Wie kann man einen spezifischen Schulwunsch für ein tetraspastisches Kind durchsetzen?

Förderschule hat wegen zu vieler Anmeldungen abgelehnt, jetzt wurde die Zuweisung zur nächsten Grundschule gesandt.

Antworten

  • Hallo AnDix,

    habt ihr denn eine Schule, die ihr vorziehen würdet für euer Kind?

    Gemeinhin zieht man ja die Inklusion in einer allgemeinen Schule mittlerweile allem andern vor,
    also auch der angefragten "Förder-schule".
    Wenn ihr einen Wunsch habt, wäre es sinnvoll das mit dem zuständigen Schulamt zu besprechen,
    die sind auch Ansprechpartner bei allen Fragen die auftauchen.
    Habt ihr denn schon eine Assistenz für euer Kind abgeklärt usw?
    Wenn es keine Lernbeeinträchtigungen im geistigen Bereich hat, gibt es ja keine Begründung es in einer "Förderschule" unterzubringen.
    Sehr empfehlenswert sind natürlich besondere Schulformen,wie etwa Montessori-Schulen,die oft besonders auch für besondere Anforderungen bei Schülern geeignet sind als "Norm"-Schulen.

    Wenn ihr hier ein paar mehr Details schriebt, erhöht es die Chance einen guten Rat zu bekommen.
    Ich habe eure kurze Formulierung nun so gedeutet und hoffe eventuell schon einen kleinen Dienst erwiesen zu haben.

    Alles Gute!
  • Hallo, (ich habe keinen Namen gefunden)
    vielen Dank für die Antwort. Ich will etwas deutlicher werden.
    Es handelt sich um meinen Enkel. Mutter und Kind haben die Nachricht bekommen, als sie gerade auf dem Weg in den Urlaub waren. Daher sondiere ich ein wenig vor.
    Also, es gibt eine dem Schulamt mitgeteilte Wunschschule, eine Förderschule mit Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung. Das Kind wurde durch einen Hebammenfehler tetraspastisch geboren, kann nur ein wenig mit Assistenz laufen,nicht greifen, nicht frei sitzen, nicht alleine essen, ist also motorisch völlig abhängig von durchgehender Assistenz. Das Kind kann zwar sprechen, ist aber schwer verständlich und langsamer. Daher ist Inklusion in diesem Falle zwar eine schöne Ideologie, für das Kind und eine Inklusionsschule aber illusorisch zu realisieren. Das hat meine Tochter auch abgeklärt.
    Das Problem ist , dass die passende Schule sehr angefragt ist, Meine Tochter zieht im nächsten Jahr in das Einzugsgebiet. Wir brauchen nun einen Beistand (wahrscheinlich Rechtsanwalt), der dem Schulamt genügend durchsetzungsfähig klar macht, wie wichtig die Einschulung in diese Förderschule ist.
    Zur Zeit besteht tatsächlich die Zuweisung in die zuständige Regelgrundschule am aktuellen Wohnort.
    Herzlicher Gruß
    AnDix


  • Hallo AnDix,
    ich weiss, jedes Bundesland hat seine eigene Schulhoheit. Aber in Baden Württemberg würde ich darunter eine Schule für "lernbehinderte" Kinder verstehen, die spezielle Angebote in motorischer und körperlicher Hinsicht macht, also z.B. Gruppen für psychomotorische Übungen u.a. anbietet.
    Wenn Dein offensichtlich sehr schwer betroffenes Enkelkind in so einer Gruppe von einer Assistenzperson so gut es geht "mitbewegt" wird oder zuschaut, profitiert es wirklich so viel davon??? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Förderschule Einzeltherapie anbietet. Ich würde Euch sehr wünschen, dass ich mich täusche.
    Ihr solltet Euch ganz genau erkundigen, wie das Angebot aussieht. Für ungeschickte und in ihrer Koordination eingeschränkte Kinder ist es sicher ganz ganz super. Wenn Deine Enkeltochter jedoch nicht selbst daran teilnehmen kann, weil sie zu sehr behindert ist profitiert sie natürlich nicht davon.
    Was man leider auch nicht vergessen darf, Förderschulen sind auch oft soziale Brennpunktschulen und als Lehrer kommt man sich oft genug mehr als Dompteur als .... vor. ... und es fehlt die Zeit für einzelne Schüler.
    Deine Enkeltochter wird auf jeden Fall, ständige Assistenz benötigen und ich weiss nicht ob da die Regelschule so viel schlechter ist.
    Da ihr eine Sonderschule vorzieht, habt ihr sicher eure Gründe warum ihr keine Körperbehindertenschule wollt - sind so viele Behinderte! Der Vorteil ist - zumindest an grösseren Schulen. Klassen für jede Begabung und ein grosses Therapieangebot.
    In meinem früheren Leben war ich Sonderschullehrerin (auch teilweise Förderschule), so schwer betroffene Kinder hatten täglich Therapie (Physio-Bobath, Ergo, Logo, Esstherapie, teilweise auch Hippotherapie,Schwimmen ...) und als Lehrer integrierten wir dies in den Unterricht.
    Sorry - soll keine Werbung sein, aber Deine Enkelin ist noch jung. Ich bin durchaus für Inklusion, aber es muss mehr sein als nur Anwesenheit im Unterricht. Am besten erkunde Dich, inwieweit deine Enkelin tatsächlich an diesen Angeboten teilnehmen und davon profitieren könnte, vielleicht auch Rücksprache mit ihrer Physio.
    Alles Gute Tündi.

