Antragsablehnung von der DRV ?!?!?!!?

Hallo Gemeinde
vor fast genau 5 Jahren habe ich mit der Arge auf mein Recht gekämpft und dank euren Tipps und guten Ratschlägen kam ich auch zu meinem Recht

Nun 5 Jahre später hat mein damals gekauftes Auto im Dezember den Geist aufgegeben nach 320.000 gefahrenen Kilometer.

Nun der knaller

Heute per den Bescheid bekommen

Ich habe MIT EXAKT den gleichen Angaben wie vor 5 Jahren die KFZ Hilfe erneut beantragt und es wurde abgelehnt.

Begründung :
Ich soll öffentliche Verkehrsmittel benutzen auch wenn diese zu sehr ungünstigen Zeiten fahren.
Ich habe immer Spätschichten bis 22 oder sogar 23 Uhr und das seit 6 Jahren.

Können die das SO EINFACH ABLEHNEN !!!
NIX hat sich verändert
Mein Merkzeichen G mit 50% seit 1986 !!!
Verstehe die Welt nicht mehr

Zudem habe ich letztes Jahr eine Kur beantragt die abgelehnt wurde
Einspruch eingelegt
wieder abgelehnt

Was geht bei der DRV da ab ?
Sitzen dort KEINE Menschen und NUR Maschinen ???

Antworten


  • Cicek,

    Gehe zu dem negativen Bescheid in den Widerspruch. Wird dein Bescheid nicht geändert, sondern im Widerspruchsverfahren weiterhin abgelehnt wirst du den Klageweg beschreiten müssen.

    Bitte achte auf die Widerspruchsfrist die dürfte 4 Wochen betragen. Viel Erfolg für dich, Mfg 😉
  • Also es hat sich bei mir wirklich nichts verändert
    Gleicher Arbeitgeber
    Gleiche Behinderung mit Merkzeichen G und 50 % ( seit 1986 ! )
    habe am 17.05.2017 einen Termin zum MRT
    Dieses hatte ich vor 5 Jahren auch vorgelegt aber es sei zu alt und es kommt die aussage das wenn ich seit 5 Jahren nicht beim Arzt war regelmäßig kann es mir ja nicht so schlecht gehen. ( Dies war auch die Aussage vom Versorgungsamt als ich sagte die % zu erhöhen bzw prüfen zu lassen es zu erhöhen wurde mir gesagt das mit das Merkzeichen G aberkannt werden kann !!! )
    war empört und erbost über diese Aussage
    Ich habe den Ausweis seit ich 7 Jahre alt bin
    JETZT 30 Jahre später geht es mir nicht wie früher
    HWS und LWS sind bei mir deformiert und es liegen 2 Bandscheibenvorfälle vor
    Mir geht es schlecht nach längerem gehen ( meistens schon nach 5 Minuten fängt es an mit krämpfen im GESUNDEN Bein da dies schon mehr als überlastet ist
    Schuheinlagen helfen da auch nichts da das rechte Bein sich nicht ganz durchstrecken lässt
    Den ganzen Tag über auch beim relaxen und sogar beim schlafen habe ich Muskelzucken im Bein was auf dauer nervst und z.T schon schmerzhaft wird
    Mir geht es nicht so schlecht da ich ja die ganze Zeit mit dem Auto gefahren und nicht gelaufen bin.

    Naja nix verändert stimmt nicht ganz

    Eigentlich nur privat hat sich einiges verändert
    Habe letzten Monat geheiratet und werde in 8 Wochen Papa
    😆 😆
  • Hier die die Begründung der RV
    Wenn ich das richtig verstehe dann lehnen die es ab weil wenn ich nicht "nicht behindert " wäre dann eh auf ein Auto angewiesen bin ????
    Versteht ihr das so wie ich oder anders ???

    Diese Begründung ist doch MEHR ALS bescheuert oder !?!?!
  • Upload vom Bescheid hat nicht geklappt deswegen hier nochmal
  • The user and all related content has been deleted.
  • wieso klappt der upload nicht ???
    jetzt 2 mal versucht

    Zitat :

    Nach den uns vorliegenden Unterlagen können Sie Ihren Arbeitsort oder Ausbildungsort trotz der bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
    Die Fußwege zu den Haltestellen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind Ihnen zumutbar.

    ( jetzt kommt der knaller )


    Dass Verkehrsmittel zu ungünstigen Zeiten verkehren, ist unerheblich, weil Sie auch OHNE Ihre gesundheitliche Einschränkungen auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen wären.

    Die Voraussetzungen für eine Kraftfahrzeughilfe liegen somit nicht vor.



    Na was sagt Ihr dazu ?

    also spielt meine Behinderung keine Rolle
    ob krank oder gesund ich brauch eh ein auto ?
    Die sagen es doch selber das aufgrund der öffentlichen Verkehrsmittel ich auf ein Auto angewiesen bin aber trotzdem lehnen die an ???
  • Hallo Cicek,

    dann hattest du beim letzten Mal verdammtes Glück!

