Gleichbleibender GdB trotz Berentung?

Hallo!

Im Juni 2015 wurde mir ein GdB 40 bestätigt - Alkoholkrankheit und seelische Störung. Zu diesem Zeitpunkt lag meine, von Psychiater und Therapeutin abgesegnete/befürwortete wtl. Arbeitszeit bei 18h.

Weil sich mein Gesundheitszustand zunehmend verschlechterte, habe ich 12/2015 bei der RV eine Reha beantragt, die auch innerhalb eines Monats bewilligt wurde und die ich im März 2016 antrat. Leider brachte dies keine Verbesserung, sondern verschlechterte meinen Zustand so sehr, dass ich als arbeitsunfähig entlassen wurde und die Krankschreibung bis 12/2016 fortbestand.

Nach der zweiten Untersuchung durch den Sozialmedizinischen Dienst der KK in 06/2016, wurde empfohlen einen Rentenantrag zu stellen. Wie mir meine KK in einem Schreiben mitteilte, wäre ich dazu verpflichtet, da Rentenzahlung vor Krankengeldzahlung gehen würde... etc. pp. (ich habe mich damit nicht weiter beschäftig, sondern einfach gemacht um meine Ruhe zu haben). Im Zuge dessen, habe ich auch einen Antrag auf Verschlechterung gestellt.

Dem Rentenantrag wurde rückwirkend zum 09/2016 wegen voller Erwerbsminderung stattgegeben. Eine Kopie des Bescheids habe ich dem Versorgungsamt nachgereicht.

Jetzt habe ich den neuen Bescheid vom Versorgungsamt erhalten in dem "der neuen Feststellung nicht entsprochen werden kann". Die Begründung lautet wie folgt:

Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass einen Bescheides mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist gemäß § 48 10. B. SGB der Bescheid aufzuheben und eine neue Feststellung zu treffen.

Die Prüfung - blablabla- keine wesentlichen Änderung eingetreten ist.

Beim Antr. a. Verschl. habe ich zusätzlich eine Essstörung angegeben wegen der ich 20kg innerhalb eines Jahres zugenommen hatte und die natürlich zusätzlich meine seelische und körperliche Verfassung deutlich verschlechterte. Darauf wurde gar nicht eingegangen.

Meine Fragen:
1.Woran könnte es liegen, dass die Essstörung nicht bewertet wurde? Evtl. wegen der Einschätzung vom Arzt?
2. Ist eine volle Erwerbsminderungsrente keine 'wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse'? Oder bezieht sich diese Floskel nur auf die Rechtssprechung?

Vielen, vielen Dank für Eure Mühe und Hilfe!

LG
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