  • Liebe Tündi,
    Vielen Dank für Deine Hinweise. Es ist gut, die Erfahrungen von mehreren Seiten zu kennen. Es handelt sich um meinen Enkel, der von seiner alleinstehenden Mutter versorgt wird. Die Schulauswahl ist sehr sorgfältig durchgeführt und mit den Möglichkeiten der Förderschule abgestimmt.
    Konkret: wir suchen einen Rechtsanwalt in Berlin, der uns helfen kann, dass das Kind in die passende Schule eingeschult wird.
    Herzlicher Gruß
    AnDix
  • Hallo AnDix,

    Zunächst einmal ist das mit der Förderschule von Bundesland zu Bundesland zum Teil höchst unterschiedlich, wie das gehandhabt wird.

    Manche Länder halten den neuen Grundsatz Regel vor Förderschule unter (weitestgehender) Aufgabe der Lernzielgleichheit ein.

    Voraussetzung ist allerdings, daß das Kind aktiv am Unterricht teilnehmen kann
    Es den Ablauf für die anderen aber nicht stört.
    Der Förderaufwand darf den Anteil nicht übersteigen, der auch an einer Förderschule pro einzelnem Kind aufgewendet werden würde.
    Und von den Kosten her darf alles nicht mehr als 30% über den Kosten einer Einrichtung liegen.

    Sollten die Eltern die Förderschule vorziehen ist auf jeden Fall die bessere Frühförderung ein Argument.
    Ein weiteres Argument ist, daß mit den jährlichen Kosten eines einzelnen Behis an einer Regelschule im Jahr eine ganze Klasse finanziert werden kann.

    Bei mir in Bayern ist es so, daß man den Eltern unter den Voraussetzungen zwar die Wahl läßt diese sich aber um die Organisation von zusätzlicher Hilfe und Förderung und um die Auseinandersetzung mit den Kostenträgern selbst kümmern müssen.....

    Wegen dem Anwalt ist es so, daß wenn ihr Mitglied beim VDK oder Sozialverband Deutschland seid oder werdet, diese auch kostenlos den Anwalt stellen.
    Auch ein entsprechendes schulpsychologisches Gutachten durch Kultusministerium oder Schulamt kann helfen.

    LG

    Surfer
  • Hallo AnDix,
    also, wenn ich Dich richtig verstehe, habt ihr Euch eigentlich schon fest für diese Schule entschieden und sucht nur noch einen Anwalt der es durchboxt.
    Die Schilderung der Rechtslage von Surfer finde ich sehr gut, obwohl ich anfallende Kosten überhaupt nicht einschätzen kann. Auch weil ich nicht weiss wieviel eine Assistenz kostet. Wodurch Dein Enkel natürlich herausfällt ist, dass er aktiv nichts machen kann.
    Das Problem sehe ich vor allem in der cerebralparetischen Behinderung (also Tetraspastik etc.) deines Enkels. Eine Förderschule mit Sonderschullehrer zieht natürlich keine SL für Körperbehinderte zu Rate, die ihn oder die Assistenz über das Handling (spastik-hemmende Positionen etc.), lernspezifische Probleme und Hilfsmittel informieren. Wenn ich bedenke, wieviel Aufwand oft notwendig war um für ein Kind, das die Hände nicht benutzen konnte oder kaum sprechen konnte, dass passende Hilfsmittel zu finden - diese Ressourcen hat eine Förderschule nicht.
    Aber wenn ich Dich richtig verstehe, wisst ihr dass alles und letztlich könnte ihr das natürlich auch privat organisieren.
    Ich selbst fand den Unterricht in der Förderschule auf seine Weise sehr anstrengend weil im Vergleich zur Körperbehindertenschule die Klassen recht gross waren - 12 Schüler (höre ich jemand lachen? Gefühlt kann das mehr als 30 sein) - die meisten Kinder weisen beträchtliche Verhaltensstörungen auf und würden, hätten sie einen durchschnittlichen IQ, in die Sonderschule für Erziehungshilfe gehen.
    Aber ihr habt Euch wohl schon entsprechend kundig gemacht und es gibt sicherlich Unterschiede, ja auch entsprechend der Bundesländer.
    Hinsichtlich eines RA habt ihr ja schon von Surfer Hinweise bekommen.
    Herzliche Grüsse Tündi
    Trotzdem, wenn
  • Hallo AnDix,

    da darf ich mich einmal als Opa und ehemaliger Sonderschullehrer einklinken.
    Die Durchsetzung eines gezielten Einschulungswunsches an einer ganz spezifischen (Privat-)Schule stufe ich als sehr schwierig ein. Zumal wenn sachliche Gründe dagegen stehen. Nun hat ja Berlin den Vorzug einer breit angelegten Schullandschaft. Vielleicht hilft ein Beratungsgespräch an der WUNSCH-Schule, welche guten Ausweichmöglichkeiten die vielleicht kennen. Möglich wäre dann auch ein späterer Wechsel. Und es kann ja an der 'anderen' Schule durchaus Zufriedenheit und gute Förderung für das Enkelkind entstehen.
    Auf jeden Fall viel Erfolg für das Kind
    wünscht Opa waldi14
  • Liebe Antworter,
    ich bin ganz überwältigt von der inhaltliches Auseinandersetzugn mit unserem Thema. Es sind Denkanstöße, die in einer solchen Situation hilfreich sein und einen von der inneren Mauer etwas distanzieren 😡
    Wir haben jetzt erst einmal für das formale Problem die rechtsanwaltliche Beratung in den Fokus genommen und einen Fachjuristen. Nach dem Termin kann ich ja einmal berichten, wie sich die Sache entwickelt.
    Herzlichen Dank für die Beiträge!
    AnDix