    Richtig ist, dass KFZ-Hilfe nur erhält, wer behinderungsbedingt ein Auto im Kontext von Arbeit oder Ausbildung benötigt. Die schlechte Anbindung ans Netz des ÖPNV ist in der Tat unerheblich. Hierfür ist die Behinderung nämlich nicht ursächlich und auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Behinderung müssen hierfür eine Lösung (eigenes Auto, Fahrgemeinschafte etc.) finden.
  • Wie soll ich das verstehen ?

    Die 50 % habe ich seit 1987 !
    Habe mir einen Verschlimmerungsantrag zuschicken lassen und am 17.05 einen neuen Termin zum MRT

    Glück gehabt ?

    meine Behinderung ist irrelevant ?
    Ich soll öffentliche Verkehrsmittel nehmen oder Fahrgemeinschaften bilden ?
    JEDER in unserem Unternehmen hat seinen eigenen Dienstplan
    und wenn mal einer ähnliche Zeiten hat dann wohnt dieser in einer völlig anderen Stadt !
    Sollen meine Kollegen aus Nächstenliebe einen Umweg von 10 oder 20 km fahren um mich abzuholen oder nach Hause zu fahren ?

    Wieso reicht mein Merkzeichen G und meine 50 % nicht mehr aus ?
    für mich absolut unverständlich.

    Habe es an die Bildzeitung ( Bild kämpft für Sie ) weitergeleitet und hab bereits eine Antwort von denen bekommen
    wollten ein paar Fotos und meinen Schwerbehinderten Ausweis haben.

    Nun heißt es abwarten
    Die RV hat sich bisher auch noch nicht gemeldet aber die brauchen ja immer etwas länger
  • Warum muss eine "Solidargemeinschaft" dafür aufkommen, damit du eine Fahruntersatz bekommst? Jeder im ländlichem Raum und anderen Orten hat das Problem, sich den Arbeitsweg zu organisieren.

    Wenn Aufgrund einer Behinderung "Sonderausstattungen bzw. Mehraufwendungen" notwendig sind, die ein "nichtbehinderter Mensch" nicht hätte, wofür die zusätzlichen Aufwendungen der Kfz-Hilfen gedacht sind, ist eine Bezuschussung gerechtfertigt. Nicht das du keine Verkehrsanbindung zu deiner Arbeitsstelle hast.

    Oder bezahlst du deinem Nachbarn einen Auto, Kfz-Anhänger + Anhängekupplung, weil er seinen Baumschnitt und Gartenabfälle dadurch besser zur Deponie fahren kann?

    Die Höhe des GdBs + eines Merkzeichen ist dabei unerheblich dabei, es geht hier um Teilhabe von behinderten Menschen im Arbeitsleben. Die Kfz-Hilfe ist nicht an einen GdB gebunden sondern an die gesundheitlichen Einschränkungen.

    Gruß
    rollispeedy
  • Sehe ich das als einziger falsch bzw richtig ?

    Ich kann keine 5 Minuten laufen ohne das es zu schmerzen anfängt
    Habe damals etliche Befunde und Gutachten eingereicht aus denen dies hervorgeht
    Wie krank muss ich werden das mir das wieder bewilligt wird ?

    Zudem ist die Benutzung aufgrund dem späten Feierabend und die Entfernung der Haltestellen ( feierabend ist immer 22 bzw 23 Uhr ) die Verkehrsanbindung sehr mieserabel.


    Also lieber rollispeedy
    wieso soll die " Solidarirgemeinschaft" NICHT dafür aufkommen ?
    Ich habe nicht mal meine Kur vergangenens Jahr bewilligt bekommen.
    auch nicht nach Widerspruch !
    Soll ich kündigen ?
    Soll ich umziehen ? Ich wohne mitten im Ruhrpott ! Nix ländlich !
    mich arbeitslos melden ?
    einen Heimarbeitsplatz finden ?
    einen Supermarkt suchen der Lebensmittel nach hause liefert ?
    Einen Arzt der zu mir nach Hause kommt ?
    Meine Kinder ( die älteste ist 12 Jahre alt ! ) die ca 400 km entfernt leben alle 2 Wochen mit Bus und Bahn alleine zu mir fahren lassen ?

    Soll ich den Kopf in den Sand stecken und es hinnehmen das die RV es anders sieht als ich
    oder einige von euch es auch anders als ich sehen ?

    wo ist die Teilhabe am Arbeitsleben

    Zitat :

    " Die Kfz-Hilfe ist nicht an einen GdB gebunden sondern an die gesundheitlichen Einschränkungen "
    gesundheitliche Einschränkungen habe ich genügend !
    Aber es scheint so als wenn diese noch nicht genug sind !


Diese Diskussion wurde geschlossen.