Habe ich ein Anrecht auf einen Behindertenausweis?
Hallo,
ich leide seit Jahren unter posttraumatischen Belastungsstörungen, starken Zwangsstörungen, einer Borderline Persönlichkeitsstörung und einer Anpassungsstörung. Ich bin ich Behandlung, aber von den Krankheitsbildern hat sich kaum eines verbessert. Gerade die posttraumatische Belastungsstörungen und die starken Zwänge machen mir zum Teil einen normalen Alltag kaum möglich (wie Haushalt, Arbeit etc.).
Kann mir jemand weiterhelfen, ob ich in diesem Fall schon Anspruch auf einen Behindertenausweis hätte?
Danke und beste Grüsse
Sandra Eitelmann
ich leide seit Jahren unter posttraumatischen Belastungsstörungen, starken Zwangsstörungen, einer Borderline Persönlichkeitsstörung und einer Anpassungsstörung. Ich bin ich Behandlung, aber von den Krankheitsbildern hat sich kaum eines verbessert. Gerade die posttraumatische Belastungsstörungen und die starken Zwänge machen mir zum Teil einen normalen Alltag kaum möglich (wie Haushalt, Arbeit etc.).
Kann mir jemand weiterhelfen, ob ich in diesem Fall schon Anspruch auf einen Behindertenausweis hätte?
Danke und beste Grüsse
Sandra Eitelmann
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Sofern du einen "ständigen Aufenthalt" in einem Land der "Europischen Union (EU) oder ein dazu gehörigen Überseegebiete" hast, besteht die Möglichkeit nach den Landesgesetzen des jeweiligen Landes einen Behindertenstatus feststellen zu lassen unter der Voraussetzung dass das jeweilige Land dazu auch eine rechtliche Grundlage hat.
Die Anerkennung eines Behindertenstatus in einem EU-Land gilt nur in den ausstellendem Land.
Eine Anerkennung eines Behindertenstatus in anderen Ländern muss immer neu, im jeweiligem Land des ständigen Aufenthaltes, beantragt werden, wo man "Nachteilsausgleiche" nutzen möchte.
Es gibt keine einheitliche Bewertungskriterien in der EU für einen Behindertenausweises.
Solltest du in Deutschland einen ständigen Aufenthalt haben, hast du die Möglichkeit bei allen Versorgungsämtern eine
Behinderungsstatus, durch Antragsstellung, feststellen zu lassen. Bei allen Rathäusern/Gemeindehäusern und Kreisämtern gibt es Formulare. Im Internet ebenso:
(Erst-)Antrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX)
Baden-Württemberg Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/Baden-Wuerttemberg_erstantrag.pdf
Bayern Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/bayern_erstantrag.pdf
Berlin Erstantrag : http://behindertenausweis.biz/antrag/berlin_erstantrag.pdf
Brandenburg Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/brandenburg_erstantrag.pdf
Bremen Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/bremen_erstantrag.pdf
Hamburg Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/hamburg_erstantrag.pdf
Hessen Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/hessen_erstantrag.pdf
Mecklenburg Vorpommern Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/mecklenburg_vorpommern_erstantrag.pdf
Niedersachsen Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/niedersachsen_erstantrag.pdf
Nordrhein Westfalen Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/nordrhein_westfalen_erstantrag.pdf
Rheinland Pfalz Erstantrag
Saarland Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/saarland_erstantrag.pdf
Sachsen Anhalt Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/sachsen_anhalt_erstantrag.pdf
Sachsen Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/sachsen_erstantrag.pdf
Schleswig Holstein Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/schleswig_holstein_erstantrag.pdf
Thüringen Erstantrag: http://behindertenausweis.biz/antrag/thueringen_erstantrag.pdf
z.B. für Östereich:
https://www.sozialministeriumservice.at/site/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/
(Eine Anerkennung in Österreich kann auch durch das Einreichen der "Deutschen Bescheide nach dem SGB IX" erfolgen, sofern ein ständiger Aufenthalt in Österreich vorgesehen ist - z.B. durch Studium, Schule, Berufsausübung usw.)
Weitere Informationen zur Antragsstellung findest du auch hier im "MyHandycap-Forum" :
https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/antrag/
oder über die Internetseite der Integrationsämter in Deutschland (über die Suchfunktion oder Auswahl des Bundeslandes)
https://www.integrationsaemter.de/versorgungsaemter/557c/index.html
Ob ein Behindertenstatus besteht, stellt die jeweilige Behörde nach den Kriterien des GdB/GdS/MdE Tabelle fest auf Grundlage der eingereichten Befundberichte und Selbstdarstellung der gesundheitlichen Einschränkungen.
Sind die eingereichten Unterlagen nicht ausreichend für eine Beurteilung, wird eine med. Untersuchung angeordnet.
Viel Erfolg!
Gruß
rollispeedy
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