Antrag auf Erhöhung von Pflegestufe 1 auf 2 oder Eintrag in schwerbehinderten Ausweis aG
Da ich nicht mehr stehen, laufen kann und ständig auf den Rollstuhl angewiesen bin, möchte ich das Kennzeichen aG beantragen oder meine Pflegestufe 1 auf 2 erhönen lassen.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass notwendige krankenfahrten von meiner BKK genehmigt werden.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass notwendige krankenfahrten von meiner BKK genehmigt werden.
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Antworten
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Hallo,
Du mußt bei der Pflegekasse einen neuen Antrag stellen.
Dann kommt der MDK zur Begutachtung.
Für den Ausweis aG mußt Du wahrscheinlich einen Antrag beim Versorgungsamt
einen Antrag beantragen so ist es bei uns.
Viele Grüße und viel Glück
vom surfenrentner
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Der Krankentransport ist erst ab Pflegegrad 3 verordnungsfähig
Da ich aber erst Pflegegrad 2 habe wird bei mir der Krankentransport nicht genehmigt.
Ich frage mich ernsthaft wie soll ich zum Arzt kommen wenn ich nicht laufen und stehen kann?
Ich habe keine Zeit mehr eine erneute Untersuchung vom MDK abzuwarten.
Ich sehe nur noch eine Chance.
ich lasse mich im Pflegeheim so schwer stürzen, dass ich im Krankenwagen transportiert werden muß
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Die Beantragung eines "aG" im Schwerbehindertenausweis halte ich, nach diesen Ausführungen, für Sinnvoll.
Jedoch hat der behandelnde Arzt auch seine Ermessensspielräume einen Krankentransport anzuordnen, wenn es die Situation es erfordert. Auch Ärzte können hier beratend einem zur Seite stehen, wenn es um Auseinandersetzungen um Fahrkosten mit der Krankenkasse geht. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich auch von der KK sich direkt beraten zu lassen.
Grundsätzlich sind aber "Krankenfahrten" die keine Notsituation darstellen und durch die KK bezahlt werden sollen, vorher mit der KK abzuklären und zu genehmigen.
Gruß
rollispeedy
(Als Anhang : Krankentransportrichtlinie)
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rollispeedy hat geschrieben:
Die Beantragung eines "aG" im Schwerbehindertenausweis halte ich, nach diesen Ausführungen, für Sinnvoll.
Jedoch hat der behandelnde Arzt auch seine Ermessensspielräume einen Krankentransport anzuordnen, wenn es die Situation es erfordert.
Grundsätzlich sind aber "Krankenfahrten" die keine Notsituation darstellen und durch die KK bezahlt werden sollen, vorher mit der KK abzuklären und zu genehmigen.rollispeedy
Hallo rollispeedy ich muss dir im allem rechtgeben.
Inzwischen habe ich vom Versorgungsamt den Eintrag aG bekommen.
Was ich nicht verstehe dass man 2-gleisig fahren muss um "Krankenfahrten" genehmigen zu lassen
Denn es ist einfacher den Eintrag aG zu bekommen, als den Pflegegrad 3 durch den MDK.
Beides habe ich durchexerziert aber nur aG erreicht.
Pflegegrad 3 scheiterte an 5 punkten, ich erreichte nur 41
Wenn ich die notwendige Punktzahl von 47,5 erreicht hätte, hätte ich den MDK belügen müssen, was ich bei der nächsten Untersuchung eventuell berücksichtigen werde.
Meine Ärztin hat mit der GKV eine Vereinbarung getroffen, dass sie zukünftig keine Einzel Genehmigung anfordern muss, sondern den Transportschein direkt ausstellen darf.
Irgendwas stimmt hier nicht oder?
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