Stimmt es,das ich meine Fahrtkosten von mtl 42,10 € bei der Grundsicherung,mit bezahlt bekomme,bei
Erhalte zur Rente noch eine Grundsicherung,nun weiß ich,das man die Monatskarte mit bezahlt bekommt,bei der untersten
Renten Grenze, die keine 800€ ist
Renten Grenze, die keine 800€ ist
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Grundsätzlich ist dazu zu sagen "NEIN", es wird im Einzelfall entschieden ob ein "Sozialticket" (SGB II) gerechtfertigt ist.
Bei Bedarf nach einer Grundsicherung (SGB XII) schließen die Ausgaben von Fahrtkosten mit ein.
Gruß
rollispeedy
(siehe auch dazu die "Information des Bundesministerium für Arbeit und Soziales": http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publicationFile )
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Vielen Dank für den Link 😀
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