Gültigkeitsauer eines Schwerbehinderten Bescheides

Der Antrag wurde im Juli 2014 stattgegeben, 20 Grad (ohne Ausweis) aufgrund WBS Problemen. Gibt es eine Gültigkeitsdauer eines solchen Bescheid`s?
Auf dem Bescheid selbst findet sich kein Hinweis. Für mich wichtig, zur Vorlage beim Arbeitgeber.

Antworten

  • Ein Bescheid aufgrund einer "Behinderung" ist nicht zeitlich begrenzt, bis er durch einen Verwaltungsakt wieder zurückgenommen wird. Eine gesundheitliche Einschränkung (Behinderung), die durch ein Bescheid belegt werden kann, dient ausschließlich nur zur Information für den Antragsteller. Da in dem Bescheid ärztliche Diagnosen enthalten sind und diese auch dem persönlichen Datenschutz unterliegen ist man "nicht verpflichtet einen Bescheid des Versorgungsamtes offen zu legen".

    Ab einem GdB/GdS/MdE 50 liegt eine gesundheitliche Einschränkung vor, die einem nach dem SGB IX als "schwerbehindert" ausweist. Hierzu wird extra dem betreffenden Personenkreis ein neutraler Schwerbehindertenausweis ausgestellt, der "keine Diagnosen" beinhaltet. Dieser Schwerbehindertenausweis gilt für alle Institutionen als Nachweis der Schwerbehinderung.

    Liegt ein GdB weniger als 50 vor, gilt man nicht als schwerbehindert! Er weist nur eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach und gilt nur als Information für den Antragsteller! Bei einem GdB 30 besteht die Möglichkeit einer Gleichstellung zu einem schwerbehinderten Menschen, sofern man im erwerbsfähigen Alter ist, um gewisse Nachteilsausgleiche ebenso in Anspruch nehmen zu können (z.B. erhöhter Kündigungsschutz, Minderung der Ausgleichsabgabe für den Arbeitgeber). Hierzu wird ebenso ein neutraler Bescheid ausgestellt ohne Diagnosen, dieser kann als Nachweis vorgelegt werden.

    Bei der Steuererklärung können gesonderte Aufwendungen und Pauschalen mit angesetzt werden.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo rollispeedy,

    Danke für Ihre Antwort.

    So wie ich das jetzt verstanden habe, bringen mir meine 20 Grad sowieso nichts an Kündigungsschutz?

    Nun hat sich meine körperliche Situation verändert. Vorher LWS worauf ich 20 Grad bekam, dazu kommt jetzt HWS. Wenn ich jetzt einen neuen Antrag ( Verschlimmerungs Antrag ) stelle, wird das dann zusammen addiert oder gilt das als eine Wirbelsäulenerkrankung?

    Wie wirken sich eigentlich 20 Grad auf eine Rente aus?

    Liebe Grüße
    Vitaly
  • Es kommt nicht darauf an, welche Erkrankung du hast, sondern was für Behinderungen vorliegen.
    Welche gesundheitlichen Auswirkungen bewirkt die Erkrankung in deinem Leben die ein Nachteil darstellen zu einer gleichaltrigen Personengruppe. Die Diagnose alleine ist keine ausreichende Aussage wie hoch die Bewertung eines GdBs ermittelt wird. Seit 2008 wird es "ganzheitlich" gesehen, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht.

    Wenn jemand, nur als Beispiel gesehen(!), einen Versteifung im LWS hat, hat aber keine weiteren gesundheitlichen Probleme, bekommt er rein prophylaktisch einen GdB von 20 zugesprochen, weil man aus Erfahrung weis, das einige Behinderungen damit einher gehen (z.B. eingeschränkte Bewegungsabläufe). Kommt nun noch ein HWS-Syndrom oder dergleichen hinzu ohne weitere Erschwernisse bekommt man auf jeden einzelnen einen Einzel-GdB von 20 (LWS GdB 20, HWS GdB 20) macht aber in der Gesamtbewertung einen GdB 20. Kommen jedoch zu den einzelnen Einschränkungen "erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen" hinzu, erhöht sich der GdB.

    Zum Beispiel bei LWS: Durch das LWS-Syndrom hat man Taubheitgefühle in den Füßen, diese können ein schlechtes Gangbild verursachen (wird gleichgesetzt mit Gleichgewichtsprobleme) somit erhöht sich der GdB.
    Bewirkt das HWS-Syndrom Auswirkungen auf weitere Gliedmaßen oder man hat nur eingeschränkte Bewegungsfreiheit des Kopfes weil Schmerzen vorliegen, erhöht sich dadurch auch der GdB.

    Grundsätzlich ist immer bei einer Diagnose darzustellen, welche Einschränkungen damit einher gehen. Kopfschmerzen sind nicht gleich Kopfschmerzen!!!!!!

    Ein GdB hat keinen Einfluss auf die Rente. Jedoch besteht für "schwerbehinderte Menschen" (ab einem GdB 50) die Möglichkeit eine vorzeitigen Altersrentenantrag zu stellen nach dem Schwerbehindertenrecht (Rentenantrag nach dem SGB IX). Schwerbehinderte Menschen haben die Möglichkeit eine ungekürzte Rente 2 Jahre vor der regulären Altersrente zu beziehen. Hier gibt es aber weitere Möglichkeiten, die ich nun nicht weiter ausführe.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo rollispeedy,

    herzlichen Dank, super erklärt.

    Liebe Grüße
    Vitaly
Diese Diskussion wurde geschlossen.