen wie Wege zum Akustiker , Reparaturkosten, selbst zu zahlende Hilfsmittel etc. sind natürlich schwer im Einzelnen nachzuweisen, kann man dafür eine Pauschale heranziehen?

Antworten

  • Deine Anwältin hat aus deiner Lage gesehen leider recht...
    Verheiratet zu sein heißt eben ganzes Leid geteiltes Leid. Wenn man getrennt wird sind nur das "Einkommen beider Eheleute" die Grundvoraussetzung der Unterhaltsberechnung. Dafür hast du ja weiterhin deine steuerlichen Vergünstigungen und andere Nachteilsausgleiche die du nicht im Unterhaltsausgleich mit einbringst. Für die Gesundheitskosten eines anderen kann man bei Trennung niemanden verantwortlich machen.

    Gruß
    rollispeedy
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