Wegfall der Zahlung häuslicher Ersparnis bei minderjährigen Pflegebedürftigen im Pflegeheim möglich?

Mein minderjähriger Sohn ist 11 Jahre alt und lebt seit 3 Jahren in einem Kinderpflegeheim. Hier zahle ich monatlich ca. 250€ häusliche Ersparnis an den "Fachbereich Soziales" meiner Stadt. Mir wurde nun zugetragen, dass diese Zahlung nicht rechtens wäre, da mein Sohn ausschließlich über Sondennahrung, die von der Kranken-/Pflegekasse gezahlt wird, ernährt wird. Ist dem so?

Antworten

  • Ich denke, da wird etwas Missverstanden!

    Sicherlich werden die medi. Versorgung durch eine Krankenkasse bzw. Pflegekasse getragen.
    Jedoch der "Heimplatz" wird durch das Sozialamt getragen und hier ist ein Eigenanteil der Eltern zu entrichten.
    Das wird wohl die Zahlung von ca. 250,-€ sein.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Rollispeedy,

    besten Dank für die schnelle Antwort.

    Mir ist bewusst, dass die medizinische Versorgung durch die jeweilige Kasse getragen wird. Genau darum geht es jedoch im vorliegenden Fall. Die häusliche Ersparnis, die bei der Unterbringung meines Sohnes im Pflegeheim vom mir zu tragen ist, gründet sich meiner Kenntnis nach insbesondere bzw. vor allem auf die Gabe von Mahlzeiten im Heim.

    Da dieses bei meinem Sohn nicht stattfindet und die Kosten der "künstlichen" Ernährung von der Kasse getragen werden, stellt sich mir die Frage der berechtigten Erhebung dieser Kosten durch den Fachbereich Soziales (ehem. Sozialamt).

    Möglicherweise gibt es ähnlich gelagerte Fälle und Erfahrungen bei anderen Eltern.

    Gruß
    Max
  • Die Kosten einer "Heimunterbringung" schließen in der Regel die Verkostung mit ein.
    Werden diese nicht in Anspruch genommen, wie in diesem Fall, müssten diese auch nicht in der Abrechnung des Pflegeheimes aufgeführt sein.
    Jedoch die Versorgung als solches (Arbeitsaufwand der Nahrungszubereitung und Zuführung der Nahrung) kann in Rechnung gestellt werden sofern diese Leistung nicht bereits ebenso durch die Pflegekasse gedeckt und abgerechnet werden (Abrechnung Pflegekasse: Pflegesachleistungen/Pflegegeld). Die Kosten der gesonderte Nahrung ist jedoch, meines Wissens nach, wenn eine Leistung der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse.

    Also, du solltest dich genauer Informieren auf was sich die 250 € beziehen. Dazu muss es ein Bescheid des Sozialamtes geben.
    Aber ich denke auch, es ist unerheblich ob du dagegen vorgehst, da der Beitrag von 250 € den Eigenanteil der Unterbringung voll und ganz einschließt. Er ist der Eigenanteil bei Bezug von Sozialgeldern, der Grundsätzlich nach Einkommen der Eltern, berechnet wurde. Somit sind alle weiteren Kosten außen vor. Denn die Heimpflege kostet wesentlich mehr, als 250€. Mit der Zahlung des Eigenanteils von 250 € sind alle weitere Zuzahlungen der Heimunterbringung an das Sozialamt ebenso außen vor.

    Aber, davon abgesehen, es besteht ja noch die Möglichkeit auf weitere Zuzahlungsverpflichtung der Krankenkasse eine Befreiung zu Beantragen, ist natürlich abhängig vom Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft.

    Gruß
    rollispeedy
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