Welche Ausstattungen werden vom Arbeitsamt übernommen?

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Guten Tag zusammen!
Ich bin 30 Jahre, Facharbeiter, Ehemann und Vater eines 3 Jährigen Sohnes.Ich bin inkompl. QS und kann kurze Wege mit Gehhilfen gehen, benötige aber meist meinen Starrahmenrolli der neu ist und nicht mehr in den 2009er Golf passt. Ich benötige dringend ein größeres Auto... Meine Fragen sind: Welche "Ausstattungen" können vom Arbeitsamt übernommen werden und mit welcher Begründung? Ich möchte nicht "übers Ziel hinausschießen" , will aber auch nicht auf Ausstattungen verzichten, die ich als wichtig ansehe. Auf der anderen Seite kosten eigentliche "kleinigkeiten" durch irgendwelche Paket schnell sehr viel Geld, zum Beispiel muss ich beim Skoda Superb Combi um Sportsitze mit hohem Seitenhalt zu bekommen direkt den viel teureren "Sportsline" bestellen. Wird dieser Mehrpreis dann übernommen? Ähnlich muss ich beim Mondeo den Titanium bestellen für eine elektrische Heckklappe... Werden zum Beispiel automatisches Licht bzw. Scheibenwischer übernommen? Habe ich ggf. wichtige Sachen vergessen? Im SGB ist die Rede von einem Fahrzeug der Golf-Klasse, wenn diese aber schlicht zu klein ist, wird dann für Mehrkosten zu einer "größeren" Autoklasse auch Zulage gewährt?

Ich danke Euch für jede Antwort, Anregung und Erfahrung!

Antworten

  • MyHandicap User
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    Hallo Papiertiger,

    schön, dass du bei uns bist 😀 Du hattest hoffentlich ein erholsames Wochenende.

    Nun, übernommen wird, was "behinderungsbedingt notwendig" ist. Was das genau ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Wenn du etwas also gut begründen kannst, werden die technischen Berater beim Arbeitsamt also wohl keine Einwände haben.
    Ggf. sprichst du das Ganze auch im Vorfeld mit deinen behandelnden Ärzten ab. Ggf. müssen die den Bedarf nämlich attestieren.

    Meine Antwort war hoffentlich ein wenig hilfreich. Bei weiteren Fragen gerne wieder schreiben. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen.